Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat einen Lastwagenfahrer mit Strafbefehl wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt. Der Mann hatte im August 2022 auf der Autobahnraststätte „Autogrill“ in Pratteln in der Führerkabine seines Sattelschleppers mit einem Gaskocher sein Abendessen zubereitet. Nach der Einnahme der Mahlzeit schlief der stark alkoholisierte Mann ein, ohne vorher den Gaskocher auszuschalten.
Diese Unvorsichtigkeit hat ein regelrechtes Flammeninforne auf dem bekannten Autobahnrastplatz der A2 ausgelöst: Bei Eintreffen der Einsatzkräfte standen zwei Lastwagen bereits in Vollbrand, berichtete seinerzeit die Kantonspolizei.
Großeinsatz für die Feuerwehr
Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot aus Pratteln, Muttenz, Reinach, Sissach auch die Berufsfeuerwehr Basel vor Ort und konnte das Feuer rasch eindämmen und schlussendlich löschen. Während der Löscharbeiten kam es zu Verkehrsbehinderungen – die Autobahn 2, in Fahrtrichtung Bern/Luzern, musste für mehrere Stunden komplett gesperrt werden. Das Feuer zerstörte respektive beschädigte mehrere Sattelschlepper. Es entstand ein Sachschaden von über 600.000 Schweizer Franken.
Wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, bereitete eine Lastwagenfahrer an der Autobahnraststätte „Autogrill“ in Pratteln innerhalb der Führerkabine seines Sattelmotorfahrzeuges das Abendessen zu. Hierzu verwendete der Mann einen Gaskocher. Nach der Einnahme des Nachtessens schlief der stark alkoholisierte Mann ein und vergaß zuvor, den Gaskocher auszuschalten.
Aufgrund dieser pflichtwidrigen Unvorsichtigkeit des Beschuldigten geriet die Führerkabine des Fahrzeuges in Brand. Das Feuer breitete sich schnell auf das gesamte Fahrzeug aus und griff auf diverse weitere, in unmittelbarer Nähe stehende Fahrzeuge über.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die Ermittlungen gegen einen 51-jährigen Mann abgeschlossen und ihn per Strafbefehl wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer Geldstrafe von 3000 Schweizer Franken auf Bewährung verurteilt. Einer Busse von 700 Franken muss er allerdings sofort bezahlen. Der Strafbefehl ist bereits rechtskräftig.