Furtwangen In jüngster Sitzung des Gemeinderats legte die Verwaltung dem Gremium eine Änderung der Gebührensatzung für die Nutzung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte vor. Künftig verlangt die Stadt 240 Euro pro Person und Monat. Der bisherige Satz mit 190 Euro je Person und Monat sei wegen gestiegener Lebenshaltungskosten und erhöhter Ausgaben für Unterkunft und Versorgung nicht mehr darstellbar, so Kämmerer Marcel Dold.
Nach eingehender Kalkulation schlug er daher eine Erhöhung auf 240 Euro vor – allerdings sei das Haus Hinterbreg 4 anders zu berechnen, da dieses mit Zuschüssen der L-Bank saniert worden sei. Daher müsse man die vom Jobcenter festgelegten angemessenen „Kosten der Unterkunft“ (KdU) anwenden. Durch die Anpassung rechne man mit Mehrerträgen von 70.000 Euro.
„Wie wird die Unterkunft Albert-Schweitzer-Straße abgerechnet?“, wollte Stadtrat Rainer Jung (Freie Wähler) wissen. Genau wie alle angemieteten Wohnungen, die nicht in städtischem Besitz sind, erfuhr er. Die Abrechnung erfolge dann direkt mit dem Landratsamt. Manfred Kühne (CDU) stellte fest, dass die Kalkulation schon kostendeckend sein müsse. Dass aber das Haus Unterallmendstraße 11 mit mehr als 20 Euro je Quadratmeter berechnet werde, grenze schon an Freiburger Verhältnisse. Dies liege daran, so Bürgermeister Josef Herdner, dass das Gebäude generalsaniert wurde und für große Familien mit zehn und mehr Personen zugeschnitten sei. Später sollen dort Studierende Platz finden. Eine Lösung in dieser Richtung zeichne sich bereits ab, danach stelle man dieses Haus nicht mehr als Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung.
Roland Thurner (UL) wollte wissen, ob die städtischen Liegenschaften belegt seien – was laut Herdner der Fall sei. Zustimmung seitens der SPD signalisierte Heinz Guhl. Guido Seng (IFF) wollte wissen, wer das Ganze bezahle. Die Stadt gehe zunächst in Vorleistung, der Großteil der Kosten werde dann vom Landratsamt übernommen, nur wenige Bewohner bezahlten selbst, so der Bürgermeister. Der Beschluss zur Erhöhung und der gleichzeitigen Satzungsänderung erfolgte einstimmig.