Mit einem Blutalkoholgehalt von 1,95 Promille war er am 5. Juli 2015 mit seinem Auto in Engelswies gegen eine Gartenmauer geprallt. Während er selbst nur leichtere Verletzungen erlitt, wurde sein Beifahrer schwer verletzt. Die Feuerwehr musste den Schwerverletzten aus dem völlig demolierten Fahrzeug bergen. Zur damaligen Zeit bestand für den Beifahrer Lebensgefahr. Die Staatsanwaltschaft warf dem 27-jährigen Angeklagten vor, in jener Nacht um 3.05 Uhr mit dem Auto gefahren zu sein, obwohl er wegen des hohen Alkoholkonsums dazu nicht in der Lage war. Bei dem Unfall habe der Beifahrer schwere Verletzungen erlitten. In einer Rechtskurve in Engelswies war der 27-Jährige mit seinem Auto nach links von der Fahrbahn abgekommen und mit einer Geschwindigkeit von 70 Stundenkilometern in eine Gartenmauer geprallt.

Vor Gericht machte der Angeklagte keine Aussagen zum Unfallhergang, räumte jedoch ein, zuvor mit seinem Kumpel einiges getrunken zu haben. Der Unfall belaste ihn heute noch schwer. Sein Verteidiger Kurt Rösch gab eine kurze Erklärung ab. Sein Mandant räume den Fehler ein und würde am liebsten alles ungeschehen machen. Auch habe der 27-Jährige durch den Unfall seinen Job verloren.

Der 21-jährige Beifahrer, der als Zeuge geladen war, erinnerte sich noch gut, was vor dem Unfall stattgefunden hat. „Wir haben zusammen in einem Lokal gefeiert und getrunken“, berichtete der Zeuge. Ziemlich viel später seien sie dann auf die Idee gekommen, mit dem Auto von Vilsingen in das zwei Kilometer entfernte Engelswies zu fahren. Auf dem Weg nach Hause sei es dann passiert. Zum Unfall selbst konnte er keine Angaben machen. Als Verletzungen habe er einen Beckenbruch davongetragen, ebenso Verletzungen am Knie. „Ich habe 51 Tage im Krankenhaus verbracht, davon 30 Tage im Bett“, sagte der Zeuge vor Gericht aus, der immer noch an den Folgen des Unfalls leidet und krankgeschrieben ist. Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft hat sich der Sachverhalt, wie in der Anklageschrift vorgetragen, so bestätigt. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Der Führerschein sei ihm für fünf Monate zu entziehen. Der Verteidiger des Angeklagten stützte sich auf ein Gutachten, wonach am Fahrzeug die Lenkung defekt gewesen sei und war der Ansicht: „Der Unfall hätte auch einem fahrtüchtigen Lenker passieren können.“ Eine Gefährdung des Straßenverkehrs schloss er daher aus. Richterin Nadine Zieher war jedoch überzeugt, dass der Unfall infolge des hohen Alkoholgenusses entstanden ist und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe. Außerdem muss er noch fünf Monate auf seinen Führerschein verzichten.