Günther Töpfer

Aus der von der Staatsanwaltschaft verlesenen Anklage ging hervor, dass der Angeklagte Anfang 2019 gestohlene Elektroartikel und Feuerwerkskörper mit einem Wert von 170 Euro erworben und anschließend weiter veräußert hat.

In der Zeit von April bis Dezember 2019 verkaufte er zudem insgesamt 40 Mal kleine Mengen an Drogen, überwiegend Marihuana, und in einem Fall auch eine größere Menge. Die verbotenen Waffen, ein Schlagring und ein Springmesser, waren im Rahmen einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden.

Angeklagter zeigt sich geständig

In der Verhandlung zeigte sich der junge Mann rundum geständig. Er bestätigte den Kauf und Weiterverkauf des Diebesgutes sowie den Handel mit Betäubungsmitteln. Dem Gericht berichtete er, dass er auch Marihuana konsumiert habe, jedoch seit Monaten keine Drogen mehr nehme. Er habe auch den Kontakt zum früheren Freundeskreis abgebrochen. Die beschlagnahmten Waffen habe er zum Selbstschutz bei sich zu Hause gehabt.

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Zeuge erscheint nicht vor Gericht

Ein vom Gericht geladener Zeuge erschien nicht. Gegen ihn beantragte der Staatsanwalt die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 150 Euro. Auf die Vernehmung eines weiteren Zeugen wurde mit Zustimmung aller Beteiligten verzichtet. Aus dem Bundeszentralregister ging hervor, dass der Angeklagte bereits wegen Diebstahls, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war.

Jugendhilfe-Mitarbeiter empfiehlt Anwendung von Jugendstrafrecht

Ein Mitarbeiter der Jugendhilfe berichtete, dass die Hausdurchsuchung nachhaltigen Eindruck gemacht habe. Nach der Trennung vom alten Freundeskreis könne er bei dem jungen Mann ein Suchtproblem ausschließen und empfahl die Anwendung von Jugendstrafrecht.

„Er hat sein Leben wieder in den Griff bekommen“

In seinem Plädoyer verwies der Staatsanwalt darauf, dass sich der angeklagte Sachverhalt voll bestätigt habe. Der Angeklagte sei in allen Punkten schuldig. „Er hat umfassend gestanden und scheint richtig die Kurve bekommen zu haben, er hat sein Leben wieder in den Griff bekommen.“ Dies zeige auch der Bericht der Jugendhilfe.

Mit Blick auf die drei Eintragungen beantragte er eine Geldauflage in Höhe von 1600 Euro und die Einziehung der Waffen. Der Verteidiger des Angeklagten betonte, das Geständnis seines Mandanten habe Einsicht und Reue gezeigt. „Ich denke, den werden wir vor keinem Strafgericht mehr sehen.“

1600 Euro sollen an gemeinnützige Einrichtung gehen

Das Gericht verurteilte den 19-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu einer Geldauflage in Höhe von 1600 Euro, die an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen ist. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens. In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin, sie habe den Eindruck, dass der Angeklagte auf dem richtigen Weg sei. „Ich hoffe, Sie bleiben auf diesem Weg.“