An den Türen der vom Brand betroffenen Gebäude hat das Baurechtsamt eine Allgemeinverfügung angeklebt, in der ein Betretungsverbot ausgesprochen wir. Es handelt sich dabei um die Gebäude Gerberstraße 50, 52 und 54 sowie die Häuser Goldgrubengasse 21 und 23. In den ersten Tagen nach dem Brand hatte die Kriminalpolizei die Häuser für ihre Untersuchungen beschlagnahmt, nun verbietet das städtische Baurechtsamt das Betreten der Brandruinen.
Giebelwand: Standfestigkeit unklar
Die Häuser seien nicht mehr standsicher, heißt es in der Verfügung. Das Baurechtsamt konkretisiert nun seine Einschätzung, nachdem dort zunächst ein Anschlag mit provisorischem Charakter angebracht war. In der förmlichen Entscheidung ist die Rede davon, dass ein möglicher Einsturz der Giebelwand des Gebäudes Gerberstraße 54 eine Kettenreaktion nach sich ziehen könnte.
Stürze dieser Giebel ein, könnten weitere Fassadenwände entlang der Gerberstraße zusammenfallen. Die Wände der beiden Gebäude 52 und 54 seien durch fehlenden Zwischenwände in ihrer Standsicherheit „zumindest eingeschränkt“, wie es in der Allgemeinverfügung heißt.
Häuser einsturzgefährdet
Im Haus mit der Nummer 50 könnten weitere Teile des Daches einstürzen – sowohl nach innen als auch in den öffentlichen Raum. Das um ein Stockwerk höhere Haus gilt sowieso als Sorgenkind: Der genaue Schadensumfang des Dachtragwerks steht nach Einschätzung des Baurechtsamts nicht fest.
Gleiches gelte für das Haus Goldgrubengasse 21. Einsturzgefährdet sei auch das Haus Goldgrubengasse 23. Nun müsse es darum gehen, den Schutt zu beseitigen, um dann erneut die Standsicherheit der Gebäude zu kontrollieren. Am Montag waren Mitarbeiter eines Betriebs vor Ort, um die herabgefallenen Dachziegel zusammenzukehren.
Feuerwehr pumpt Keller aus
Nicht nur das Baurechtsamt führt es derzeit immer wieder an den Ort des Großfeuers vom 14. Juni. Auch die Feuerwehr war dort am Montag, 23. Juni, erneut präsent. Dieses Mal waren die Hilfskräfte gerufen worden, um einen Keller auszupumpen.

„Auf einer Fläche von 150 Quadratmetern hatte sich in einem Kellerraum Wasser in einer Höhe von 30 Zentimetern Wasser angesammelt“, sagt Gesamtkommandant Markus Megerle. Dabei handle es sich um Löschwasser. Das Wasser sei wohl im Laufe der Tage zuvor in den Keller gelaufen, der Hausbesitzer habe es wohl jetzt erst bemerkt. Die Wände seien vollgesogen mit Löschwasser, das jetzt nach unten laufe und sich in den Kellern sammle.