Im Internet einzukaufen ist bequem, praktisch und oft auch günstig. Doch nur Vorteile hat das Online-Shopping nicht: Immer häufiger versuchen auch Internet-Kriminelle, aus dem Trend zum Einkaufen im Netz Kapital zu schlagen. Das sind ihre Tricks.
Unbestellte Amazon-Pakete
Im Päckchen von Amazon liegt ein nagelneues Smartphone. Bezahlt ist es auch bereits. Nur bestellt hat es der Empfänger nicht. Immer mehr Amazon-Kunden berichten derzeit über solche überraschende Post. Mal bekommen sie Handys geschickt, mal Mausefallen, Sexspielzeug oder Ferngläser. Der Onlineversandhändler selbst spricht von „betrügerischen Methoden“ über den sogenannten Amazon Marketplace, auf dem sich tausende Händler tummeln.
Was genau das Ziel der Betrugsmasche ist, darüber rätseln Verbraucherschützer derzeit noch. Der Verdacht: Die Händler versuchen auf diesem Weg, ihre Bewertungen aufzubessern. Sie erstellen gefälschte Zweit-Accounts mit den Adressdaten der Empfänger. So können sie sich dann selbst verifizierte Bewertungen schreiben und werden im Verkaufs-Ranking besser platziert.
„Was den Verbrauchern auf jeden Fall Sorge bereiten sollte, ist, woher die Betrüger die Adressdaten haben“, sagt Michelle Jahn, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die einzig gute Nachricht: Die Verbraucher dürfen die unbestellte Ware behalten oder entsorgen. Liegt eine Rechnung bei, muss diese nicht bezahlt werden.
Fake-Shops
Beliebte Produkte werden zu auffallend günstigen Preisen angeboten, der Shop verfügt über ein Gütesiegel und es werden auf der Startseite mehrere Bezahlmöglichkeiten versprochen: Auf den ersten Blick lässt sich ein unseriöser Online-Shop inzwischen kaum mehr erkennen, sagt Denis Schröder vom Verein „Deutschland sicher im Netz“.
Sobald auf dem Weg zur virtuellen Kasse aber plötzlich nur noch ein Bezahlverfahren – nämlich die Vorkasse – angeboten wird, ein Klick auf das Gütesiegel nicht zur angegebenen Prüfstelle weiterleitet oder ein vollständiges Impressum mit Telefonnummer fehlt, sollten die Käufer vorsichtig werden. Denn häufig wird nach dem Einkauf in einem solchen Shop keine Ware geliefert oder nur eine von minderwertiger Qualität statt des bestellten Markenprodukts.
„Fake-Shops sind seit Jahren die Betrugsmasche Nummer eins“, sagt Denis Schröder vom Verein „Deutschland sicher im Netz“. Besonders im Technik- und Mobilfunk-Bereich schießen neue Online-Shops wie Pilze aus dem Boden und verschwinden oft ebenso rasch wieder. „In dieser Sparte sollte man bei Niedrigstpreisen besonders vorsichtig sein“, sagt Bastian Kolmsee, Verbraucherrechtsexperte von Trusted Shops, ein Unternehmen, welches Online-Shops zertifiert.
Um solche Fake-Shops vor dem Einkauf zu erkennen, rät Michelle Jahn, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, nach Bewertungen und Erfahrungsberichten anderer Nutzer zu suchen. Eine Liste bekannter Fake-Shops wird von Watchlist Internet betrieben. „Bei teuren Einkäufen würde ich zudem über das Handelsregister prüfen, ob es die entsprechende Firma überhaupt gibt“, sagt Michelle Jahn. Verbraucherexperte Bastian Kolmsee appelliert an den gesunden Menschenverstand: „Bei unfassbar günstigen Preisen für beliebte Turnschuhe, das neue iPhone oder den Thermomix muss einfach etwas faul sein.“
Wer dennoch bei einem Fake-Shop eingekauft hat, ist sein Geld meist los. „Eine Überweisung ist eigentlich nicht rückgängig zu machen. Es sei denn, die Bank zeigt sich kulant, wenn man vom Betrug erzählt“ sagt Juristin Michelle Jahn von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Anzeigen sollte man die Betreiber von Fake-Shops dennoch – auch wenn man persönlich nichts davon hat und sie wegen Firmensitzen im Ausland oft schwer zu belangen sind. „Aber die Polizei kann überhaupt nur aktiv werden, wenn eine Anzeige vorliegt“, sagt Denis Schröder.
