Das Buchenseebad in Güttingen kann in Kürze wieder freigegeben werden. Das teilt die Radolfzeller Stadtverwaltung in einer Presseinformation mit. Am vergangenen Donnerstag, 13. Juni, fand demnach ein Gespräch zwischen Oberbürgermeister Simon Gröger und dem langjährigen Pächter des Bades, Udo Sum, statt. Vor einer Woche hat die Stadt das Buchenseebad mit Bauzäunen abgesperrt und das Betreten und Baden im See verboten. Grund dafür war das Fehlen einer offiziellen, zertifizierten Badeaufsicht. Denn das DLRG-Rettungsschwimmerabzeichen in Silber von Udo Sum selbst war bereits zwei Jahre alt und sollte – so die Vorgabe der Verwaltung – wiederholt werden.
DLRG macht Prüfung kurzfristig möglich
Für dieses Problem scheint aber nun eine Lösung gefunden zu sein. „Dank der Unterstützung der DLRG Radolfzell können der Pächter des Bades, Udo Sum, sowie zwei Mitarbeitende kurzfristig die Prüfung für das Rettungsschwimmer-Abzeichen bei der DLRG Radolfzell absolvieren“, schreibt Julia Theile, Sprecherin der Stadt. Somit könne gewährleistet werden, dass wieder eine Badeaufsicht am Güttinger See bestehe. Vorausgesetzt, die Prüfung werde bestanden, könne die Sperrung des Bades am Samstag, 22. Juni, aufgehoben werden.
„Ich bedauere sehr, dass das Bad abgesperrt werden musste. Auch kann ich sehr gut nachvollziehen, dass der Ärger in der Bevölkerung groß ist und die Gründe der Sperrung für viele nicht nachvollziehbar sind“, so OB Simon Gröger. Für ihn gehe die Sicherheit der Badegäste vor. Der Dank des OB richtet sich an Steffen Mengele, Vorsitzender der DLRG Radolfzell, Pächter Udo Sum, Angelique Augenstein als Leiterin des Baudezernats und Güttingens Ortsvorsteher Martin Aichem für die gute konstruktive Zusammenarbeit, wird Gröger weiter zitiert.
Stadt fürchtete, dass der OB haftet
Doch nicht nur die Sicherheit der Badegäste stand im Fokus der Überlegungen, sondern auch die Haftungsfrage bei einem Unglück. Da die Stadt die Badestelle am Güttinger See als Naturbad verpachtet, ist sie auch dafür verantwortlich, eine Badeaufsicht zu gewährleisten. Komme die Stadt der Pflicht nicht nach, dann könnte der OB persönlich dafür haftbar gemacht werden, so die Befürchtung.
Pächter Udo Sum hatte die Forderungen der Stadt kritisiert, die Rettungsschwimmerprüfung komplett wiederholen und nicht nur eine Auffrischungsübung zu absolvieren und so das Abzeichen zu verlängern. Dies würde auch DLRG-intern so gehandhabt, war sich Sum sicher. Um sein Abzeichen aufzufrischen, hatte er eine Run-swim-run-Übung absolviert.
Unterschied, ob rettungs- oder einsatzfähig
Grundsätzlich hatte Steffen Mengele, Vorsitzender der DLRG Radolfzell, dieses Vorgehen auch bestätigt. Er ergänzt aber, dass die DLRG zwischen Rettungsfähigkeit und Einsatzfähigkeit unterscheide. Auch DLRG-Kräfte müssten zum Nachweis der Rettungsfähigkeit alle zwei Jahre ein Deutsches Rettungsschwimmerabzeichen in Silber ablegen. Sämtliche Aktivitäten der DLRG auf und im Wasser dürften nur mit einer ausreichenden Zahl von Einsatzkräften oder Ausbildungspersonal mit diesem Nachweis durchgeführt werden.
Die Einsatzfähigkeit hingegen sei in Baden-Württemberg für den Wasser-Rettungsdienst so geregelt, dass die Einsatzkräfte an verschiedenen Weiterbildungen und Übungen aus den Bereichen des Sanitätswesens, der Arbeitssicherheit und der öffentlichen Gefahrenabwehr teilnehmen. Hierzu zähle dann auch die jährliche Run-swim-run-Übung, die Udo Sum als Auffrischung seines Abzeichens absolviert hatte. Bad-Pächter Sum war für Rückfragen bis Redaktionsschluss nicht mehr zu erreichen.