Nach mehreren Funden von totem Wild in den vergangenen Monaten wurde am 21. April ein weiterer Rehkadaver im Bereich Antoniustäle/Hohe Tannen gefunden, informiert die Stadtverwaltung. Auch hier ist die Todesursache aller Voraussicht nach nicht auf natürliche Fressfeinde des Wildtiers zurückzuführen. Die Stadtverwaltung vermutet, dass die Tiere von wildernden Hunden getötet wurden, die sich vermutlich beim Spazierengehen kurzzeitig aus dem Einflussbereich des Besitzers entfernt haben könnten. Die Polizei wurde informiert.

Kein Tier weist Schussverletzungen auf

Wilderer als Verursacher der toten Rehe wird von der Forstverwaltung ausgeschlossen, denn keiner der aufgefundenen Kadaver habe eine Schussverletzung aufgewiesen. Auch die räumliche Nähe zum Siedlungsgebiet und der fast identische Fundort des neuen Kadavers sowie ein entsprechendes Verletzungsmuster lassen für den Fachbereich den Schluss zu, dass es sich um wildernde Hunde handeln muss. „Die Stadtverwaltung bittet daher nach wie vor Hundebesitzer, die mit ihren Tieren am und im Wald unterwegs sind, ihre Hunde nicht aus den Augen zu lassen und gegebenenfalls an die Leine zu nehmen“, appelliert die Stadt an die Einsicht der Hundehalter. Zudem bittet die Verwaltung um besondere Wachsamkeit und Mitteilung von Auffälligkeiten, etwa, wenn vermeintlich herrenlose und umherstreunende Hunde gesichtet werden.

Strenge Regeln in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat im Übrigen eine der strengsten Abschussregelungen für wildernde Hunden und Katzen, informiert die Jagdzeitschrift „Pirsch“. Nur mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizeibehörde darf eine jagdausübungsberechtigte Person oder anerkannter Wildtierschützer/-innen Hunde, die erkennbar Wildtieren nachstellen und gefährden, im Einzelfall töten. Dies gilt aber nur, wenn das Einwirken auf ermittelbare Halterinnen und Halter sowie Begleitpersonen erfolglos war und andere mildere und zumutbare Maßnahmen des Wildtierschutzes, insbesondere das Einfangen des Hundes, nicht erfolgsversprechend sind. Ausgenommen sind die Tötung von Blinden-, Hirten-, Jagd-, Polizei- und Rettungshunden, die als solche kenntlich sind.

Auch Katzen können wildern

Hunde gelten übrigens als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Außerdem muss der Hund in der Lage sein, das Wildtier wirklich zu gefährden. Ein Chihuahua darf also nicht geschossen werden, wenn er einem Wildschweinkeiler nachstellt. Auch Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen oder in Fallen gefangen werden.