Seit mehr als drei Jahrzehnten hat der Laden an der B33 geöffnet. Auch sonntags. Diese Öffnung war augenscheinlich jemandem ein Dorn im Auge, denn Betreiber Rolf Haller flatterte im Jahr 2023 ein Bußgeldbescheid der Stadtverwaltung in St. Georgen über den Betrag von 500 Euro ins Haus.

Tätig geworden sei die Gemeinde aufgrund eines Hinweises aus dem Regierungspräsidium Freiburg, nach der die Sonntagsöffnung des Obstbauers in dieser Form nicht rechtens sei. So berichtet es Haller, dem jüngst Post von seinem Anwalt ins Haus flatterte. Besiegelt der Brief das Aus für das Angebot?

Offenbar nicht: Das Verfahren sei eingestellt, so Haller, der nun nach zweijähriger Ungewissheit aufatmen kann. Das bestätigt auch der Pressesprecher des Amtsgericht Villingens, wo der Fall gelandet war.

Anonyme Anzeige ist der Auslöser

Die Anzeige hatte für größeres Aufsehen gesorgt und in St. Georgen wurde kräftig gerätselt, von wem sie stammen könne. Letztlich erfuhr auch Haller nicht, wer diesen Sonntagsverkauf unterbinden wollte, wie er sagt. Dabei wähnte er sich auf sicherem rechtlichen Terrain, nachdem er die Öffnungszeiten des Ladens am Sonntag auf sechs Stunden reduziert hatte.

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Unterstützung habe er von vielen Seiten erfahren, sagte Haller am Mittwoch, 4. Juni – unter auch vom Bauernverband. Zudem habe er infolge der Berichterstattung über den Fall sehr viel Zuspruch erhalten.

So ist die rechtliche Lage

Für den Verkauf von Obst und Gemüse gelten in der Tat andere Bestimmungen als für Lebensmittler mit einem Vollsortiment. So nimmt der Gesetzgeber in Paragraf 9 des Gesetztes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg Betriebe vom Sonntags- und Feiertagsverkaufsverbots aus, die selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte in Verkaufsstellen auf landwirtschaftlichen Betriebsflächen, in Hofläden und Verkaufsstellen von Genossenschaften anbieten.

Die Öffnung bleibt allerdings auf die Zeit von sechs Stunden beschränkt. Diese Einschränkung ist für Haller laut eigenem Bekunden jedoch kein Problem: „Es ist ohnehin schwierig, für den Sonntag Verkaufspersonal zu finden“, sagt er.

Sonntag ist ein guter Verkaufstag

So ganz verstehen konnte er die Aufregung um die Sonntagsöffnung ohnehin nicht. Damit sei doch allen gedient, meint er – mit Ausnahme der Konkurrenz, müsse wohl ergänzt werden.

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„Unsere Früchte werden auch sonntags reif“, sagt Haller. Zudem registriert er gerade am Sonntag eine rege Nachfrage, was auch am Ausflugsverkehr liegen dürfte, der an diesem Tag auf der B33 unterwegs ist. Gerade für die verderbliche Waren wie beispielsweise Erdbeeren sei es wichtig, sie sehr zeitnah nach dem Pflücken verkaufen zu können.

Das rote Absperrband am Laden hat übrigens nichts mit der Anzeige zu tun: Haller berichtet, dass er derzeit seinen Verkaufsladen in Peterzell renoviert.