Der geplante Kiesabbau im Gebiet Dellenhau ist seit vielen Jahren ein Aufreger in der Region. Derzeit läuft eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die nun in die nächste Runde geht. Dies teilt das Konstanzer Landratsamt in einer Pressemeldung mit. Die neue Etappe besteht demnach darin, dass das Kieswerk Birkenbühl, das im Dellenhau Kies abbauen will, seinen UVP-Bericht vorgelegt habe. Nun geht es an die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Fachbehörden und Gemeinden.
Das Dellenhau liegt auf Hilzinger Gebiet und grenzt an die Gebiete der Stadt Singen sowie der Gemeinden Gottmadingen und Rielasingen-Worblingen. Alle vier Gemeinden wehren sich ebenso wie eine Bürgerinitiative gegen die Kiesabbaupläne.
Am 1. Juli 2020 hat das Landratsamt zwar die Abbaugenehmigung erteilt, wie es nun in der Mitteilung heißt. Doch die vier Kommunen gingen beim Verwaltungsgericht dagegen vor und haben im April 2021 gegen das Gesamtverfahren geklagt. Die Genehmigung wurde bislang nicht rechtskräftig, heißt es nun in der Mitteilung des Landratsamts. Die umstrittene Fläche liege demnach im Staatswald und sei 17 Hektar groß. Das Land Baden-Württemberg hatte sie allerdings an das Kieswerk Birkenbühl verpachtet.
Umweltverträglichkeitsprüfung braucht man nach europäischer Rechtsprechung
Die laufende UVP wurde aufgrund einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes von 2018 nachträglich im Jahr 2021 angeordnet. Wie das Landratsamt nun mitteilt, habe es nach dem Richterspruch eine „Anpassung der Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg“ gegeben. Demnach sei eine UVP bei einer befristeten Waldumwandlung auf einer Fläche von zehn Hektar oder mehr zwingend. Als befristete Waldumwandlung zählt auch ein Kiesabbau.
Nun werde die UVP fachlich geprüft, woran neben den Fachbehörden auch die Stadt Singen sowie die Gemeinden Hilzingen, Rielasingen-Worblingen und Gottmadingen beteiligt würden, heißt es in der Mitteilung weiter. Dies hatte Jens Bittermann, Leiter des Büros des Landrats und Pressesprecher, schon im November 2022 gegenüber dem SÜDKURIER zugesichert. Bei derselben Gelegenheit forderte Hilzingens Bürgermeister Holger Mayer in Absprache mit den drei anderen betroffenen Gemeinden, dass neu und ergebnisoffen über die Rechtmäßigkeit des Vorhabens entschieden werden müsse.
Auch Bürger können an dem Verwaltungsverfahren teilhaben. Die Unterlagen werden laut der Pressemeldung im Landratsamt Konstanz und in den Rathäusern in Singen, Hilzingen, Rielasingen-Worblingen und Gottmadingen öffentlich ausgelegt. Die Dokumente sind auch im Internet unter www.lrakn.de/bekanntmachungen zu finden.