Kleinanzeigen-Portale
Person A in Singen braucht ein neues Zelt. Person B in Stralsund hat eines ungenutzt im Keller liegen. Online-Märkte wie Ebay-Kleinanzeigen bringen solche Personen schnell und unkompliziert zusammen. Sie basieren aber weitgehend auf dem Vertrauen, dass es die Ware wie abgebildet gibt und diese auch verschickt wird.
„Aber das ist dann ähnlich wie bei Fake-Shops leider nicht immer der Fall“, sagt Denis Schröder. Dann wird das Geld überwiesen, es kommt aber keine Ware an. Oder das gekaufte Smartphone liegt zwar im Briefkasten, ist aber kaputt. Und der Verkäufer reagiert nicht mehr auf Nachrichten. Damit solche Dinge nicht passieren, raten Verbraucherschützer, nie per Vorkasse zu bezahlen, immer den telefonischen Kontakt zu suchen und Geld möglichst nur direkt gegen Ware zu tauschen – bei einem persönlichen Treffen.
Vorsichtig sein sollten Kleinanzeigen-Käufer auch bei Fotos, die vermeintlich getätigte Überweisungen oder Zahlungen mittels Internet-Bezahldiensten wie Paypal bestätigen. Sie sollen den Verkäufer dazu verleiten, die Ware zu verschicken, bevor das Geld auf dem Konto ist – können aber gefälscht sein.
Ist man dennoch auf einen Betrüger hereingefallen, können Verbraucher nicht viel tun, um wieder an ihr Geld zu kommen. Die Marktplatzbetreiber haften in den seltensten Fällen dafür. Es lohnt sich trotzdem, ihnen Betrugsfälle zu melden. Nur so können unseriöse Verkäufer oder Käufer zumindest mal für künftige Geschäfte gesperrt werden.
Sicheres Bezahlen im Internet
Für alle Bezahlverfahren im Internet gilt: Alle Daten sollten unbedingt über eine sichere SSL-Verbindung verschlüsselt übertragen werden. Erkennbar ist dies an einem „https“ am Anfang der Webadresse sowie einem Schlüssel-Symbol.
- Rechnung: Die Ware wird erst dann bezahlt, wenn sie eingetroffen ist. Für den Kunden ist das der sicherste Weg – wenn ihn der Händler anbietet. Die Rechnung ist immer der Überweisung per Vorkasse vorzuziehen, denn hier wird erst bezahlt und dann geliefert. Auch die Bezahlung per Nachnahme ist nicht wirklich besser. Zwar sieht der Kunde hier, dass Ware geliefert wird. Er bezahlt sie aber beim Zusteller, bevor er sie geprüft hat.
- Lastschrift: Wer einem Unternehmen den Einzug des Geldes per Lastschriftverfahren erlaubt, kann dem acht Wochen lang widersprechen. Anders als bei einer Überweisung holt das Kreditinstitut den Betrag zurück.
- Kreditkarte: Auch hier ist es möglich, bei schadhafter oder nicht versendeter Ware eine Rückbuchung bei der Kreditkartengesellschaft zu erwirken.
- Internet-Bezahlsysteme: Bei Bezahldiensten wie Paypal wird ein Kundenkonto mit den Kontodaten eröffnet. Beim Online-Shopping werden diese sensiblen Daten dann nicht mehr jedem Händler mitgeteilt. Diesen Vorteil gibt es auch, wenn man sich über Dienstleister wie Sofortüberweisung.de in das eigene Konto einloggt und bezahlt. Die Verbraucherzentralen haben die Verschlüsselungen zwischen Browser des Nutzers und Servers verschiedener Anbieter von Bezahldiensten untersucht und für sicher befunden. (lum)