Der Josenberg steht im Zentrum eines beginnenden Streits zwischen den Anwohnern und der Gemeinde. Viele Anwohner fühlen sich von der schnellen Entscheidung zum Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Bebauungsplans „Josenberg-Kratellen“ hintergangen. Dort strebt die Gemeinde die Schaffung von Bauplätzen an. Die Angst der Bürger geht sogar so weit, dass sich nun rund 25 Anwohner zur Bürgerinitiative (BI) „Rettet den Josenberg“ zusammengeschlossen und eine Anwältin beauftragt haben.
Was die Anwohner wollen
Die Bürger, die eine Bürgerinitiative gegründet haben, erklären, dass ihnen von früheren Bürgermeistern versprochen worden sei, dass der Josenberg nicht bebaut werde. Sie wollen, dass dies so bleibt. Ingo Sielmann gehört zum Beispiel zu denen, die klar sagen, dass sie dort sonst nicht gekauft oder gebaut hätten.
Die Argumente der Bürger
Sie weisen darauf hin, dass der Hügel rutsche und nicht zur Bebauung geeignet sei. „Einige Häuser haben sogar schon Risse“, sagt Thomas Teichmann über die Gebäude am Fuß des Josenbergs. In einem davon lebt Familie Schroff. Gretel Schroff erzählt, dass es viele kleine Risse an Wänden gebe.
Bei Starkregen oder Tauwetter seien zudem schon oft die Keller überschwemmt gewesen. Die Anwohner haben Angst, dass dies noch häufiger passieren wird, falls es versiegelte Flächen am Josenberg gibt. Lothar Auer versteht zwar, dass die Gemeinde vergrößert werden soll, „aber das geht nicht mit einem instabilen Hang“. Er und Eva Schroff, die Tochter von Gretel Schroff, betonen zudem, dass dann Regressansprüche entstehen könnten.

Die Ortsrandlage sei ein Qualitätsmerkmal. Die Anlieger befürchten deshalb auch Wertverluste. Eva Schroff führt zudem den Josenberg als Wahrzeichen von Hohenfels an. Die BI nennt auch die Artenvielfalt als Argument: Es gebe Fledermäuse und ein Luchs sei nachgewiesen. Dort befinde sich auch das einzige Naherholungsgebiet dieser Art, denn an der Landesstraße 194 sei es unübersichtlich und in Richtung anderer Orte gebe es teilweise keine durchgehenden Fußwege. Ingo Sielmann weist darauf hin, dass es am Ortseingang beim Naturbad eigentlich 15 noch nicht erschlossene Bauplätze gebe.
Kritik an der Gemeinde
Die Anwohner üben Kritik am Vorgehen und Verhalten der Gemeindeverwaltung. Der Aufstellungsbeschluss sei hinter dem Rücken der Bürger gefasst worden, so Christian Hermann, Sprecher der BI. Über Weihnachten habe deshalb eine sehr bedrückte Stimmung geherrscht, ergänzt Teichmann. Und Hermann sagt: „Das ist alles andere als bürgerfreundlich.“ Deshalb sei die BI gegründet worden. Es habe ein Gschmäckle, dass alles so über die Bühne gegangen sei, findet Sielmann. Die BI will nun schauen, was sie tun kann und sammelt Unterschriften. Außerdem haben sie bereits Protestbriefe an die Gemeinderäte geschickt.
Einschätzung einer Anwältin
Barbara Wachsmuth, die Anwältin der BI erklärt, dass Voraussetzungen des Bebauungsplans nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs nicht vorliegen, da es sich komplett um die Überplanung einer Fläche im Außenbereich handelt. Die Anwendung von Paragraf 13b sei umstritten und es gebe bereits einige Gerichtsurteile. Zudem fehle beim Josenberg eine vorgeschriebene artenschutzrechtliche Untersuchung, die vor dem Aufstellungsbeschluss hätte vorliegen müssen.
Sie sagt, der Bürgermeister hätte einem rechtswidrigen Aufstellungsbeschluss widersprechen müssen. Die Prüfung der Machbarkeit fehle aber und der offene Dialog mit den betroffenen Landwirten und Bürgern sei unterblieben. Die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht betont auch, dass noch viele Fragen offen seien und sie erwarte, dass die Gemeinde die Bedenken der Bürger ernst nehme.

