Immer wieder wird der Dillplatz in der Stockacher Kernstadt über das Jahr verteilt für verschiedenste Veranstaltungen genutzt. Sei es für die regelmäßigen Flohmärkte, als Gastspielfläche für Zirkusse oder für den Vergnügungspark am Schweizer Feiertag.
Auch bei manch einem Einheimischen hat sich die Bezeichnung „Festplatz“ für die Fläche, die die meiste Zeit des Jahres einfach nur als innenstadtnaher Parkplatz dient, eingebürgert. Die Stadtverwaltung will nun aber gegensteuern und klare Verhältnisse schaffen.
Keine öffentlich buchbare Fläche
Deshalb befasste sich der Hauptausschuss des Stockacher Gemeinderates in seiner jüngsten Sitzung mit der Frage, was der Dillplatz denn nun genau ist, und wie ein Regelwerk für die Fläche aussehen kann. Klares Fazit: Der Dillplatz ist kein Festplatz in Form einer öffentlich buchbaren Fläche für Veranstaltungen.
„Es geht uns darum, deutlich zu machen, dass der Dillplatz in aller erster Linie ein innerörtlicher Parkplatz ist“, betonte Bürgermeister Rainer Stolz in der Sitzung. Als großer innenstadtnaher Parkplatz diene er vor allem den Besuchern der Stadt, den Kunden und Beschäftigten der örtlichen Geschäftswelt sowie dem nahegelegenen Schulzentrum Nellenburg, heißt es zusätzlich in der entsprechenden Sitzungsvorlage für die Stadträte.
Veranstaltungen nur noch als Ausnahme
Der Grundsatzbeschluss, den der Hauptausschuss fasste, sieht vor, die Anzahl und Art der Veranstaltungen, die auf dem Dillplatz erlaubt sind, in Zukunft auf einige wenige Ausnahmefälle zu begrenzen. Eine solche Begrenzung sei auch zum Lärmschutz der Anwohner in den Wohngebieten geboten, heißt es in den Sitzungsunterlagen.
Maximal zehn Termine pro Jahr
Für die Zukunft sind damit bis auf Weiteres nur noch folgende Veranstaltungen auf dem Dillplatz erlaubt: der Schweizer Feiertag, ein Zirkusgastspiel pro Jahr, maximal sechs Flohmärkte pro Jahr und maximal zwei weitere städtische Veranstaltungen pro Jahr.
Gleichzeitig mit der Fassung dieses Grundsatzbeschlusses wurden die Kosten für die Nutzung des Dillplatzes für die genannten Veranstaltungen von 250 Euro auf 280 Euro bei eintägiger Nutzung erhöht. Bei mehrtägiger Nutzung fallen künftig 150 Euro Nutzungsgebühr pro Tag an. Bislang gab es hierfür einen Wochenpreis. Die Mitglieder des Ausschusses votierten einstimmig für den Grundsatzbeschluss und die Anpassung der Preise.