Schwenningen Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Erweiterung der Urnenwand an die Firma Kronimus zum Angebotspreis von 35.366 Euro vergeben. Die Betonfundamente werden vom Bauhof hergestellt. Im Haushaltsplan 2025 sind lediglich Mittel von 23.000 Euro eingestellt, weil zum damaligen Zeitpunkt noch davon ausgegangen wurde, die Urnenwand nur um 14 oder 18 Kammern zu erweitern.

Außerplanmäßige Ausgabe genehmigt

In den jüngsten Sitzungen überdachten die Mitglieder des Gemeinderats nochmals die Situation und das Gremium verlangte dann ein weitergehendes Angebot für die höchstmögliche Anzahl von Urnenkammern am Urnen-Stelen-Platz gegenüber der Aussegnungshalle. Tatsächlich entschied sich der Gemeinderat nun in seiner Sitzung im Mai für die Anschaffung von 33 Urnenkammern, was den neuen Angebotspreis begründete.

Die Bestattungsform in den Urnenkammern der Urnenstelen-Wand gegenüber der Aussegnungshalle hat in den vergangenen Jahren großen ...
Die Bestattungsform in den Urnenkammern der Urnenstelen-Wand gegenüber der Aussegnungshalle hat in den vergangenen Jahren großen Zuspruch der Hinterbliebenen erfahren.

Nur noch sechs Urnenbelegplätze verfügbar

Derzeit seien nur noch sechs Urnenbelegungsplätze in der Urnenwand verfügbar, teilte Bürgermeister Ewald Hoffmann mit. Deshalb musste reagiert werden, um aufgrund der steigenden Nachfrage die Kapazität für Urnenbestattungen zu erhöhen. Die aktuelle Lieferzeit für Urnenstelen bei der Firma Kronimus, die bereits die ersten drei Bauabschnitte plante und lieferte, betrage mindestens elf Wochen. Die Liegezeit in der Urnenwand sowie für Urnengräber beträgt in Schwenningen 15 Jahre. Aus optischen Gründen kam für den Gemeinderat selbstverständlich nur eine Erweiterung durch die Firma Kronimus infrage.

Friedhofsgebühren werden neu kalkuliert

In einem weiteren Tagesordnungspunkt vergab der Gemeinderat die neue Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen für 3332 Euro an das Büro Heyder + Partner in Tübingen.

Dieses Modell zeigt an, wie sich die Urnenstelen künftig darstellen.
Dieses Modell zeigt an, wie sich die Urnenstelen künftig darstellen.

Der Rat stimmte den möglichen überplanmäßigen Aufwendungen ebenfalls zu. Zuletzt seien die Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren im Juli 2021 kalkuliert und angehoben worden, informierte Kämmerin Rita Bosch. Das Friedhofs- und Bestattungswesen sei eine kostenrechnende Einrichtung und unterliege grundsätzlich dem Prinzip der Kostendeckung, stellte die Kämmerin fest. Das grundsätzliche Kostendeckungsgebot wird von der Vertretbarkeit und Zumutbarkeit der Gebührensätze für die Benutzer einer öffentlichen Einrichtung begrenzt.

„Der Gemeindetag empfiehlt eine Kostendeckung von 60 Prozent“, erklärte Rita Bosch. Davon sei Schwenningen derzeit weit entfernt. Hintergrund für die Notwendigkeit der Neuberechnung sei neben der Erweiterung der Urnenwand mit 33 weiteren Kammern auch die Neuanlage sowie Vergrößerung des Feldes für die Rasen-Erdgräber.

Anregung, künftig auf Rasengräber verzichten

Drei Büros hatte man angeschrieben, zwei ein Angebot abgegeben und Heyer + Partner dabei das günstigste Angebot. Zusätzlich Brutto-Preis können noch Kosten für die Besprechungstermine einschließlich der Fahrzeiten anfallen, wobei brutto 1172 Euro geschätzt wurde. Bevor es aber zur Besprechung mit dem Büro komme, wünschte der Gemeinderat einen Vor-Ort-Termin des Gremiums. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde zudem angeregt, künftig ganz auf die Anlegung von Rasen-Erdgräbern zu verzichten und nur noch Rasen-Urnenbestattungen zuzulassen. Eine Entscheidung über diesen Vorschlag steht aber noch aus.