Wie ist die rechtliche Lage?

In Deutschland gibt es kein politisches Streikrecht. Ein Streik ist nur dann rechtens, wenn er einen tariflichen Zweck hat und von einer Gewerkschaft getragen wird. Deshalb können Arbeitnehmer nicht einfach streiken, um zum Aktionstag der Bewegung Fridays for Future zu gehen, wie die Gewerkschaft Verdi betont. Die Bewegung Entrepreneurs for Future verweist auf ihrer Internetseite auf Angaben von Arbeitsrechtsanwälten, wonach alle, die an einem politischen Arbeitskampf teilnehmen, „rechtswidrig streiken und daher arbeitsrechtlich sanktioniert werden können“.

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Welche Folgen drohen bei einer Streikteilnahme?

Wer an dem sogenannten Streiktag nicht zur Arbeit geht, verliert seinen Vergütungsanspruch. Gibt es keine Absprachen oder individuellen Vereinbarungen etwa mit der Geschäftsleitung, können Chefs zu Mitteln der Abmahnung, der ordentlichen Kündigung oder sogar der fristlosen Kündigung greifen. Zwar kann gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht geklagt werden, jedoch ist eine Niederlage wahrscheinlich.

Wie ist die Position der Gewerkschaften?

Zwar unterstützt die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi den Aktionstag – sie ruft aber explizit zur Teilnahme „außerhalb der Arbeitszeit“ auf. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt den Klimastreik ebenfalls, denn: Die Politik müsse beim Klimaschutz „aufs Tempo drücken“. Jedoch nimmt der DGB von einem expliziten Streikaufruf Abstand und ruft alle interessierten Beschäftigten stattdessen dazu auf, das geltende Arbeitsrecht zu beachten.

Wie können Interessierte Gefahrlos teilnehmen?

Beschäftigte sollten sich absichern und nach den Ratschlägen der Gewerkschaften für die Zeit der Demo freinehmen. Möglich ist das über einen Tag Urlaub – wobei es jedoch kein Recht auf einen solchen Sonderurlaub gibt, der Chef diesen also ablehnen darf. Möglich ist auch, angesammelte Überstunden abzufeiern, sich in der Zeit auszustempeln oder die Mittagspause zu verlängern und die verlorene Zeit am Ende dranzuhängen. Wer in Schichten arbeitet, kann versuchen, seinen Dienst mit weniger Streikwilligen zu tauschen.

Unterstützt das Unternehmen oder der Chef den Aktionstag, kann gemeinsam überlegt werden, ob nicht die gesamte Abteilung für einige Stunden die Arbeit ruhen lässt. Möglich ist auch, einen Betriebsausflug zur Demo zu organisieren. Wer selbständig arbeitet, könnte mit Verweis auf die Demo vorübergehend den Laden oder das Büro schließen. In allen Fällen gilt aber: Die Absprachen müssen vorher klar getroffen werden – „zur Sicherheit auch schriftlich“, wie Verdi betont.

Welche Haltung nehmen Unternehmen ein?

Das Netzwerk Entrepreneurs for Future hat nach eigenen Angaben mehr als 3000 Unterstützer, darunter etwa Ökostromanbieter und kleinere Startups. Sie kündigten eine eigene Demo an. Eine Anfrage der „Süddeutschen Zeitung“ unter den 30 Dax-Konzernen ergab, dass die meisten weder auf den Klimastreik hinweisen noch den Protest aktiv unterstützten. Der 20. September sei ein normaler Arbeitstag. Hier müssen Beschäftigte also individuelle Lösungen finden.

So formulieren es etwa auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit dem Zusatz: Dies müsse ein ganz besonders guter und aktiver Arbeitstag werden. „Wir können nicht streiken, wir sind als öffentlicher Nahverkehr die Antwort“, sagte eine Sprecherin. (AFP)