Beamte der Verkehrspolizei hätten den 23-jährigen Rollerfahrer schließlich auf der B313 bei Stockach auf Höhe des dortigen Park-and-Ride-Parkplatzes angetroffen. Während der Kontrolle habe sich der junge Mann unwissend darüber gezeigt, dass er mit dem Roller nicht auf der Autobahn fahren darf. Einen Führerschein habe er ebenfalls nicht vorweisen können und zudem sei das Versicherungskennzeichen des Rollers nicht mehr gültig gewesen. Der 23-Jährige durfte nicht mehr weiterfahren, so die Polizei.