Der Untergebene hatte laut Anklageschrift im Sommer 2024 bei einem Helferfest in der Albkaserne in Stetten a.k.M. einen Oberstabsfeldwebel nach einer verbalen Auseinandersetzung körperlich verletzt, indem er ihn erst ins Gesicht schlug und ihm dann eine Bierflasche an den Kopf warf, die ihn am linken Auge traf.

Angeklagter erscheint ohne Anwalt

Der ohne Rechtsbeistand erschienene Angeklagte erklärte, dass er zu den Vorwürfen keinerlei Angaben machen wird. Dafür klinkte er sich während der Beweisaufnahme in die Befragung von Zeugen fleißig mit ein. Dies durchaus auf souveräne Weise, wobei er seinen Vorteil, die Aktenlage akribisch studiert zu haben, nicht gänzlich auszuschöpfen vermochte. Schließlich waren den Zeugen solcherlei Einblicke nicht gewährt worden, sodass sie Einlassungen des Beschuldigten nicht wissen konnten. Etwa, ob die geworfene Flasche heil oder beschädigt gewesen war oder in welchem Verhältnis die vernommenen Offiziere zueinander standen.

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Konflikt schaukelt sich hoch

Für den geschädigten 52-jährigen Oberstabsfeldwebel hatte sich der Konflikt mit dem Kontrahenten bereits vor zwei Jahren auf dem Truppenübungsplatz in Grafenwöhr in der Oberpfalz angebahnt. Dort trafen verschiedene Einheiten vor Ort ein und er habe als eingeteilter Ranghöchster für die Frühstücksausgabe klare Ansagen gemacht und zur Eile gedrängt. Offenbar hätte sich der Angeklagte, der seit 16 Jahren bei der Bundeswehr ist, seine Autorität untergraben gefühlt, so seine Mutmaßung. Zwei Jahre später kam es beim Tag der Bundeswehr in der Stettener Albkaserne während des sich anschließenden Helferfestes mit Dienstgraden und Mannschaften zu einer weiteren Begegnung mit dem Angeklagten.

Vorfall im Klosettwagen

Dieser hätte sich von ihm abwertend angeschaut und provoziert gefühlt. Er wollte ihn im Toilettenwagen wegen der Vorfälle in Grafenwöhr 2022 zur Rede stellen. Während ein Hauptmann aus Pfullendorf in der Toilette mit ihm habe anprosten wollen, was ihm missfiel, habe sich der Angeklagte neben ihm aufgebaut: „Dann gab es zwei Schläge mit der flachen Hand“, woraufhin ihm der Angreifer verklickert hätte: „So, jetzt haben wir‘s geklärt!“ Die vom Angeklagten zugeschlagene Tür des Toilettenwagens habe er wieder geöffnet und ihn gefragt: „War‘s das jetzt?“ Der Angeklagte sei im Lichtkegel des Klosettwagens gestanden, als die Bierflasche angeflogen kam, gegen das Oberlid seines linken Auges prallte und eine ein Zentimeter tiefe Wunde verursachte.

Schwellung im Gesicht

Zunächst hätten ihn alarmierte Rettungssanitäter behandelt, dann sei er mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden. Zehn Tage lang sei sein Gesicht geschwollen gewesen, Schmerzen habe er jedoch länger empfunden. Dem Geschädigten ist anzumerken, dass er die Zügel in der Hand hat. Seine Antworten sind kurz und bündig, das Gericht wünscht ausführlichere Darstellungen. Auf die Frage der Richterin, wie viel Alkohol er beim Fest getrunken hätte, sagte er: „Vier Radler und eine Halbe. Ende!“ Gemessen wurden bei ihm 0,73 Promille, beim Beschuldigten 1,0 Promille.

Zeugen sagen aus

Als sich der Angeklagte auf dem Weg machte, das Helferfest vorzeitig zu verlassen, war ihm ein 40-jähriger Soldat begegnet. Dieser sagte als Zeuge aus, dass er den 34-Jährigen nach dem Grund seines Abgehens gefragt habe. Dieser habe erklärt, dass der Spieß ihn „blöd angemacht“ und er diesem „eine reingehauen“ hätte. Eine Polizeiobermeisteranwärterin, die nachts zum Einsatz in die Albkaserne gerufen wurde, sagte aus: „Der Beschuldigte hat alles abgestritten, aber eingeräumt, dass der Konflikt mit dem Geschädigten schon länger besteht. Mit der Platzwunde hätte er nichts zu tun.“

Hauptmann fehlt im Zeugenstand

Nicht erschienen war einer der wichtigsten Zeugen, ein Hauptmann aus Pfullendorf, den die Richterin auch telefonisch nicht erreichen konnte. Staatsanwältin Susanne Braun kündigte an, ein Ordnungsgeld von 1000 Euro oder ersatzweise drei Tage Haft beantragen zu wollen, sollte dieser der Vorladung zum nächsten Termin nicht folgen.