Kassen, an denen die Kunden ihre Einkäufe selbstständig einscannen und bezahlen können, werden in den Supermärkten in der Doppelstadt immer beliebter. Doch die große Freiheit beim Bezahlen lockt auch hierzulande immer wieder Diebe an – wo es kein ständig präsentes Kassenpersonal gibt, scheinen auch die Kontrollen geringer zu sein. Wie schützen sich die Märkte vor den Langfingern und wie weit dürfen sie dabei gehen?
Stellen wir uns folgende Szene vor: Nach Feierabend holt man sich im nächstgelegenen Supermarkt noch schnell ein paar Kleinigkeiten fürs Abendessen. Mit den vier, fünf Leckereien in der Hand nähert man sich den Selbstbedienungskassen und will schnell bezahlen. Plötzlich fragt eine Mitarbeiterin, ob sie bitte den Rucksack kontrollieren dürfe, den man auf dem Rücken trägt. Moment, darf die Dame das denn überhaupt?
Das sagt die Verbraucherzentrale
Nachfrage bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wir sammeln noch Erfahrung mit den Selbstscannerkassen, bisher haben wir nur vereinzelt Beschwerden zu diesen Kassen erhalten“, erklärt Sabine Holzäpfel, Lebensmittelexpertin und Referentin für Lebensmittel und Ernährung.
Jedoch: „Nach unserer Auffassung können die Kunden im Rahmen von Stichproben nur dann aufgefordert werden, die Waren wieder aus der Tasche zu holen, wenn sie über diese Stichproben bereits vor dem Zugang zu den Selbstscan-Kassen informiert wurden, beispielweise auf einem Schild oder als Klausel der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, so Holzäpfel weiter.
Eine Aufforderung, die Tasche auszuräumen, komme der Taschenkontrolle sehr nahe und sei auch als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anzusehen. „Wenn die Kunden damit nicht einverstanden sind, ist eine Durchsuchung der Tasche nur durch die Polizei möglich“, sagt Holzäpfel.
Die Taschenkontrolle an der Selbstscannerkasse könne zudem verlangt werden, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht.
Habe man aus Versehen einen Artikel nicht eingescannt und befinde sich noch im Supermarkt, sei dies noch kein Diebstahl, so die Verbraucherzentrale.
Sogar Strafanzeigen sind möglich
Wer gegen seinen Willen festgehalten und zur Taschenkontrolle angehalten wird, kann sich laut Sabine Holzäpfel wehren. Neben einer Beschwerde bei der Geschäftsleitung sei in manchen Fällen sogar eine Strafanzeige möglich.
Im E-Center an der Vockenhauser Straße in Villingen gehören die SB-Kassen inzwischen schon seit vielen Monaten zum gewohnten Bild im Bezahl-Bereich. „Diese Alternative wird von den Kundinnen und Kunden insbesondere zu stark frequentierten Zeiten gerne in Anspruch genommen“, erklärt Florian Heitzmann, stellvertretender Pressesprecher bei Edeka Südwest.
Taschen werden stichprobenartig kontrolliert
Viel Betrieb an den SB-Kassen – wie funktioniert da der Schutz vor Diebstahl? „In den Edeka-Märkten im Südwesten kommen je nach örtlicher Situation unterschiedliche Vorkehrungen zur Diebstahlprävention zum Einsatz“, sagt Florian Heitzmann dazu.
Aus Sicherheitsgründen will der Pressesprecher keine Details zu den Schutz- oder Präventionsmaßnahmen nennen. „Wenn Kunden Taschen oder Rucksäcke in den Markt mitbringen, bitten die Kollegen vor Ort stichprobenartig höflich darum, vor Verlassen des Markts den Inhalt freiwillig vorzuzeigen“, bestätigt Heitzmann jedoch. Bestehende Unklarheiten könnten hierbei in aller Regel rasch geklärt werden.
Direkt neben den Kassen befindet sich der Selbstscan-Bereich bei Rewe in Villingen. „Es gibt Märkte, in denen mehr als Dreiviertel der Kunden darüber auschecken“, schreibt Thomas Bonrath, Pressesprecher der Rewe-Group. Mehr Langfinger locken diese Kassen allerdings seiner Erfahrung nach wohl nicht an.
Nicht mehr Diebe durch SB-Bereich
„Wir können nicht erkennen, dass Selbstbedienungskassen signifikanten Einfluss auf die Diebstahlquote eines Marktes haben“, so Bonrath. Zur Prävention würden bei Rewe je nach räumlicher Situation Videoüberwachung oder spezielle Ausgänge eingesetzt, bei denen ein Durchgang nur mit Kassenzettel möglich ist.
Manchmal sind auch Mitarbeiter im Selbst-Scan-Bereich im Einsatz – sie überwachen den Bereich, helfen den Kunden aber auch bei Problemen im Bezahlvorgang.
Auch der Discounter Lidl hat bei ausgewählten Märkten in der Region die Selbstscan-Kassen erreichtet. „Als Diebstahlsicherungen kommen gängige, deutschlandweite Maßnahmen zum Einsatz“, so Lidl-Sprecherin Valerie Heck. Dazu gehören intelligente Warenkorbkontrollen sowie Ausgangsschranken.