Eigentlich selbstverständlich, dieses Jahr aber schwierig: Der Pfingsturlaub im europäischen Ausland. Doch mittlerweile gibt es tatsächlich wieder Möglichkeiten, etwas rauszukommen aus dem Corona-Trott. Doch was gilt bei Einreise in Urlaubsländer, welche Regeln gelten vor Ort und was ist bei der Rückreise zu beachten? Ein Überblick.

Diesen Grenzübergang kennen viele Urlauber: In Chiasso liegt das Tor zu Italien – ein Grenzübertritt ist recht problemlos möglich, ...
Diesen Grenzübergang kennen viele Urlauber: In Chiasso liegt das Tor zu Italien – ein Grenzübertritt ist recht problemlos möglich, ein Test jedoch vorgeschrieben. | Bild: Alessandro Crinari/dpa

Italien

Einreise: Seit 16. Mai können Deutsche ohne Quarantäne nach Italien einreisen, müssen aber einen maximal 48 Stunden alten Schnell- oder PCR-Test vorweisen können. Zudem muss die Einreise digital gemeldet werden, über dieses Formular. Für Einreisen in die Region Bozen-Südtirol gibt es ein eigenes Formular. Das gilt auch für Einreisen nach Sardinien.

Regeln im Land: Derzeit gilt in ganz Italien ab 22 Uhr eine Ausgangssperre, die jedoch zur Diskussion steht. In den verschiedenen Regionen gelten unter Umständen verschiedene Regeln, einen Überblick bietet diese Karte. Derzeit (Stand 19. Mai) sind mit Ausnahme des Aostatals alle Regionen gelbe Zonen. Das heißt: Bars und Restaurants haben bis 22 Uhr geöffnet, allerdings nur die Außenbereiche. Auch Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen sind geöffnet. Museen und Galerien dürfen Gäste empfangen, Geschäfte sind geöffnet.

Rückkehr: Ganz Italien gilt derzeit als Risikogebiet. Wer nach der Rückkehr nicht in Quarantäne will, muss einen maximal 48 Stunden alten Schnelltest vorweisen können. Geimpfte und Genesene sind ausgenommen. Außerdem muss man seine Rückkehr digital anmelden.

In den österreichischen Biergärten darf wieder angestoßen werden.
In den österreichischen Biergärten darf wieder angestoßen werden. | Bild: Helmut Fohringer/AFP

Österreich

Einreise: Die Einreise nach Österreich ist seit 19. Mai für Deutsche wieder recht unproblematisch möglich. Wer getestet ist (maximal 48 Stunden alter Schnelltest oder 72 Stunden alter PCR-Test), muss nicht in Quarantäne. Auch geimpfte (andere Definition als in Deutschland: 22 Tage nach Erstimpfung gilt bereits als geimpft) oder genesen ist (maximal sechs Monate zurückliegend) umgeht die Quarantäne. Man muss sich bei der Einreise aber elektronisch registrieren, mit diesem Formular.

Regeln im Land: Das öffentliche Leben läuft bis 22 Uhr recht normal, dann müssen Restaurants, Läden, Bars und Veranstaltungsorte schließen – eine Ausgangssperre gibt es aber nicht. Zutrittsbedingung ist für fast alles ein aktueller Testnachweis (gleiche Regeln wie bei der Einreise), auch hier ersetzbar durch Impf- oder Genesenennachweis. Auch Hotels haben in Österreich wieder geöffnet.

Rückkehr: Österreich gilt weiter als Risikogebiet. Auch hier muss also bei der Rückkehr ein maximal 48 Stunden alter Schnelltest vorgewiesen werden und die Rückkehr digital angemeldet werden. Aufenthalte von maximal 24 Stunden sind von allen diesen Regeln ausgenommen, Genesene und Geimpfte auch.

Einheimische und Touristen genießen das sonnige Wetter an der Uferpromenade am Schweizer Ufer des Lago Maggiore. In kein anderes ...
Einheimische und Touristen genießen das sonnige Wetter an der Uferpromenade am Schweizer Ufer des Lago Maggiore. In kein anderes Nachbarland kann man so leicht einreisen wie in die Schweiz. | Bild: Samuel Golay/dpa

Schweiz

Einreise: Die allermeisten Deutschen können ohne jegliche Auflagen in die Schweiz einreisen. Ausnahmen gelten für Sachsen und Thüringer: Sie müssen zehn Tage in Quarantäne – selbst wenn sie getestet oder geimpft sind.

Regeln im Land: In der Schweiz gelten recht lockere Regeln, nahezu alle Aktivitäten sind möglich. Restaurants haben ihre Außenbereiche geöffnet. Testpflichten gibt es nicht.

Rückkehr: Aufenthalte unter 24 Stunden sind ohne Quarantäne, Test und Anmeldung möglich. Darüber greifen die üblichen Regeln für Risikogebiete: Ein negativer Schnelltest, Impfung oder Genesenennachweis verhindern eine Quarantäne, digitale Anmeldung ist vorgeschrieben.

Touristen in der Bretagne – ein Bild aus dem vergangenen Jahr. Da Frankreich Hochinzidenz-Gebiet ist und im Land selbst noch ...
Touristen in der Bretagne – ein Bild aus dem vergangenen Jahr. Da Frankreich Hochinzidenz-Gebiet ist und im Land selbst noch strenge Regeln gelten, ist ein Urlaub dort mit einem gewissen Aufwand verbunden. | Bild: David Vincent/dpa

Frankreich

Einreise: Die Einreise nach Frankreich ist nur mit recht großem Aufwand möglich: Es muss ein negativer PCR-Test mitgeführt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zudem muss man schriftlich versichern, keine Symptome zu zeigen.

