Die Wahlplakate, die unzählige Straßen im Hegau im Rahmen der Wahlen im Juni 2024 zierten, sind vielen noch in Erinnerung. Es gab kaum eine Laterne, die nicht mit gleich mehreren Plakaten behangen war. Doch wie viele Wahlplakate sind verträglich? Genau mit dieser Frage hat sich der Tengener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt.
Laut Bürgermeister Selcuk Gök habe die Stadtverwaltung bei den zurückliegenden Wahlen die Rückmeldung erhalten, dass die bisher in Tengen erlaubten 15 Wahlplakate je Anmelder zu wenig seien, um einen ordentlichen Wahlkampf zu betreiben. „Es ist schwierig, alle Bürger bei so vielen Ortsteilen zu erreichen“, so Gök.
Gleichzeitige betonte der Rathauschef, dass Tengen schauen sollte, dass nicht die ganze Stadt wochenlang mit den wichtigen Plakaten vollhängt. Aus diesem Grund wolle die Stadt die Höchstanzahl auf 20 Plakate pro Anmelder begrenzen.
Rat beschließt ,die Anzahl zu erhöhen
Ein Vorschlag, der dem Gemeinderat zu wenig war. Thorsten Frank (CDU/UW) regte an, die Anzahl auf 25 Plakate zu erweitern – aber auch die Höchstzahl an Plakaten für die Kernstadt und die Ortsteile festzulegen. Sein Vorschlag: In Tengen dürfen künftig sechs Plakate hängen, in Büßlingen drei, in Watterdingen vier und Beuren am Ried, Talheim, Uttenhofen, Weil und Wiechs am Randen sowie Blumenfeld jeweils zwei.
„Was haben wir davon, wenn dann jemand kommt und alle 20 Plakate in einem Ortsteil aufhängt“, so Frank. Dann hätte man einen Wildwuchs, deswegen spreche er sich für eine noch striktere Reglementierung aus. Auch Tim Unger (Freie Bürger/SPD) sah dies so: „Wir haben immer mehr Parteien und das werden wohl immer mehr werden.“
Anderer Meinung war Thomas Wezstein (FWV): Er rechnete bei kommenden Wahlen und den aktuell fünf im Bundestag vertretenen Parteien mit 125 Plakaten. „Ich weiß gar nicht, wo wir den Platz für so viele Plakate haben“, sagt er. Wezstein sehe deshalb keinen Handlungsbedarf die Anzahl auf 25 Plakate pro Anmeldung zu erhöhen.
Doch genau das wird bei den nächsten Wahlen erlaubt sein, denn dafür sprach sich die Mehrheit im Gemeinderat ebenso aus wie für die Aufteilung nach Ortsteilen.