Bei den Diskussionen um die Schließung des Krankenhauses forderte UL-Sprecher Michael Zoller in der Gemeinderatssitzung, dass im Klinikgebäude das Schlaflabor weiter betrieben werden soll. Von SRH-Geschäftsführer Jan-Ove Faust gab es in der öffentlichen Debatte keine Aussagen zum Verbleib des Schlaflabors in Pfullendorf und ob SRH prinzipiell die Schlafmedizin weiter anbieten wird. Dabei ist im medizinischen Konzept dieser Bereich ausdrücklich im Krankenhaus Sigmaringen verortet.
Schlaflabor besteht seit 2010
Das Schlaflabor besteht in seiner heutigen Form seit Sommer 2010 aus zwei Einheiten. Das Zentrum für Schlafmedizin wird von Dr. Jochen-Christoph Schwarz geleitet. Schwarz ist Facharzt für Lungenheilkunde und gleichzeitig einer der wenigen Ärzte, die sich bei der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) die Zusatzqualifikation „Facharzt für Pneumologie, Schlafmedizin und Somnolgie“ erworben hat. Zwei der neun speziell ausgestatteten Überwachungsräume sind für neurologische Patienten vorbehalten. Diese Abteilung untersteht dem Sigmaringer Neurologen Dr. Oliver Neuhaus.

Ausschließlich ambulante Leistungen
Auf Anfrage des SÜDKURIER weist SRH-Geschäftsführer Faust darauf hin, dass ein Schlaflabor nicht zur medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung zähle, sondern ein zusätzliches Spezialversorgungsangebot darstelle. Seit 2021 dürfe man im SRH Krankenhaus Pfullendorf im Schlaflabor ausschließlich ambulante Leistungen anbieten, dies erfolge auf der Grundlage einer Ermächtigung des leitenden Arztes. „Erstattet werden hierbei ausschließlich die ärztlichen Leistungen, das bedeutet, dass alle anderen Kosten die Klinik selbst tragen tragen muss“, erklärt Faust. Aktuell werden im Schlaflabor neun Behandlungsplätze angeboten, wobei die Personalausstattung hierfür bei 0,7 Vollzeitstellen im Ärztlichen Dienst und bei 4,87 Vollzeitstellen an Pflegekräften liege. „Unter diesen Rahmenbedingungen prüfen wir den Betrieb des Schlaflabors. Die Entscheidung treffen wir voraussichtlich noch in 2022“, antwortet Faust auf die Frage, ob SRH auch künftig noch eine Schlafmedizin anbieten wird oder nicht.
Vergütung der Leistungen
Wie wird die Nutzung des Schlaflabors von den Kostenträger abgerechnet? Auf diese Frage antwortet Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben. Bei der Behandlung im Schlaflabor gibt es demnach zwei verschiedene Leistungen. Bei der ambulanten Polygraphie werden verschiedene Parameter im Schlaf wie Atemstörungen, Sauerstoffversorgung im Blut und Herzfrequenz untersucht. Hierbei lässt sich ein krankhaftes Schnarchen mit Atemaussetzern im Schlaf erkennen. Bei der Polysomnographie werden mehrere Körperfunktionen kontinuierlich während der ganzen Nacht überwacht. Dazu gehören die Aufzeichnungen von Schlaf-EEG, EOG, EMG, EKG, Atemfluss, Atmungsanstrengung, Sauerstoffsättigung, Körperlage und Video. „Die Vergütung dieser Leistungen ist nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) definiert“, erklärt der AOK-Geschäftsführer. Für die kardiorespiratorische Polysomnographie würden 3171 Punkte angerechnet, was umgerechnet 357,25 Euro bedeutet. Für die kardiorespiratorische Polygraphie gibt es nach seinen Angaben nur 640 Punkte, sprich 72,10 Euro. Da es sich um eine ambulante Behandlung handelt, erfolgt die Vergütung gemäß EBM über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, die auch für die Zulassung des medizinischen Personals zuständig ist.