Was der Bürgermeister sagt
Der Hohenfelser Bürgermeister Florian Zindeler weist darauf hin, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren noch komme. „Die sachlichen Voraussetzungen und Gründe der Bürger werden im weiteren Verfahren geprüft“, erklärt er auf SÜDKURIER-Nachfrage. Er stellt eine Ortsteilversammlung in Aussicht. Diese hänge vom ersten Entwurf für die Bebauungsplan-Erweiterung ab, so Zindeler. „Die Geologie werden wir uns anschauen“, verspricht er zu diesem Argument der BI.
„Dass der Aufstellungsbeschluss für manche etwas überraschend kam, war der Frist geschuldet.“ Damit meint er den Paragrafen 13b des Baugesetzes, der nur noch bis zum 31. Dezember 2019 nutzbar war (siehe Text rechts). Einen Satzungsbeschluss werde es später aber nur geben, „wenn sachlich nichts dagegen spricht“. Bis tatsächlich gebaut werden könnte, würde es aber noch ein paar Jahre dauern.
Was Zindeler zugleich bedauert und kritisiert, ist, dass falsche Informationen im Umlauf seien und manche den Aufstellungsbeschluss bereits für die Satzung hielten. Er gebe zudem nichts Schriftliches zu den Versprechen, die frühere Bürgermeister den Anwohnern gemacht haben sollen, sagt er. Solche Zusagen seien daher schwer zu verifizieren.
Er betont, dass in allen Ortsteilen gleichmäßig Flächen entwickelt werden sollen. Der Bereich am Josenberg sei der einzige Bereich in Kalkofen, für den 13b genutzt werden soll. Auf Nachfrage zu einer bereits ausgewiesenen Flächen zwischen Naturbad und Ortseingang, die die BI genannt hat, sagt er, dass der Josenberg am erfolgversprechendsten sei und die positivsten Effekte für die Gemeinde hätte. „Der Josenberg wäre weiterhin der Josenberg„, betont er. Dieser könne auch weiterhin der Naherholung dienen.
Wie es nun weitergeht
Nach dem Aufstellungsbeschluss vom 18. Dezember soll ein Planer einen Entwurf erarbeiten, so der Bürgermeister. Mit diesem wird sich der Gemeinderat dann wieder beschäftigen. Beschließt der Rat diesen, so geht er in die Offenlage. Der Rat behandelt anschließend die Rückmeldungen von Bürgern und Behörden.
Entweder es fällt dann ein Satzungsbeschluss oder das Gremium kippt die Änderung des Bebauungsplans. Sollte sich herausstellen, dass etwas anderes gegen die Erweiterung des Bebauungsplans spricht oder es zum Beispiel keine Mehrheit im Rat gibt, kann die Änderung so nicht umgesetzt werden.
Plan, Recht und Bürgerinitiativen
- Der Bebauungsplan: „Josenberg-Kratellen“ stammt aus dem Jahr 1978 und soll nun erstmals erweitert werden. Der Hohenfelser Gemeinderat hat am 18. Dezember den Aufstellungsbeschluss gefasst, nun folgt das weitere Verfahren mit Entwurfsplanung, Offenlage und dem Satzungsbeschluss, falls nichts dagegen spricht.
- Paragraf 13b: Bis zum 31. Dezember 2019 erlaubte Paragraf 13b des Baugesetzbuchs Gemeinden, den Aufstellungsbeschluss für schnell benötigtes Bauland zu fassen. Dies nutzte neben Hohenfels zum Beispiel auch Bodman-Ludwigshafen. Ein Satzungsbeschluss, sofern die Gemeinde ihn weiter anstrebt, muss bis Ende 2021 folgen. 13b bezieht sich auf Paragraf 13a, der besagt, dass ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Nach 13b ist dies unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich möglich. Im beschleunigten Verfahren „soll einem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum oder zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben in der Abwägung in angemessener Weise Rechnung getragen werden“.
- Bürgerinitiativen: Die BI für den Josenberg ist nicht die erste und einzige in Hohenfels. Vor 40 Jahren gab es dort schon mal eine BI, wie die jetzige BI erklärt. Außerdem gibt es auch Zusammenschlüsse für ein strahlungsarmes Hohenfels oder gegen einen möglichen Kiesabbau im Vogelsang.