Es ist eine Tragödie: Im April 2017 wird die 20 Jahre alte Theresa Stahl nach einem Weinfest im unterfränkischen Untereisenheim überfahren. Der Autofahrer hatte 2,89 Promille im Blut. Trotz dieser Umstände ist der junge Mann jetzt nur zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt worden. Die Empörung ist riesig. Doch wie kommt es zu so einem Urteil? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
- Wofür genau war der Todesfahrer Niclas H. angeklagt und wofür ist er verurteilt worden? Angeklagt war Niclas H. wegen fahrlässiger Tötung. Das ist die übliche Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, wenn ein Mensch einen anderen überfährt. Für fahrlässige Tötung kann ein Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen. Verurteilt wurde H. jedoch „nur“ wegen fahrlässigen Vollrauschs. Dieser etwas kurios klingende Straftatbestand nach Paragraf 323a des Strafgesetzbuches ist relativ selten. „Er ist ein Exot im Rechtssystem“, sagt Florian Engert, Augsburger Fachanwalt für Strafrecht. Die Idee dahinter ist, dass jemand, der im Vollrausch eine Straftat begeht, nicht ungeschoren davonkommt.
- Warum ist das Urteil so milde? Ein psychiatrischer Gutachter hat festgestellt, dass Niclas H. wegen seiner Volltrunkenheit schuldunfähig war, als er Theresa Stahl tot fuhr. „Daher wurde er nicht dafür bestraft, jemanden überfahren zu haben, sondern dafür, sich so stark betrunken zu haben, dass er zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit wird“, erklärt der Augsburger Anwalt Engert. Der Jurist spricht von einer „Vorverlagerung der Schuld“.
- Ist das ein komplettes Fehlurteil? Nein. Es ist zwar für Laien schwer nachvollziehbar, aber rein rechtlich absolut vertretbar. Leicht gemacht hat es sich Richter Bernd Krieger sicherlich nicht. In seinem Urteil wählte er emotionale Worte. Er selbst habe fast seine jüngste Tochter verloren. Es falle ihm schwer, Theresas Eltern in die Augen zu schauen. Und er könne verstehen, wenn die Leute jetzt sagen, der Angeklagte habe „genug gesoffen“, um davonzukommen.
- Hätte das Gericht anders entscheiden können? Kaum. Anwalt Engert sagt sogar, der Richter habe keine andere Wahl gehabt. Knackpunkt ist das Gutachten der Schuldunfähigkeit. Das kann ein Richter nicht einfach ignorieren. Daraus hat sich ergeben, dass Niclas H. nicht für die Tötung Theresas verurteilt werden kann. Wofür also dann? In dieser Lage greift eben der „Vollrausch-Paragraf“, Juristen sprechen von einem „Auffangtatbestand“.
- Hätte das Urteil nicht zumindest viel härter ausfallen müssen? Der Vollrausch kann zwar auch mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Doch diese Höchststrafe schied in diesem Fall aus mehreren rechtlichen Gründen aus. Zum einen wurde der Angeklagte nach Jugendstrafrecht verurteilt. Zum anderen liegen bei ihm keine „Schwere der Schuld“ oder „schädliche Neigungen“ im Sinne des Gesetzes vor. Vorsätzlich hat sich Niclas H. nicht im gesetzlichen Sinne betrunken. Denn damit wäre gemeint, jemand betrinkt sich absichtlich, um eine Straftat zu begehen und danach nicht belangt werden zu können. Und bei einer „fahrlässigen Volltrunkenheit“ gibt es noch einmal verschiedene Abstufungen – von grober Fahrlässigkeit bis zur Leichtfertigkeit. Am Ende bedauerte sogar Richter Krieger, dass er keine Freiheitsstrafe aussprechen konnte. Und räumte ein, dass „das Volk“ dieses Urteil nur verstehen könne, wenn es „einige Semester Jura studiert hat“.
- Wie hoch ist die Chance, dass das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird? Wohl nicht sehr hoch. Die Kritik am Urteil kommt bislang eher von Laien – oder von Juristen, die woanders ansetzen, nämlich am Gutachten. Da kann freilich hinterfragt werden, ob jemand, der in der Lage war, ein Auto zu starten und durch enge Gassen zu steuern, tatsächlich überhaupt nicht mehr wusste, was er tut. Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, unter Umständen ein neues Gutachten zu fordern.
- Sind die gesetzlichen Bestimmungen zu lasch? Rechtspolitiker aus der betroffenen Region Unterfranken halten Gesetzesänderungen für unnötig. „Ein Richterspruch muss Rechtsempfinden erzeugen“, sagt Alexander Hoffmann, Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestags. „Die Einlassung des Richters zeigt, dass er das seinem eigenen Urteil nicht zutraut.“ Von daher könne er die Forderung nachvollziehen. „Neue Gesetze brauchen wir aber nicht“, so der CSU-Politiker. Die Grünen-Politikerin Manuela Rottmann, Obfrau im Rechtsausschuss, sieht das ähnlich: „Ich verstehe alle, denen das Urteil nicht einleuchtet. Es erschüttert aber nicht den Rechtsstaat.“ Der Vollrausch-Paragraf ermögliche zudem dasselbe Strafmaß wie bei einer fahrlässigen Tötung.
Der schockierende Fall in Kürze
Ist das Urteil zu milde? Der 21-Jährige wurde vom Amtsgericht Würzburg wegen fahrlässigen Vollrauschs zu einer Geldstrafe von 5000 Euro und einem weiteren Jahr Führerscheinentzug verurteilt. Er hatte laut Gericht im April 2017 nach einem Weinfest im unterfränkischen Untereisenheim mit fast drei Promille Alkohol im Blut eine junge Frau überfahren.
- Tathergang: Die 20-Jährige war zu Fuß auf dem Nachhauseweg von dem damals 18 Jahre alten Fahranfänger auf einer Ortsstraße mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst und laut Anklage durch den Aufprall 13 Meter weit in ein Feld geschleudert worden. Als Vermächtnis und im Andenken an die Tochter und Schwester startete ihre Familie eine Aktion gegen Alkohol.
- Berufung: Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Sie hatte für den Angeklagten zweieinhalb Jahre Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Die Staatsanwaltschaft prüft, ein neues Gutachten zur Schuldunfähigkeit des Angeklagten zu fordern. Geprüft werde noch, ob auch gegen die Urteile für die drei mitangeklagten Mitfahrer Berufung eingelegt werde. Sie waren wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen zwischen 1000 und 2000 Euro verurteilt worden. Ohne für die Schwerverletzte Hilfe zu holen, hatten sie sich in der Unfallnacht zu Hause schlafen gelegt.
- Gutachten: Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Angeklagten wegen dessen Volltrunkenheit als schuldunfähig eingestuft. Daher könne er nicht für die Tötung belangt werden, es bleibe nur die fahrlässige Volltrunkenheit, befand das Gericht. (dpa)