Es war nicht das erste Mal, dass sich ein 24-Jähriger aus Engen vor Gericht verantworten musste. Auch nicht das zweite Mal – sondern das zehnte. Der junge Mann wurde in der Vergangenheit schon vermehrt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr verurteil. All das hielt ihn jedoch nicht davon ab, sich im Oktober des vergangenen Jahres auch ein weiteres Mal unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer zu setzen – und das blieb nicht die einzige Straftat, wegen der sich der 24-jährige Engener sich nun erneut vor Gericht wiederfand.
„Es scheint, als wäre ihnen die Rechtslage egal“, lautete die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte, der keine Fahrerlaubnis besitzt, sei unbelehrbar. Obwohl er wegen vorheriger Straftaten bereits unter Bewährung stand und bis 2021 eine Fahrerlaubnissperre gegen ihn verhängt wurde, fuhr er an besagtem Tag im Oktober mit dem Auto eines Freundes von Engen aus zum Parkplatz eines Supermarkts in Singen. Dort trank er nach eigenen Angaben sechs Bier. Als er den Parkplatz wieder verließ, fuhr er mit dem Auto gegen einen Blumenkasten, hinterließ einen Schaden von etwa 120 Euro und flüchtete. Zeugen notierten das Kennzeichen des Wagens und informierten die Polizei, die den 24-Jährigen kurze Zeit später auf einem Schulhof zu fassen bekam.
Immer wieder rückfällig
Ein weiteres Mal verstieß der Engener im September 2019 gegen das Verkehrsgesetz. Damals fuhr er ebenfalls ohne Fahrerlaubnis und mit einem Blutwert von 1,8 Promille auf einem Elektroroller. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig: „Mir war bewusst, dass ich in diesem Zustand nicht mehr fahren durfte“. Doch auch hierbei blieb es nicht: Noch ein weiteres Mal fuhr der 24-Jährige unerlaubterweise mit dem Auto eines Freundes und beging dabei zudem Versicherungsbetrug. Auch diese Tat gestand er vor Gericht.
Der Angeklagte habe keine einfache Biografie, leide unter persönlichen Einschränkungen und habe deshalb bereits lange Zeit nur in Betreuung leben können, sagte sein Anwalt. Dies unterscheide ihn von anderen Tätern, obgleich die Häufigkeit der Rückfälle natürlich gewichtend sei. Der Beschuldigte selbst gab an, nun zum zweiten Mal Vater geworden zu sein und endlich Arbeit gefunden zu haben, die ihm Spaß mache. Sein Leben laufe nun geordneter ab. Doch er gestand sich selbst ein: „Ich habe damals schon gesagt, ich werden mich ändern. Nun werde ich wohl dafür geradestehen müssen.“
Da der Engener außerdem wegen falscher Verdächtigung verurteilt wurde, muss er für ein Jahr und zehn Monate in Haft. Eine Aussetzung auf Bewährung lehnte die Richterin ab. Sie könne aufgrund der hohen Rückfall-Gefahr für den Angeklagten keine positive Sozialprognose geben.