Richterin Dr. Voß sah sich nach zwei Verhandlungsrunden außerstande, wegen sich widersprechender Aussagen den tatsächlichen Ablauf aufzuklären. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, Mitte August vergangenen Jahres zwei Tierärztinnen vom Veterinäramt den Zutritt zu seinem Hof verweigert zu haben. Gegen den daraufhin erhobenen Bußgeldbescheid von 370 Euro hatte der 54-Jährige Einspruch eingelegt. Vor Gericht begründete er sein Tun damit, dass er gerade mit dem Silieren von Grünfutter befasst gewesen sei und wegen der schlechten Wetterprognose seine Arbeit nicht habe abbrechen wollen. „Ich habe sie höflich um eine Verschiebung um zwei Tage gebeten“, sagte er und sei davon ausgegangen, dass dies so akzeptiert worden sei.
Eine 30-jährige Veterinärtierärztin gab als Zeugin an, dass sie dem Angeklagten deutlich gemacht habe, dass er die üblich unangekündigte Nachkontrolle sehr wohl „erdulden müsse, dass wir sehen wollen, wie die Zustände sind“.
Zwei Tierärztinnen wollen sich vor Ort umschauen
Hintergrund sei ein im April des Vorjahres von ihnen festgestellter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gewesen, den sie zusammen mit ihrer Kollegin bei der Inspizierung der Hofstelle bemerkt hätten. Konkrete Angaben zum Sachverhalt machte die zweite, 35-jährige Tierärztin. Ihren Ausführungen zufolge handelte es sich hierbei um in den Stallungen angefertigte Stahlbetonboxen der Marke Eigenbau, in denen für die dort untergebrachten Kälber Verletzungsgefahr bestanden habe. Ihrer Meinung nach sei dem Angeklagten bei ihrem Kontrollbesuch bewusst gewesen, dass er diesen Überprüfungsvorgang nicht ablehnen dürfe. Und sie hätten ihn auch auf die strafrechtlichen Konsequenzen hingewiesen. Der Angeklagte verwahrte sich gegen diese Darstellungen und bezichtigte sie der „Falschaussage“.
Hundehalterin berichtet über ihre Erfahrungen mit Amtstierärzten
Die Richterin räumte dem Angeklagten ein, beim Fortsetzungstermin seine Zeugen mitbringen zu dürfen. Obgleich diese ebenfalls beim Besuch des Veterinäramts auf dem Hof zugange waren, vermochte weder der 46-jährige Bruder des Angeklagten noch die 21-jährige Auszubildende die Gesprächsinhalte aus ihrer Entfernung zum Geschehen im Detail zu schildern. Eine 41-jährige Hundehalterin, die nicht auf dem Hof tätig war, aber in der Nachbarschaft lebt, bezweifelte die Glaubwürdigkeit der Tierärztinnen. Sie schilderte ihre Erfahrungen mit den Amtstierärzten, die ihr Grundstück wegen einer anonymen Anzeige begehen wollten. Zwei Mal habe sie diese abweisen müssen, bei deren dritten Besuch hätte es nichts zu beanstanden gegeben. Bis heute sei ihr dazu keine Akteneinsicht gewährt worden. Die Richterin sagte, dass sie den Unmut der Hundehalterin verstehe: „Doch für mich ist das nicht relevant!“ Sie wies dem Landwirt auf dessen Mitwirkungspflichten hin und riet ihm nach dem Urteil, in dieser Angelegenheit „die Füße still zu halten“.