Was für ein Vorstrafenregister: Ganze 33 Vorstrafen hat ein etwa 40-jähriger Mann, der sich vor dem Villinger Amtsgericht wegen eines Falles von versuchtem Diebstahl verantworten musste.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten den Versuch vor, eine Kiste Wodka zu stehlen. Ein Kunde habe ihn am Verlassen des Marktes gehindert. Der Vorfall soll sich im Januar 2023 in einer Netto-Filiale in der Schwenninger Jägerstraße zugetragen haben.
Gut einen Monat später, im Februar 2024, soll der Angeklagte in derselben Netto-Filiale drei kleine Fläschchen Jägermeister entwendet und dabei ein Messer mitgeführt haben. Jetzt wurde der Fall von Richter Christian Bäumler im Amtsgericht Villingen verhandelt.
Der Angeklagte ist bereits in Haft
Der vielfach vorbestrafte Mann sei dem Gericht seit mehr als 20 Jahren bekannt und habe bereits mehrere Bewährungs- und Haftstrafen wegen verschiedenster Delikte erhalten. Momentan sitze er wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Haft.
Der Beschuldigte sagte aus, er habe die Kiste Wodka lediglich in die Türverriegelung der Eingangstüre der Supermarkt-Filiale stellen wollen, um die Aufmerksamkeit einer Kassiererin zu erlangen. Diese habe nicht auf seine Bitte reagiert, den Leergutautomaten zu überprüfen, und stattdessen auf ihrem Handy herumgespielt. Ein Messer habe er nicht dabei gehabt.
Hatte der Angeklagte bereits Hausverbot?
Im Anschluss wurde die Polizeibeamtin gehört, welche die Aussagen von Supermarkt-Mitarbeiter aufgenommen hatte. Es sei von Anwesenden ausgesagt worden, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt bereits ein Hausverbot erhalten habe. Trotzdem habe er sich geweigert, die Filiale zu verlassen. Außerdem habe er ein Messer gezückt und damit Mitarbeiter bedroht.
Provokativ habe er anschließend drei kleine Flaschen Jägermeister in seine Jacke gesteckt und den Laden verlassen. Vier im Anschluss gehörte Mitarbeiter der Schwenninger Netto-Filiale wiederholten ihre Aussagen noch einmal vor Gericht.
Der Angeklagte protestierte lautstark und räumte lediglich ein, die drei kleinen Jägermeisterflaschen eingesteckt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine elfmonatige Haftstrafe. Die Verteidigung hingegen sah nicht alle Vorwürfe als erwiesen an. Sie beantragte sie eine zweimonatige Haftstrafe für ihren Mandanten.
Richter Christian Bäumler verurteilte den Beschuldigten schließlich zu einer Haftstrafe von sieben Monaten. Aufgrund der wohlbekannten Geschichte des Mannes, sei davon auszugehen, dass dieser während der Taten einmal mehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden habe.
Da ein Diebstahl mit Waffen nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte und auch das genaue Datum des Hausverbotes nicht vorlag, habe sich das Gericht für eine relativ kurze Haftstrafe und die Verurteilung zur Übernahme der Verhandlungskosten entschieden.