Susanne Grimm

In seiner Junisitzung hat der Gemeinderat Stetten den Bebauungsplan „Im unteren Brühl“ aufgestellt und beschlossen, ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Der Beschluss beinhaltet außerdem, die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen. Das ermögliche jedermann, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern, beziehungsweise sich dazu zu äußern, so Bürgermeister Maik Lehn.

Der Bürgermeister hatte im Vorfeld erläutert, dass nach wie vor hoher Bedarf an Wohnbaugrundstücken besteht. Deshalb ist es Ziel, mit der Erweiterung des genannten Bebauungsplans, einen weiteren Bauabschnitt zu realisieren und die bisher als Wiese genutzten Flächen innerhalb des Wohngebiets „einer sinnvollen Planung zuzuführen“. Bevor neue Baugebiete an Ortsrändern ausgewiesen werden, müssen zuerst die innerörtlichen brachliegenden Grundstücke einer Bebauung zugeführt werden. „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, brachte es Lehn auf den Punkt.

Der Architekt und Städteplaner Clemens Künster legte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats den Räten seinen Plan für die städtebauliche Konzeption dar. Das Plangebiet im südöstlichen Bereich von Stetten umfasst knapp zwei Hektar und soll von der Freiherr-Joachim-Straße in Ost-West-Richtung erschlossen werden. Durch die Begradigung und der Topografie angepassten Freiherr-Joachim-Straße können die beidseitig der Straße liegenden Flurstücke neu eingeteilt werden, so dass kleinere und regelmäßigere Grundstückszuschnitte entstehen. Insgesamt sind auf dem Areal 20 Baugrundstücke geplant mit einer durchschnittlichen Größe von rund 700 Quadratmetern. In einem Teilbereich ist die Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen, in Richtung Südwesten soll eine dichtere Bebauung mit Mehrfamilienhäusern mehr Wohnraum schaffen.

Bei der Diskussion um die Ausgestaltung des Bebauungsplans waren sich sowohl Gemeinderat wie Verwaltung sowie der Stadtplaner darin einig, „eine robuste Stadtplanung mit klaren Vorgaben“ zu brauchen, aber den Bauherren ein großes Maß an Gestaltungsfreiheit einzuräumen. Lehn erinnerte an die in der Vergangenheit üblicherweise eng gestrickten Bebauungsplansatzungen. Durch die darin enthaltenen vielen Einschränkungen kam es immer wieder zu Befreiungsanträgen von Bauherren, die anders als vorgeschrieben bauen wollten. „Ich bin kein Freund von ständigen Befreiungen“, machte der Bürgermeister klar. Stein- und Schottergärten sollen übrigens von vorneherein nicht erlaubt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans samt Bauvorschriften wird vom kommenden Montag, 6. Juli bis Freitag, 7. August im Stettener Rathaus Stetten am kalten Markt, Zimmer 3, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit kann jedermann Stellungnahmen dazu abgeben.