Kämpferisch gab sich Bürgermeister Ralph Gerster, als es im Gemeinderat um den Antrag der Firma Abo Wind ging, die im Spitalwald Überlingen auf der Gemarkung Denkingen vier Windräder errichten will. Der neue Windpark würde in unmittelbarer Nachbarschaft zu den bestehenden drei Anlagen auf der Gemarkung Hilpensberg stehen, und so verfolgten einige Anwohner die Ratssitzung. Die Stadt Pfullendorf muss bis 2. August an das Landratsamt eine Stellungnahme abgeben und die war eindeutig: Das Gremium versagt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Erschließung wäre nicht gesichert
Begründet wird die Ablehnung mit der ungesicherten Erschließung der geplanten Anlagen. Denn die Waldwege würden nicht ausreichen, um Rotorblätter und Motoren zum Standort zu bringen, sodass man Schneisen in die Wälder schlagen müsste. Gerster präsentierte den Gemeinderäten ein vielseitiges Schreiben, das die Verwaltung um 11.07 Uhr von der Firma Abo Wind erreichte. „Es ist nett, was da vorgetragen wird“, kommentierte der Rathauschef, denn Abo Wind weise darauf hin, dass das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens rechtswidrig wäre. Wie bei jeder Sache gebe es verschiedene Auffassungen, gab sich Gerster gelassen: „Wir haben unterschiedliche Meinungen. Wir haben unterschiedliche Anwälte.“
Bürgermeister fragt nach Angeboten des Betreibers
Erneuerbare Energien seien wichtig, meldete sich Martin Hangarter (CDU) zu Wort und wies auf die lange Verfahrensdauer solcher Projekte hin. Etwas unklar blieb bei seinem Wortbeitrag, ob er sich für oder gegen die geplanten Windräder positioniert. „Wo bleiben die Angebote der Betreiber?“, stellte der Rathauschef dann als Frage in den Raum. Es gebe Betreiber, die Kommunen und Bürger finanzielle Anreize böten. „Ich bin offen für alles“, forderte Gerster implizit Abo Wind auf, auf die Stadt zuzugehen. Für diese Einlassung gab es von den Besuchern aus Hilpensberg spontan Applaus. Klar sei, so der Bürgermeister, dass bei etwaigen Vorschlägen zum Vorteil der Stadt, sich die Meinung zu den Windkraftplänen auch ändern könne. Die ablehnende Stellungnahme des Gemeinderates wird nun an das Landratsamt geschickt, der eigentlichen Genehmigungsbehörde. Die Stadt hat keine Entscheidungsbefugnis.