Eine klare Meinung vertritt das Geschäftsführerduo der kirchlichen Sozialstationen im Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e.V., Sabine Feig und Ulrich Wichert. Unter ihrer Leitung stehen die Sozialstationen St. Elisabeth (Pfullendorf), Thomas Geiselhart (Sigmaringen), St. Heimerad (Meßkirch) sowie St. Martin (Gammertingen). „Wir sind grundsätzlich für eine allgemeine Impfpflicht, nicht nur für die Pflegekräfte“, machen die Geschäftsführer klar. Man könne sich überall infizieren und andere infizieren, vor allem im Privaten, wenn keine Schutzmaßnahmen eingehalten würden. Die Pflegekräfte gehen nach ihrer Überzeugung sehr sorgsam mit den Risiken um, halten Abstände ein und arbeiten durchgehend mit FFP2-Masken, seitdem genügend Masken zur Verfügung stehen, seit fast zwei Jahren.

2000 Klienten werden von den Sozialstationen im Landkreis betreut

„Wir testen uns alle arbeitstäglich, geimpfte und ungeimpfte Mitarbeitende. In unseren Einrichtungen hat sich kein Klient bei unseren Mitarbeitenden angesteckt und kein Mitarbeitender bei den Klienten“, gibt es eine klare Ansage. Von der geplanten Impfpflicht sind nach ihren Angaben alle vier Sozialstationen und drei Tagespflegen betroffen betroffen, wobei in der ganzen Region etwa 2000 Klienten betreut werden. Auf die SÜDKURIER-Frage, ob sie Kündigungen befürchten, gibt es von Feig und Wichert eine unmissverständliche Antwort: „Kündigungen befürchten wir nicht nur, es sind die ersten Kündigungen schon eingetreten. Und es wird noch weitere Kündigungen geben, die uns schon angekündigt wurden.“

Geschäftsführung kündigt Tourenschließungen an

Das Geschäftsführerduo der Sozialstation Ulrich Wichert und Sabine Feig.
Das Geschäftsführerduo der Sozialstation Ulrich Wichert und Sabine Feig. | Bild: Caritas Sigmaringen

Derzeit prüfe man noch, wie der Ausfall von Mitarbeitenden aufgefangen werden könne. Man habe ja Verträge mit den Klienten und auch einen Versorgungsvertrag, dem man verpflichtet sei. „Wir werden schauen müssen, dass wir alle Klienten versorgen“, ergänzen die Geschäftsführer, dass dies auch bedeute, dass eventuell keine neuen Klienten mehr aufgenommen werden könnten, um sicherzustellen, dass alle bestehenden mit weniger Personal versorgt würden. „Tourenschließungen wird es geben, in einigen Standorten bis zu drei Touren, in anderen eine bis zwei“, kündigen Feig und Wichert an. Man kämpfe ohnehin mit einem Fachkräftemangel, und nun komme der Ausfall der Mitarbeitenden durch die Impfpflicht noch erschwerend hinzu.

Caritasverband des Dekanats Sigmaringen-Meßkirch ist betroffen

„Von der Impfpflicht sind von den 26 Einrichtungen und Beratungsstellen unseres Verbandes nicht alle betroffen“, schränkt Pressesprecher Sebastian Metzger auf Anfrage des SÜDKURIER ein. Betroffen sind zunächst die stationären Pflegeeinrichtungen in Meßkirch und Ostrach, die Tagespflege in Sigmaringen, unsere Werkstatt für psychisch kranke Menschen und die Caritas-Wohngruppen in Sigmaringen. Darüber hinaus noch einige wenige ambulante Dienste, die im Bereich der Gemeindepsychiatrie tätig sind, alle übrigen Beratungsstellen es Verbandes seien nicht betroffen.

Impfquote beim Caritasverband beträgt rund 92 Prozent

In den zurückliegenden Monaten wurde auch beim Caritasverband viel für die Impfung geworben, sei es durch schriftliche Informationen, sei es durch viele Einzelgespräche zwischen den Einrichtungsleitungen und betroffenen Kollegen. „Dennoch gibt es auch bei unserem Verband noch einige Kollegen, die bislang von einer Impfung abgesehen haben“, ergänzt Metzger, dass man teilweise die Gründe nicht kenne.

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„Unterm Strich sind wir dennoch mit unserer Impfquote zufrieden, wir sind zwar gerade noch in der Erfassung, wir schätzen aber, dass wir unterm Strich in den betroffenen Einrichtungen durchschnittlich eine Impfquote von rund 92 Prozent haben“, sagt Sebastian Metzger. Mit einer Kündigungswelle rechnet man beim Caritas-Verband daher eher nicht, aber mit vereinzelten Kündigungen: „Aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels im Bereich der Pflege tut natürlich jede Kündigung weh, es wird für uns aktuell immer schwieriger, Dienstpläne gut zu gestalten, weshalb wir sehr hoffen, die noch nicht geimpften Kollegen zur Impfung bewegen zu können.“

Gesundheitsamt muss bis 15. März informiert werden

Der Caritasverband Sigmaringen ist verpflichtet, für seine Einrichtungen aktuell die notwendigen Schritte einzuleiten, um der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nachzukommen. Diese Pflicht ergibt sich aus Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes, informiert Pressesprecher Sebastian Metzger. Hierzu gehöre, dass bis spätestens 15. März 2022 der Impfstatus bei den betroffenen Mitarbeitern abgefragt werden muss. Danach muss unverzüglich eine Meldung an das örtliche Gesundheitsamt erfolgen, wer nicht geimpft oder genesen ist, beziehungsweise keine entsprechende Bescheinigung vorgelegt hat oder keine Auskunft erteilen möchte.

Nicht-Geimpfte erhalten dann voraussichtlich ein Betretungsverbot

Diese Mitarbeiter werden dann voraussichtlich ein Betretungsverbot für die Einrichtungen von Seiten der Behörden erhalten, weshalb sie dann erst einmal nicht mehr in den Einrichtungen des Caritasverbandes tätig sein dürfen. Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2022. Aus diesem Grund wird der Caritasverband nach Angaben von Pressesprecher Sebastian Metzger zunächst keine Kündigungen aussprechen. Die betroffenen Mitarbeitenden werden ohne Fortzahlung der Bezüge freigestellt. Ab dem 15. März gilt im Übrigen auch, dass keine ungeimpften neue Mitarbeiter mehr eingestellt werden dürfen.