Immendingen – Die Gemeinde Immendingen behält ihre bisherigen Hebesätze für die Grundsteuern A und B bei und erwartet nach der daraus hervorgehenden Neuberechnung in beiden Fällen wieder das gleiche Steueraufkommen. Wenn den Steuerzahlern die Grundsteuer-Bescheide des Finanzamts ins Haus flattern, werden die einen voraussichtlich deutlich höher belastet, während sich die anderen über eine Entlastung freuen.
Das Thema Grundsteuerreform beschäftigt derzeit landauf, landab die Gemeinderäte. Die Verwaltungen sind dazu aufgerufen, ihre neuen Hebesätze aufkommensneutral zu gestalten, das heißt, die Einnahmen der Kommunen aus der Grundsteuer sollten weder steigen noch sinken. „Die Grundsteuerreform von 2020 ist derzeit in aller Munde“, sagte Bürgermeister Manuel Stärk bei der jüngsten Gemeinderatssitzung. Bestätigt wurde diese Aussage dadurch, dass der Beratungspunkt mehr Zuhörer in den Sitzungsraum gebracht hatte, als anfangs Stühle vorhanden waren.
Die Grundsteuern A und B seien verlässliche Steuern, auf die die Gemeinde angewiesen sei, betonte Stärk. „Wir können darauf nicht verzichten und brauchen sie auch künftig in gleicher Höhe.“ Erreiche nun die Gemeinde mit ihren Hebesätzen wieder Aufkommensneutralität, dann gelte das nicht etwa auch für die Bürger. Stärk: „Das ist ein Trugschluss und wenn die Bürger jetzt die Steuerbescheide bekommen, dann trifft uns die Kritik, obwohl wir für den ganzen Schlamassel nichts können.“ Tatsächlich hat die Gemeinde keine Handhabe bezüglich der Ergebnisse, die bei der Neuberechnung der fälligen Steuerbeträge herauskommen. Sie wird laut dem vom Gemeinderat akzeptierten Vorschlag der Verwaltung sowohl bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) als auch bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke außerhalb Land- und Forstwirtschaft) einen Hebesatz von 470 Prozentpunkten wie bisher beibehalten. Laut den vom Finanzamt übermittelten neuen Messdaten ergeben sich daraus wie bisher Einnahmen von rund 57.000 Euro bei der Grundsteuer A und etwa einer Million Euro bei der Grundsteuer B.
„Wir schauen dann, wie es 2025 bei der Grundsteuer aussieht und können die Sätze anpassen“, so Kämmerer Patrik Müller. „Bei den Steuerzahlern wird es Gewinner und Verlierer geben.“ Wie Müller weiter erläuterte, biete das Landesgrundsteuergesetz Gemeinden die Möglichkeit, zusätzlich zu den Grundsteuern A und B eine gesonderte Grundsteuer C zu erheben. Deren Ziel sei es, unbebaute und baureife Grundstücke dem Markt zuzuführen und Baulücken zu schließen. Müller: „Mit der Neukalkulation der Grundsteuer B ab 2025 kommt es ohnehin zu einer Verschiebung des Steuerbetrags zulasten unbebauter Grundstücke.“ Die Verwaltung empfehle deshalb, die Auswirkungen der Grundsteuerreform hinsichtlich unbebauter Grundstücke abzuwarten und auf die Einführung der Grundsteuer C vorerst zu verzichten. Unverändert bei 340 Prozentpunkten bleibt außerdem der Hebesatz der Gewerbesteuer. „Auch wenn wir das Gleiche einnehmen, müssen einige mehr, andere weniger bezahlen“, so Rat und Ortsvorsteher Günter Heizmann. Gerhard Walter sah ebenfalls Gewinner und Verlierer, „wie bei jeder Reform“. Daran könne die Gemeinde nichts ändern.