Einstimmig beschloss der Gemeinderat von Mönchweiler jetzt den neuen Lärmaktionsplan. Das hat Folgen für die Autofahrer auf der Bundesstraße und der Ortsdurchfahrt. Bei der Umsetzung will die Gemeinde von einem sogenannten Kooperationserlass profitieren, kleinen Gemeinden einräumt, das Tempo auf Bundes- und Landesstraßen vorzugeben.

„Wir werden alles dafür tun, das auch gegen die Widerstände übergeordneter Stellen durchzusetzen.“
Rudolf Fluck, Bürgermeister

„Wir tun das insbesondere für unsere Bevölkerung, für die die Beschlüsse zu einer deutlichen Verbesserung führen werden. Wir werden alles dafür tun, das auch gegen die Widerstände übergeordneter Stellen durchzusetzen. Wir stellen uns heute so auf, dass wir bis Ende des Jahres eine Lärmminderung durch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeiten auf der B33 und der L 181 erreichen“, machte Bürgermeister Rudolf Fluck deutlich, dass er fest gewillt ist, den Mönchweiler Plan durchzusetzen und möglicherweise ein Exempel für die Region zu statuieren.

Jeweils 20 Stundenkilometer langsamer

Auf der Bundesstraße soll das zulässige Tempo von 70 auf 50 und auf der L 181 von 50 auf 30 reduziert werden. Eine Lärmschutzwand soll später, im Zusammenhang mit dem Bau des Lückenschlusses der B 523, folgen.

Auf erhebliches Interesse der Bürger stößt der Beschluss des Lärmaktionsplans am Donnerstag nicht nur bei den Vertretern der ...
Auf erhebliches Interesse der Bürger stößt der Beschluss des Lärmaktionsplans am Donnerstag nicht nur bei den Vertretern der Bürgerinitiative Pro Mönchweiler in der Sitzung des Gemeinderates. | Bild: Cornelia Putschbach

Die Gemeinde Mönchweiler ist rechtlich verpflichtet für die Bundesstraße B 33 und die L 181, die Hindenburg- beziehungsweise im weiteren Verlauf die Königsfelder Straße, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Im Oktober hatte das durch die Gemeinde beauftragte Freiburger Büro Rapp Trans, vertreten durch Wolfgang Wahl, die Ergebnisse der Lärmkartierung, der Wirkungsanalyse und die Abwägung und Auswahl der Lärmminderungsmaßnahmen für diese Streckenabschnitte vorgestellt.

Nicht nur Ablehnung für das Vorhaben

Die sogenannten Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit hatten von 22. November bis 23. Dezember, während der Offenlage des Entwurfs, Zeit zur Stellungnahme.

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Diese Möglichkeit wurde rege genutzt. 37 Seiten umfassten die eingegangenen Stellungnahmen. Nicht immer waren sie ablehnend, die Gemeinde erfährt auch Unterstützung für ihr Vorhaben. Bemerkenswert ist beispielsweise, dass der ADAC die Temporeduzierung als sinnvolle Maßnahme zum Schutz der Anwohner ansieht.

Er fordert aber auch, nach baulichen Maßnahmen, wie beispielsweise der Aufbringung eines geräuschreduzierenden Belages, deren Notwendigkeit neuerlich zu überprüfen. Gemeinde und Planer sagen, dass man dazu ohnehin verpflichtet sei.

Kritik vor allem von drei Stellen

Kritisch äußerten sich das Polizeipräsidium Konstanz, das Landratsamt und das Regierungspräsidium Freiburg. Dabei spielten beispielsweise vermeintlich leisere E-Fahrzeuge, der Umfang der Wohnbebauung und Auswirkungen auf den Nahverkehr eine Rolle. Ihre Ansichten in einzelnen Punkten im Detail, jeweils mit der Einschätzung des Fachplaners:

Fachplaner Wolfgang Wahl betonte unter anderem, die E-Mobilität sei vor allem durch die Abrollgeräusche der Reifen nicht leiser als klassische Verbrennungsfahrzeuge. Darüber hinaus gebe es keine Wertung wie viele Anwohner durch den Lärm belastet seien. „Jeder Anwohner zählt“, stellt er klar. Das Anführen einer „Belastungsquote“ sei schlicht nicht zulässig.

Der Sachbearbeiter des Landratsamtes sei da wohl nicht auf dem neuesten Stand, befürchtet Wolfgang Wahl. Im Bereich der Hindenburgstraße verlören Busse durch die Haltestellen sowie das damit verbundene An- und Abfahren Zeit. Auf der übrigen Strecke halte sich der Zeitverlust sehr in Grenzen.

„Wir sind gewappnet und stehen das gemeinsam durch.“
Rudolf Fluck, Bürgermeister, rechnet mit Widerstand

Der Planer betont: „Unser Büro hält sich auf dem Laufenden und kann seine Aussagen auch belegen.“ Man habe bereits über 100 Lärmaktionspläne in Baden-Württemberg erarbeitet. „Wir sind gewappnet und haben die passenden Argumente“, sieht er sich für eine wohl kommende weitere Diskussion gerüstet.

Diese könnte nicht lange auf sich warten lassen. Nachdem der Gemeinderat den Lärmaktionsplan beschlossen hat, wird die Gemeindeverwaltung bei den zuständigen Behörden dessen Umsetzung beantragen.

Vorausgesetzt der Plan wurde rechtsfehlerfrei und mit korrekter Abwägung der Argumente aufgestellt, sind diese in Folge eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs und eines sogenannten Kooperationserlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg verpflichtet, dem Plan Folge zu leisten.

Abzuwarten bleibt, ob die übergeordneten Behörden dem ohne Widerstand Folge leisten werden. „Wir sind gewappnet und stehen das gemeinsam durch“, machte Bürgermeister Rudolf Fluck deutlich.