Günther Töpfer

Wegen Beleidigung verurteilte Richterin Kristina Selig am Amtsgericht Sigmaringen einen 44-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten zur Bewährung. Aus der vom Staatsanwalt verlesenen Anklage ging hervor, dass sich der 44-Jährige am 22. Juli gegen 20.15 Uhr in einem Streit zwischen einer 15-jährigen Schülerin aus Sigmaringen und ihrem gleichaltrigen Freund in der Bahnhofstraße in Sigmaringen eingemischt hatte. Dabei soll er die 15-Jährige umarmt und an den Po gefasst sowie ihren Freund beleidigt haben. Das junge Pärchen hatte den Vorfall zur Anzeige gebracht und der 44-Jährige wurde wegen sexueller Belästigung in Tateinheit wegen Beleidigung angeklagt.

Angeklagter wollte helfen

Der Angeklagte bestätigte, dass er sich in den Streit eingemischt habe. Von einer sexuellen Belästigung wisse er jedoch nichts. Er untermauerte seine Aussage mit dem Hinweis: „Man kann mir alles nachsagen, aber so etwas nicht“. Von einer Umarmung wisse er nichts und an den Po gefasst auch nichts. Auf die Frage von Richterin Selig, warum er dazwischen gegangen sei, erwiderte der Angeklagte: „Weil die beiden so gestritten haben. Ich bin nur dazwischen gegangen, damit es nicht eskaliert und habe nur geredet“. Den Vorwurf, den Schüler massiv beleidigt zu haben, räumte er schließlich ein.

Der jungen Frau war es unangenehm

Auch die als Zeugin geladene Schülerin bestätigte dem Gericht den Streit mit ihrem heutigen Ex-Freund, den sie angefangen habe. Der Angeklagte sei dazwischen gegangen und habe sie mit dem Arm umfasst, so als wenn ihr Freund sie umarmen wollte. Dabei habe er sie zwischen Hüfte und Becken an den Po gefasst. Das sei ihr unangenehm gewesen. Sie schloss ihre Aussage mit den Worten: „Es könne aber auch sein, dass er ihr überhaupt nichts tun wollte und vielleicht nur wissen wollte, ob es ihr gut geht“.

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Der ebenfalls als Zeuge geladene Schüler berichtete dem Gericht, dass er Stress mit seiner damaligen Freundin gehabt habe. Der Angeklagte sei vom Parkplatz gekommen und haben helfen wollen. Er habe auch gesehen, wie der Angeklagte seine damalige Freundin an den Po gefasst habe, die sich dann hinter ihn gestellt habe. Sein erster Eindruck sei damals gewesen, dass er sie mitnehmen wollte. Der Angeklagte habe ihn dann am Arm gepackt und gefragt, ob man boxen solle und ihn als „kleinen Hurensohn“ beschimpft.

16 Verurteilungen von verschiedenen Amtsgerichten

Aus dem Bundeszentralregister ging hervor, dass der Angeklagte ein alter Bekannter der Justiz ist. In der Zeit von 2004 bis 2019 war er von den Amtsgerichten in Ravensburg, Sigmaringen, Bad Saulgau und Biberach 16 Mal wegen fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln, Diebstahl, Beleidigung, Sachbeschädigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Als er sich am 22. Juli in den Streit einmischte, war er nach einer Haftstrafe gerade mal sechs Tage auf freiem Fuß.

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Der Staatsanwalt kam zu dem Ergebnis, dass sich der Sachverhalt zwar grundsätzlich so zugetragen habe, doch eine sexuelle Motivation halte er für nicht nachweisbar. Beide Zeugen hätten erklärt, dass es auch anders gewesen sein könne. Nachdem sich der Angeklagte jedoch bisher durch Geldstrafen nicht habe beeindrucken lassen, beantragte er eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten.

Angeklagter räumt Fehler ein

In seinem letzten Wort räumte der Angeklagte ein, einen Fehler gemacht zu haben, doch er habe nur helfen wollen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Darüber hinaus muss der 44-Jährige innerhalb der nächsten sechs Monate 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten und trägt die Kosten des Verfahrens.

Letztes Mal eine Bewährungsstrafe

In ihrer Urteilsbegründung wies Richterin Selig darauf hin, dass eine sexuelle Belästigung sich nicht habe nachweisen lassen. Die Beleidigung hingegen sei von beiden Zeugen bestätigt und vom Angeklagten eingeräumt worden. Berücksichtigt habe sie auch, dass der Angeklagte bei der Tat gerade mal ein paar Tage aus der Haft entlassen worden war. Daher habe sich auch die Frage gestellt, ob man dem Angeklagten überhaupt noch Vertrauen schenken könne. Die Strafe zur Bewährung sei seine letzte Chance. Richterin Selig schloss ihre Ausführungen mit den Worten: „Schauen Sie, dass so etwas nicht noch mal vorkommt“. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.