Vor drei Jahren sollte mit dem Bau eines besonderen Projektes an der Adolf-Kolping-Straße begonnen werden. 25 barrierefreien Wohnungen in drei Baukörpern wollte die Raiffeisenbank Aulendorf mit ihrem Projekt „Linzgau-Blick“ auf das topografisch schwierige Gelände bei der Stadtmauer stellen. Allein, der Baubeginn verzögerte sich und erst im November 2019 fand der Spatenstich statt. Im Anschluss rollten Bagger, Raupen und Lastwagen an, um die riesige Baugrube auszuheben. Dann wurden Dutzende mächtiger Betonpfeiler entlang des Hanges in den Boden getrieben und dann war Schluss.

Grundstück Ende 2020 an neuen Bauträger verkauft

Seit vielen Monaten ruht die Baustelle und noch im September 2020 erklärte die Raiffeisenbank Aulendorf, dass man eine neue Baufirma suche und das Projekt selbstverständlich fertiggestellt werde. Allein, auf der Baustelle gab es weiter keine Bewegung. Auf erneute Anfrage bestätigte Annett Gerstner namens der Aulendorfer Bank, dass man das Baugrundstück bereits Ende 2020 an einen neuen Bauträger verkauft habe und man nicht mehr Eigentümer sei. „Der neue Bauträger wird aber das Bauvorhaben umsetzen“, versichert sie.

Ursprünglich 25 Wohnungen geplant

So bewirbt die Firma LS-Imoplan auf ihrer Homepage das Projekt an der Kolping-Straße.
So bewirbt die Firma LS-Imoplan auf ihrer Homepage das Projekt an der Kolping-Straße. | Bild: LS-Imoplan

Bekanntlich wollte die Raiffeisenbank Aulendorf ursprünglich drei Baukörper mit insgesamt 25 Wohnungen zwischen 69 und 112 Quadratmetern Wohnfläche errichten, dazu eine Tiefgarage, Carports, Fahrradräume und Außenstellplätze. Zu diesem Vorhaben hatte der Bauausschuss des Gemeinderates schon im November 2017 sein Ok gegeben. Allerdings änderte die Bauherrin im vergangenen Jahr ihre Pläne und in einem Komplex sollten ausschließlich Ein-Zimmer-Wohnungen entstehen, was die Abgabe eines Nachtragsbaugesuchs erforderte.

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Auf Anfrage des SÜDKURIER bestätigt Nadine Rade, Leiterin der Bauverwaltung Pfullendorf, dass der neue Eigentümer keine neue Baugenehmigung benötigt, wenn er das Bauvorhaben so umsetzen möchte, wie der vorherige Eigentümer beantragt hatte. Eine Baugenehmigung ergeht unbeschadet Rechter Dritter und ist nicht an den Eigentümer, sondern an die Fläche gebunden. „Entsprechend der Landesbauordnung gilt eine Baugenehmigung auch für und gegen den Rechtsnachfolger des Bauherrn“, ergänzt Rade, dass eine Baugenehmigung immer nur in Bezug auf das zu erstellende Objekt erteilt wird, nicht in Bezug auf die Person des Antragstellers.