Wegen Betrug in 15 Fällen in Tateinheit wegen Unterschlagung verurteilte das Schöffengericht des Amtsgerichts Sigmaringen unter Vorsitz von Richter Jürgen Dorner einen 39-jährigen IT-System-Kaufmann zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis. Aus der von Staatsanwalt Bauer verlesenen Anklage ging hervor, dass der Angeklagte in der Zeit von April bis Ende 2017 immer wieder diverse elektronische Geräte vom Smartphone bis hin zum Kraftfahrzeug-Diagnose-Gerät über Ebay verkauft hatte, ohne dann trotz zuverlässiger Bezahlung die Geräte an die Käufer zu liefern.
Im Juli 2019 in Rumänien festgenommen
Als die betrogenen Käufer Anzeigen erstattet hatten und die Polizei gegen ihn ermittelte, flüchtete der Angeklagte nach seiner ersten polizeilichen Vernehmung nach Rumänien. Die Polizei ermittelte erfolgreich weiter und machte den Angeklagten in Hermannstadt in Rumänien ausfindig. Auch der von der deutschen Staatsanwaltschaft im Mai 2019 beantragte Haftbefehl mit Antrag auf Auslieferung war erfolgreich. Der Angeklagte wurde in Rumänien festgenommen und am 3. Juli 2019 nach Deutschland ausgeliefert.
Angeklagter gesteht unumwunden die Taten
Im Beisein seines Verteidigers räumte der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Betrügereien unumwunden ein. Nachdem er einen gut bezahlten Arbeitsplatz verloren hatte, sei er in eine finanzielle Notlage gekommen. Nach einer erfolglosen Suche nach einem neuen Arbeitsplatz habe es dann in Rumänien geklappt, wo er auch bis zu seiner Verhaftung gearbeitet habe. Er habe auch nicht die Absicht gehabt in Rumänien zu verschwinden, denn er habe dort auch seinen Wohnsitz ganz normal angemeldet. Er könne auch zu jeder Zeit nach Rumänien an seinen Arbeitsplatz zurück.
Mehrfach in Deutschland und der Schweiz verurteilt
Aus dem von Richter Dorner verlesenen Auszug aus dem Bundeszentralregister ging jedoch hervor, dass der Angeklagte insgesamt 17 Mal von den Gerichten in Bielefeld, Hersbruck, Weimar, Konstanz, Böblingen und in der Schweiz wegen Betrug, Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu Geld und Freiheitsstrafen verurteilt worden war, die er teilweise auch verbüßt hatte. Staatsanwalt Bauer verwies in seinem Plädoyer darauf, dass er zugunsten des Angeklagten nicht nur dessen Geständnis berücksichtigt habe, sondern auch, dass die angeklagten Taten bereits zwei Jahre zurückliegen. Er beantragte zwei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe. Für den aus der Untersuchungshaft mit Fußfessel zur Verhandlung vorgeführten Angeklagten solle der Haftbefehl weiter bestehen.
Angeblich nicht geflüchtet, sondern neuen Job gefunden
Sein Verteidiger stellte in seinem Plädoyer fest, dass das Verfahren durch das umfassende Geständnis seines Mandanten erheblich beschleunigt worden sei. Sein Mandant sei auch nicht abgehauen, sondern habe mit dem Arbeitsplatz in Rumänien wirtschaftlich und beruflich wieder Fuß fassen wollen. Seine Zukunftsprognose sei auch nachvollziehbar gut. Außerdem habe sein Mandant auch angekündigt, den Schaden wieder gut machen zu wollen. Wenn er in Rumänien wieder arbeiten könne, werde er auch alle Auflagen meistern. Unter Würdigung der Gesamtsituation halte er eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung für schuld- und tatangemessen. In seinem letzten Wort erklärte der Angeklagte, dass er natürlich in Rumänien weiterarbeiten möchte. Wenn er mit Hilfe des Gerichts die Daten und Anschriften der Geschädigten erhalte, könne er auch von Rumänien aus die Widergutmachung in Raten per Überweisung leisten.
Geständnis verhindert eine deutlich höhere Strafe
In seinem Urteil entsprach das Gericht in vollem Umfang dem Antrag von Staatsanwalt Bauer und schickte ihn für zwei Jahre und vier Monate in Haft. Die Zeit der U-Haft wird angerechnet. Der Haftbefehl blieb bestehen. Zugleich ordnete das Gericht die Einziehung des Gesamtschadens in Höhe von 4000 Euro an. In seiner Begründung verwies Richter Dorner darauf, dass dem Angeklagten mit seinem Geständnis eine deutliche höhere Freiheitsstrafe erspart geblieben sei. Mit Blick auf die 17 Vorstrafen sei es jedoch nicht mehr möglich, ihm die Weiterarbeit in Rumänien zu erlauben. Richter Dorner: „Sie müssen büßen“. Gegen das Urteil kann der Angeklagte noch Rechtsmittel einlegen.