Regeln im Land: Ab 19. Mai werden die Regeln im Land leicht gelockert, bleiben jedoch verhältnismäßig streng. Die Ausgangssperre beginnt nun ab 21 Uhr, nicht mehr ab 19 Uhr. Zudem dürfen die Außengastronomie und Kulturangeboten wieder öffnen. Hotels und Campingplätze sind geöffnet.

Rückkehr: Die Rückkehr aus Frankreich ist komplizierter als aus anderen Ländern, da das Land als Hochinzidenz-Gebiet gilt. Es greift automatisch eine Quarantänepflicht, die erst nach fünf Tagen durch einen Test beendet werden kann. Weiterhin gilt die digitale Anmeldepflicht. Glück haben Geimpfte und Genesene: Auch bei Hochinzidenzgebieten sind sie von der Quarantäne ausgenommen.

In Spanien gelten je nach Region unterschiedliche Regeln. An vielen Orten ist Strandurlaub jedoch möglich.
In Spanien gelten je nach Region unterschiedliche Regeln. An vielen Orten ist Strandurlaub jedoch möglich. | Bild: Francis Gonzalez/SOPA Images via ZUMA Wire/dpa

Spanien

Einreise: Wer auf dem Luft-, See- oder aus Frankreich kommend über den Landweg einreist, muss einen negativen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zudem muss man ein Einreise-Formular ausfüllen.

Regeln vor Ort: In Spanien dürfen die Regionen eigene Regeln erlassen, die sich teils stark unterscheiden. Manche Regionen haben Ausgangssperren, etwa die Balearen ab 23 Uhr, andere nicht. Hotels haben meist geöffnet, Restaurants auch, allerdings können die Öffnungszeiten eingeschränkt sein. Es empfiehlt sich, die Regeln in der Region direkt bei den entsprechenden Behörden (meist nur auf spanisch möglich) oder der möglichen Unterkunft zu erfragen.

Rückreise: Auch hier gelten je nach Region unterschiedliche Regeln. Die Balearen und Kanaren gelten nicht als Risikogebiet – allerdings erfolgt hier die Rückreise in aller Regel per Flugzeug. Und wer über die Luft einreist, muss direkt bei der Rückkehr nach Deutschland immer ein negatives Testergebnis vorweisen können. Gleichzeitig gibt es bei der Rückkehr aus einem Nicht-Risikogebiet keinerlei Anmelde- oder Quarantänepflicht. Weite Teile Festlandspaniens (außer den Provinzen Galicien, Murcia, Valencia) sind dagegen Risikogebiet, hier gelten die üblichen Regeln, plus der Testpflicht bei einer möglichen Flugreise.

Neben dem Auslandsurlaub kommen auch Destinationen im Inland in Frage – doch auch hier gilt es manches zu beachten.

Belegt oder geschlossen? Das kann in Bayern von Kreis zu Kreis variieren, hier ein Bild aus Garmisch-Partenkirchen.
Belegt oder geschlossen? Das kann in Bayern von Kreis zu Kreis variieren, hier ein Bild aus Garmisch-Partenkirchen. | Bild: Angelika Warmuth/dpa

Bayern

Einreise und Ausreise: Ist problemlos und ohne Auflagen möglich.

Regeln im Land: Auch in Bayern gilt die Bundesnotbremse: In Regionen mit einer Inzidenz über 100 ist also weder Urlaub möglich, noch kann man dort essen gehen. Erst wenn die Zahl danach einige Tage unter 100 liegt, können Campingplätze, Hotels und Co. für Touristen öffnen. Wann das wo gilt, ist aber auch in Bayern selbst oft unklar, da die Regel Interpretationsspielraum lässt. Es empfiehlt sich also eine direkte Information auf den Seiten des Landkreises, in dem das Urlaubsziel liegt – oder direkt bei den Übernachtungsmöglichkeiten. Die Regeln bei einer Inzidenz unter 100 sind dann sehr mit denen in Baden-Württemberg vergleichbar. Die Innengastronomie bleibt in Bayern anders als im Südwesten aber geschlossen.

Strandkörbe auf Sylt: Hier ist Urlaub möglich.
Strandkörbe auf Sylt: Hier ist Urlaub möglich. | Bild: Carsten Rehder/dpa

Nordsee

Einreise und Ausreise: Tatsächlich hatte Niedersachen bisher Menschen von außerhalb des Bundeslandes verboten, Urlaub in Hotels und Co. zu machen. Ein Gerichtsurteil hat das jedoch am 18. Mai als unrechtmäßig aufgehoben. Die Ein- und Ausreise nach Schleswig-Holstein ist problemlos möglich.

Regeln in Niedersachsen und Schleswig-Holstein: Es gilt die Bundesnotbremse, allerdings liegt die Inzidenz hier oft deutlich niedriger als in Baden-Württemberg. Für Gastronomie und Übernachtungsangebote sind wie im Südwesten negative Testnachweise Vorschrift. In Schleswig-Holstein hat auch die Innengastronomie geöffnet, in Niedersachsen nicht.

Geschlossen: An der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern sind Touristen derzeit noch unerwünscht.
Geschlossen: An der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern sind Touristen derzeit noch unerwünscht. | Bild: Stefan Sauer/dpa

Ostsee

Einreise und Regeln: Während in Schleswig-Holstein die oben beschriebenen Regeln gelten und ein Urlaub möglich ist, sieht es in Mecklenburg-Vorpommern ganz anders aus. Erst am 14. Juni soll nach jetzigem Stand der Übernachtungstourimus für Auswärtige wieder möglich werden. Die Gastronomie soll am Pfingstwochenende wieder eröffnen.