Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung in seiner Funktion als Spitalfonds auf das Vorkaufsrecht für das Krankenhausgebäude verzichtet. Damit ist die letzte formalrechtliche Hürde beseitigt und der notarielle Vertrag zwischen der SRH Kliniken GmbH und der Zentralen Psychiatrie Südwürttemberg (ZfP) über den Verkauf des im Oktober 2022 geschlossenen Krankenhauses endgültig.

130 stationäre Betten

Frank Kuhn, Leitung des Zentralbereichs Personal und Organisation der ZfP, erläuterte den Zeitplan. Der Besitzerwechsel wird nach seinen Angaben zum 1. Februar 2025 offiziell. Vom Land liege schon der Planungsbescheid für die Bettenübertragung von der Psychiatrie vor, die vom Krankenhaus Sigmaringen nach Pfullendorf übersiedelt. Das Investitionsvolumen für den Kauf und Umbau des Gebäudekomplexes beträgt rund 30 Millionen Euro und nach Angaben von Kuhn werden 150 Vollzeitstellen geschaffen, was etwa 250 Voll- und Teilzeitbeschäftigte bedeutet. Nach dem Umbau, der Mitte 2025 beginnen soll, wird es 130 stationäre Betten geben, darunter eine suchtforensische Abteilung mit 30 Betten. Zum Jahreswechsel 2026/2027 will die ZfP ihren neuen Standort in Betrieb nehmen.

Praxisbetrieb während Umbau

Zunächst wird das Erdgeschoss umgebaut, wohin dann die bisher im ersten Stock befindlichen Praxen umziehen, wo während der Umbauphase der Betrieb weiterläuft. Dazu zählen das medizinische Versorgungszentrum (MVZ) PI, die urologische Praxis Dr. Raacke, die PIA. Neben diesen medizinischen Angeboten wird auch die Pflegeschule ihren Standort in Pfullendorf behalten. Nach dem EG-Umbau werden die Arbeiten im ersten Obergeschoss fortgesetzt, wo später die forensische Satellitenstation untergebracht wird. In den Stockwerken zwei bis fünf wird nach der 18- bis 21-monatigen Umbauphase die Psychiatrie sowie die psychosomatische Medizin mit insgesamt 80 Betten zu finden sein. Die Räumlichkeiten im sechsten Stock werden als Gemeinschaftsräume genutzt.

Bevor die ZfP mit der Sanierung des Krankenhausgebäudes beginnt, wird geräumt.
Bevor die ZfP mit der Sanierung des Krankenhausgebäudes beginnt, wird geräumt. | Bild: Volk, Siegfried

Pflegeschule bleibt im Besitz der SRH

Der Geschäftsführer der SRH Kliniken GmbH, Sven Schönfeld, ergänzte, dass neben der Pflegeschule auch das benachbarte Ärztehaus im Besitz der SRH verbleibt. Das Gebäude war vor etlichen Monaten zum Verkauf angeboten worden, wovon die Geschäftsführung nun Abstand genommen hat. Wichtig ist Schönfeld, dass der Umzug geordnet verläuft und besonders möglichst viele Mitarbeiter die Verlagerung der Psychiatrie von Sigmaringen nach Pfullendorf mitmachen.

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Spitalfonds will nicht Betreiber sein

Dass Schönfeld und Kuhn überhaupt im Gemeinderat erschienen, war dem Umstand geschuldet, dass beim damaligen Verkauf des Krankenhauses vom Spitalfonds an die SRH Kliniken GmbH ein Vorkaufsrecht in den Vertrag aufgenommen wurde. Bürgermeister Ralph Gerster erklärte die rechtliche Lage. Wenn der Spitalfonds beziehungsweise die Stadt dieses Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen würden, müsste man auch den Versorgungsauftrag übernehmen und 30 Millionen Euro in die Hand nehmen. Im Prinzip müsste Pfullendorf dann eine psychiatrische Klinik betreiben und im Rahmen eines Betriebsüberganges alle bestehenden Arbeitsverträge der betroffenen Mitarbeiter übernehmen.

Positive Reaktionen

In der Übernahme des Krankenhauses durch die ZfP sieht Gerster eine sinnvolle Nachnutzung und Thomas Jacob, Fraktionschef der Freien Wähler, konstatierte: „Was kann uns Besseres passieren?“ So schmerzhaft der Verlust des Krankenhauses gewesen sei, aber die neue Nutzung biete viele Chancen und Möglichkeiten, wies er auf 150 Arbeitsplätze hin. „Wir sind froh über diesen positiven Abschluss“, pflichtete UL-Sprecher Michael Zoller bei. CDU-Rat Philipp Dürr bescheinigte den Verantwortlichen eine Positivität und freute sich, dass die „ZfP sich für die Stadt interessiert“. Der Ausstieg des Spitalfonds als Gesellschafter der SRH Kliniken GmbH habe die Stadt vor erheblich größerem Schaden bewahrt, ist Rathauschef Gerster überzeugt. Bekanntlich müssen die Gesellschafter mit Millionenbeträgen die Klinik stützen. Letztlich fiel der Beschluss, bei der ZfP-Übernahme auf das Vorkaufsrecht zu verzichten, einstimmig aus. Im Grundbuch bleibt das Recht allerdings für alle künftigen Verkaufsfälle weiterhin eingetragen.