Es ist ein Thema, das in der Vergangenheit bei Radolfzeller Eltern für Ärger sorgte: Die Erhebung einer Servicegebühr für die Bestellung von Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen über die Bestellsoftware Mensamax. Zwar hatte der Gemeinderat beschlossen, dass die Stadt diese Kosten für 2021 und 2022 trägt. Danach drohten aber den Eltern zusätzliche Kosten von etwa 20 Cent pro Bestellvorgang – bis jetzt.

Denn wie der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sicherheit in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat, trägt die Stadt Radolfzell auch künftig die Transaktionskosten.

Die Stadt wird durch das System entlastet

„Die Hauptentlastung durch Mensamax hat nun einmal die Stadt“, erläuterte Bürgermeisterin Monika Laule die Hintergründe. Denn diese hatte vor der Einführung mit der Bestellung und Abrechnung einen großen Verwaltungsaufwand.

Das könnte Sie auch interessieren

Auch in den Sitzungsunterlagen wird die Entlastung durch Mensamax verdeutlicht: „Für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen reduzierte sich nach einem Übergangszeitraum der Verwaltungsaufwand, sie können die gewonnene Zeit in die Betreuung und Begleitung der Kinder investieren“, heißt es dort. Und weiter: „Die Verwaltungsstellen, die zuvor die Mittagsverpflegung abgerechnet haben, sind fast vollständig von dieser Tätigkeit entlastet.“

Software spart deutlich Stellenanteile ein

Zahlen werden auch genannt: Die Zeitersparnis bei der Abrechnung der Kita-Essen entspricht laut der Vorlage geschätzt einem Stellenanteil von etwa 20 bis 25 Prozent, bei der Abrechnung der Schul-Essen einem Stellenanteil von 50 Prozent. Und wäre die Verwaltung weiterhin mit dem manuellen Abrechnungsbetrieb beschäftigt, der vor der Einführung von Mensamax herrschte, würden die entstehenden Personalkosten auch nicht auf den Essenspreis umgelegt werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Verwaltung schlug daher vor, dass die Stadt Radolfzell die Transaktionskosten auf Dauer trägt. Die Ausschussmitglieder stimmten einstimmig für die Umsetzung des Vorschlags.

Kosten für Identifikationschips bleiben

Während die Transaktionskosten also auch künftig nicht von den Eltern bezahlt werden müssen, sieht es bei den Kosten der Identifikationschips an großen Schulen anders aus. Für sie müssen die Eltern auch weiterhin aufkommen, da sie „personenbezogen ausgegeben und nach Ablauf der Schulzeit nicht zurückgegeben werden“, so die Sitzungsvorlage.