Körperverletzung, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff – eine ganze Palette von Vorwürfen kam jetzt in einem Prozess vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen zur Sprache.

Unter anderem warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, im März 2023 zusammen mit einem anderen Täter zwei Personen in ihrer Wohnung in Triberg verprügelt und schwer verletzt zu haben. Im Mai 2024 habe der Angeklagte sich dann Zutritt zu einer weiteren Wohnung in Triberg verschafft und diese verwüstet.

Handgreiflichkeiten gegen Polizisten

Als die Polizei ihn im Mai kurze Zeit später auf seinem E-Scooter in der Triberger Innenstadt angetroffen habe, habe sich der Beschuldigte gegen die Festnahme gewehrt, sei handgreiflich geworden und habe dabei zwei Polizeibeamte unter anderem durch Tritte gegen den Brustkorb verletzt.

Beim Angeklagten wurden dann Drogen, Pfefferspray und ein Messer gefunden. Außerdem habe der Beschuldigte unter dem Einfluss von Alkohol sowie Drogen wie Cannabis und Amphetaminen gestanden, mit denen er auch Handel getrieben habe.

Der Angeklagte, welcher seit 20 Jahren polizeibekannt und mehrfach wegen verschiedenster Vergehen vorbestraft ist, äußerte sich am ersten Verhandlungstag Anfang November bereits zu den ihm vorgeworfenen Vergehen.

Großer psychischer Druck

Er erklärte seine Taten mit erheblichem psychischen Druck, welchen er durch massive Schulden und familiären Problemen gehabt habe. Über seinen Anwalt ließ der Angeklagte verlesen, dass er die Beamten nicht habe verletzen wollen und sich lediglich zur Wehr gesetzt habe. Das Pfefferspray habe er zur Hundeabwehr und das Messer zum Portionieren von von Cannabis zum Eigengebrauch mitgeführt.

Am ersten Verhandlungstag wurde auch der Bruder des Angeklagten gehört, welcher mit der im Rollstuhl sitzenden Mutter des Beschuldigten im Gerichtssaal erschien. Er sagte aus, dass die Körperverletzung, welche im März 2023 begangen worden sei, nicht seinem Bruder, sondern seinem Sohn anzulasten sei.

Zwei Zeugen polizeilich vorgeführt

Der Sohn, welcher ebenfalls angeklagt ist und in einem separaten Verfahren vor dem Amtsgericht Villingen steht, war trotz Ladung als Zeuge nicht vor Gericht erschienen. Aus diesem Grund beantragte Richter Christian Bäumler die polizeiliche Vorführung des jungen Mannes.

Der Geschädigte der Körperverletzung war trotz Vorladung nicht zum ersten Verhandlungstermin erschienen. Gegen ihn wurde ein Ordnungsgeld verhängt.

Gerichtstermin angeblich vergessen

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages jetzt am Donnerstag, 21. November, wurde das Opfer der Körperverletzung dann gehört. Der Mann wurde dazu polizeilich vorgeführt. Er entschuldigte sich für das Fernbleiben am ersten Verhandlungstag und gab an, den Termin schlicht vergessen zu haben.

In seiner Aussage belastete er den Angeklagten. Er habe durch die Körperverletzung heute zwei Platten und sieben Schrauben in seinem Kiefer. Im Anschluss wurde der Vater des Geschädigten gehört, welcher die Aussagen seines Sohnes bestätigte.

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Danach sagte der Neffe des Angeklagten aus. Dieser wurde ebenfalls polizeilich vorgeführt, da er der Vorladung zum ersten Prozesstag nicht Folge geleistet hatte.

Der 18-Jährige entlastete seinen Onkel und gab an, dass es vielmehr der Geschädigte gewesen sei, der versucht habe, ihm gegenüber handgreiflich zu werden. Darauf habe sich der junge Mann lediglich zur Wehr gesetzt. So sei es zu den Verletzungen gekommen. Der Angeklagte dagegen habe mit den Vorgängen nichts zu tun.

Die Staatsanwaltschaft hingegen sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Die zahlreichen Vorstrafen des Beschuldigten, welche auch mehrfache Körperverletzung beinhalteten, sprächen eine deutliche Sprache. Die Anklage beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Verteidigung verlangt nur eine Bewährungsstrafe

Die Verteidigung bewertete die Lage komplett anders. Eine Körperverletzung sei nicht nachzuweisen und auch der Handel mit Drogen könne nicht zweifelsfrei belegt werden. Daher räumte die Verteidigung lediglich das Fahren unter Alkoholeinfluss als erwiesen ein und forderte eine Bewährungsstrafe von unter zwei Jahren.

Nach längerer Beratung verurteilte Richter Christian Bäumler den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Begründet wurde das Urteil unter anderem mit der Vorstrafenliste des Angeklagten, welche einem gewissen Muster folge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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