Tribergs Bürgermeister Gallus Strobel hat keine Eile: Zum jetzigen Zeitpunkt will sich der Triberger Rathauschef noch nicht äußern, ob er bei der Bürgermeisterwahl Ende des Jahres erneut antritt.
„Ich werde meine Entscheidung zu gegebener Zeit bekannt geben“, sagte der Amtsinhaber auf SÜDKURIER-Nachfrage.
In Furtwangen herrscht schon Klarheit
Weiter ist da bereits Furtwangen. Dort hatte Bürgermeister Josef Herdner Mitte der Woche im Gemeinderat bekannt gegeben, dass für ihn nach zwei Amtszeiten Schluss ist und er nicht mehr zur Wahl im Herbst antreten wird.
Herdner vollendet noch in diesem Jahr sein 64. Lebensjahr. Seinen 71. Geburtstag kann Tribergs Bürgermeister Gallus Strobel im Juni feiern.
Das Alter spielt bei einem Bürgermeister freilich keine Rolle mehr, wie Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamts Schwarzwald-Baar, bestätigt.
Automatismus fällt weg
Ein gewählter Bürgermeister kann in Baden-Württemberg ohne Altersbeschränkung sein Amt über acht Jahre ausüben – er scheidet nicht automatisch aus dem Amt, wenn er ein bestimmtes Alter erreicht hat. Die Altersgrenze war abgeschafft worden, als auch das Mindestalter für Bürgermeister-Kandidaten herabgesetzt worden war.
Vierte Amtsperiode bis zum 79. Lebensjahr
Tribergs Bürgermeister Gallus Strobel könnte also, wenn er erneut zur Wahl antritt und auch gewählt wird, eine vierte Amtszeit ohne zeitliche Beschränkung antreten. Würde er gewählt, würde seine vierte Amtsperiode bis zu seinem 79. Lebensjahr dauern.
30 Prozent für Strobel 2017
Strobel war zuletzt 2017 wiedergewählt worden. „Triberg hat Zukunft“ hatte der Wahlslogan des damals 63-jährigen Amtsinhabers gelautet. Am 12. November 2017 war er in seine dritte Amtszeit mit 94 Prozent der Stimmen gewählt worden. Allerdings hatten nur knapp 30 Prozent der wahlberechtigten Triberger abgestimmt.
Eine Wahl mit Turbulenzen
Einen Gegenkandidaten gab es 2017 nicht, da die Bewerbung von Günther Mökesch abgelehnt worden war. Mökeschs anschließenden Einspruch gegen die Wahl hatte das Landratsamt Schwarzwald-Baar als unbegründet zurückgewiesen. Seine Bewerbung sei zu Recht vom Gemeindewahlausschuss nicht zugelassen worden.