Auch bei den Kommunalwahlen 2024 wird den Hilzinger Ortsteilen eine bestimmte Anzahl von Vertretern garantiert. So wurde es jetzt im Gemeinderat beschlossen. Das Thema soll nach den Kommunalwahlen aber erneut beraten werden. Ein Urteil des Landesverwaltungshofs sorgt für Verunsicherung im Hilzinger Gremium. In der Nachbarstadt Singen hatte das umstrittene Thema bereits vor etlichen Jahren für große Diskussionen gesorgt. Damals wurde die sogenannte unechte Teilortswahl abgeschafft.
Der Hilzinger Gemeinderat will vorerst an der unechten Teilortswahl festhalten. Die Räte fanden mehrheitlich, dass dieses besondere Instrument des Landes-Kommunalwahlrechts den Gegebenheiten innerhalb der Hegau-Gemeinde mit knapp 10.000 Einwohnern gerecht wird.
Ob bei einer unechten Teilortswahl die örtlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigt und die Bevölkerungsanteile der jeweiligen Teilorte korrekt repräsentiert werden, wird stets im Jahr vor den Kommunalwahlen überprüft. Die nächsten finden voraussichtlich am 9. Juni 2024 statt.
Bürgermeister Holger Mayer gab die Verwaltungssicht wieder: „Wir sind der Meinung, dass wir mit der jetzigen Situation die örtlichen Verhältnisse gut abbilden.“ Um diesbezüglich aber eine absolute Rechtssicherheit zu schaffen, steht Bürgermeister Holger Mayer in Kontakt mit der kommunalen Aufsichtsbehörde und dem Gemeindetag. Eventuell will er auch noch einen Rechtsbeistand hinzu ziehen.
Für Verunsicherung in den Gemeinden sorgt nämlich derzeit ein Urteil des Landes-Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hat zwar die unechte Teilortswahl als grundsätzlich verfassungsgemäß beurteilt, aber dennoch die Kommunalwahl im Jahr 2019 in Tauberbischofsheim für ungültig erklärt. Er gab dem Einspruch einer Bürgerin statt, dass in ihrer Kommune die Stimme eines Bürgers aus einem kleineren Ortsteil mehr wert sei, als die eines Bürgers in einem größeren Ortsteil. Das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Die zwar bereits 1953 eingeführte unechte Teilortswahl ist im Prinzip ein Relikt der Kreisreform mit ihren Eingemeindungen. Sie gewährt jedem Ortsteil im Gemeindeparlament seit nunmehr bald fünfzig Jahren eine bestimmte Anzahl von Ratssitzen. In Hilzingen waren dies fast während der ganzen gemeinsamen Gemeindegeschichte neun Sitze für den Hauptort, je zwei für die Ortsteile Binningen, Duchtlingen, Riedheim , Weiterdingen, und jeweils ein Sitz für Schlatt am Randen – einigermaßen in Proporz zur Einwohnerzahl. Sinn dieser Wahlregelung war es, den sich freiwillig oder auch nicht freiwillig zusammenschließenden Dörfern die Sicherheit zu vermitteln, im neuen Kommunalgremium nicht untergebuttert zu werden.
Dass es auch in Hilzingen Gründe gibt, die gegen die Beibehaltung der unechten Teilortswahl sprechen, war im Gremium unbestritten. Ursprünglich sollte das Instrument helfen, die zuvor selbstständigen Gemeinden sanfter in die neue große Gemeinschaft zu integrieren. Dies sollte Jahrzehnte später eigentlich gelungen sein, meint Sigmar Schnutenhaus (FDP). Heute gebe es Verzerrungen und Ungleichgewichte, führt er an. Ihm stellte sich auch insbesondere die Frage, ob sich die ursprüngliche Situation im Laufe der Jahrzehnte nicht verändert habe: „Sind wir heute eine Gemeinde, oder nicht?“
Mit der jetzigen Beratung ist die Thematik für die Gemeinde Hilzingen nicht abgeschlossen. Das Ratsgremium sprach sich eindeutig dafür aus, dass nach den Kommunalwahlen im Jahr 2024 erneut über das Instrument der unechten Teilortswahl gesprochen werden müsse.