Es ist ein Thema, das zuletzt für Aufregung in Radolfzell gesorgt hat: Die Stadt hat Anfang Juni das Buchenseebad in Güttingen für die Öffentlichkeit gesperrt. Der Grund: Es fehlt an einer zertifizierten Badeaufsicht. Das DLRG-Rettungsschwimmerabzeichen in Silber von Pächter Udo Sum selbst war bereits zwei Jahre alt und sollte – so die Vorgabe der Verwaltung – wiederholt werden.
Mitte Juni folgte dann allerdings schon eine gute Nachricht, denn das Buchenseebad soll in Kürze wieder freigegeben werden. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, können Udo Sum und zwei Mitarbeitende dank der Unterstützung der DLRG kurzfristig die Prüfung für das nötige Rettungsschwimmer-Abzeichen absolvieren.
Entscheidung kam von der gesamten Verwaltungsspitze
In der Zwischenzeit hat nicht nur der SÜDKURIER etliche Leserbriefe zu dem Thema erhalten, auch die Stadtverwaltung erreichte zahlreiche Beschwerden aufgrund der Schließung, wie sie mitteilt. Zum Teil sei die Kritik, die auf unterschiedlichen Wegen an die Mitarbeitenden herangetragen worden sei, unsachlich. In Leserbriefen sei die Leiterin des Dezernats für nachhaltige Stadtentwicklung und Mobilität, Angelique Augenstein, persönlich kritisiert worden.
Die Stadt bittet aus diesem Grund darum, Kritik konstruktiv zu übermitteln. „In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zu betonen, dass die Entscheidung zur Schließung von der gesamten Verwaltungsspitze getroffen wurde“, betont die Stadt. Für Oberbürgermeister Simon Gröger sei es sehr gut nachvollziehbar, dass diese Maßnahme bei den Bürgerinnen und Bürgern Unverständnis hervorrufe, wenngleich die Kritik an der Schließung des Bades nicht berechtigt sei.
Die Entscheidung zur Schließung sei von der Stadtverwaltung nicht leichtfertig getroffen worden, sondern sei bedauerlicherweise notwendig geworden, weil der Pächter momentan keine Badeaufsicht stellen könne.
Schutz für die Bevölkerung
Die Einhaltung der Sicherheitsauflagen diene dem Schutz der Bevölkerung, so die Stadtverwaltung. Wenn die Stadt nicht für die Einhaltung der Sicherheitsauflagen sorge, mache sie sich haftbar und möglicherweise sogar strafbar.
„Sobald der Pächter die gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines öffentlichen Bades erfüllt, kann das Bad wieder geöffnet werden“, betont die Stadt. Ein Schild mit dem Hinweis „Baden auf eigene Gefahr“ aufzustellen, löse die Haftungsproblematik derweil leider nicht.
„Es haben hierzu in den vergangenen Tagen intensive und gute Gespräche mit allen Beteiligten stattgefunden, sodass wir erfreulicherweise und dank der Unterstützung der Radolfzeller DLRG davon ausgehen, das Buchenseebad in Kürze wieder freigeben zu können“, so die Stadt abschließend.