Zu zweit und ohne Versicherungsschutz sind zwei Kinder am Sonntagnachmittag auf der Meßkircher Straße unterwegs gewesen. Dies teilte die Polizei mit.
Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass die beiden Kinder unter 14 Jahre alt sind und an dem Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Somit habe kein Versicherungsschutz bestanden, informiert die Polizei weiter.
Der Vater ist nun angezeigt worden, weil er zum einen den Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung erlaubt und zudem das Führen eines Fahrzeugs zugelassen hatte, obwohl die fahrende Person nicht das erforderliche Mindestalter hatte. Das Fahren eines E-Scooters ist nämlich erst ab 14 Jahren gestattet.