Mülleimer und Abfallsäcke dürfen nicht mehr dauerhaft im öffentlichen Raum abgestellt werden. Dies beschloss der Gemeinderat am 20. Juli 2022.

Die Motivation dabei: Es geht „um die Behinderung von Fußgängern, insbesondere auch Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer, sowie Radfahrern durch blockierte Gehwege, die entstehende Geruchsbelästigung oder auch die Anfahrbarkeit von Straßen bei Feuerwehreinsätzen. Daneben führt die Situation zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Stadtbildes“, hieß es seinerzeit von der Verwaltung.

Stillstand in allen Gassen

Getan hat sich seither wenig. Das bestätigt auch Madlen Falke. Die Sprecherin der Stadtverwaltung begründet dies so: Das Amt für öffentliche Ordnung habe noch nicht durchgegriffen, den Bürgern sollte Zeit für eine Umstellung gegeben werden. Es sei „ja nicht immer leicht, das Problem zu lösen“, räumt die Verwaltungs-Sprecherin ein

Tanja Broghammer.
Tanja Broghammer. | Bild: IHK/FOTOGRAFIEvonENGELS | Uli Schneider | vonengels.com

Die Probleme mit dem City-Müll kennt auch Tanja Broghammer. Ihre Familie betreibt drei Geschäfte in der Innenstadt, eines davon an der Rietstraße im Alten Kaufhaus.

Rückwärtig zum Münsterplatz steht der Restmüll-Eimer des Bekleidungsgeschäfts. Um ihn herum sind weitere Eimer zu sehen, einer davon gehört einem benachbarten städtischen Amt.

Tanja Broghammer schildert, dass sie auf Grund knapper Flächen im Geschäft an der Rietstraße „nur ein kleines Kabuff“ für die Lagerung von Gelbem Sack und Kartonagen hätten.

Ab März soll sanktioniert werden

Die Verwaltung will nun im März durchgreifen, kündigt Madlen Falke nach Rücksprache mit dem zuständigen Amt an. Fast 600 Adressen gibt es im Zentrum, die zur Müllentsorgung gemeldet seien, hieß es zuletzt in einer Ratssitzung.

Jetzt droht der Mülleimer-Strafzettel all jenen, die dauerhaft ihren Eimer im öffentlichen Bereich stehen lassen. Die Stadtverwaltung glaubt, umfassend aufgeklärt zu haben.

Madlen Falke betont, das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises habe für beratende Gespräche zur Verfügung gestanden, eine Umstellung auf Restmüllsäcke werde laut einem Verwaltung-Papier in solchen Fällen empfohlen. Begründung: Säcke seien manchmal einfacher zu lagern und zu transportieren als Eimer und Tonnen.

Bei den Broghammers zwingt im Alten Kaufhaus ein anderes Problem zur Lagerung des Mülls außerhalb des Gebäudes. Würden die Abfälle aus der Tonne hinter dem Haus im Ladengeschäft gelagert, erzeuge dies „unangenehme Gerüche. Einen anderen Platz gibt es für uns nicht“, schildert Tanja Broghammer.

Madlen Falke, Sprecherin der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen.
Madlen Falke, Sprecherin der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen. | Bild: Falke

Rechtlich: Unerlaubte Sondernutzung

Rein rechtlich ist das dauerhafte Abstellen von Müllbehältern jeder Art außerhalb des eigenen Grundstücks eine unerlaubte Sondernutzung. Mülleimer und Müllsäcke dürfen laut Satzung frühestens am Vorabend der Abfuhr ab 18 Uhr bereitgestellt werden.

Die Verwaltung wollte eigentlich schon ab 1. Januar 2023 Bußgelder für Verstöße verhängen. Streit wird es nun um die Frage geben, ob alle Betroffenen wie von der Behörde 2022 angekündigt angeschrieben worden sind.

Sonderregelung – ist das die Lösung?

Und noch ein Ausweg wird sich öffnen. Für unlösbare Situationen erteile die Stadt Ausnahmegenehmigungen, erklärt Tanja Broghammer nach Rücksprache mit dem Gewerbeverein. Ob es nun Hunderte von Ausnahmegenehmigungen geben wird, ist eine der spannenden Fragen für die nächsten Wochen.

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