„Die Situation hat sich weiter verbessert“, sagt Gesundheitsminister Alain Berset über die Pandemie-Lage in der Schweiz. Bis Ende des Monats könnte die Hälfte der Schweizer geimpft sein. Die Impfungen schützten demnach auch gegen die Delta-Variante, die als ansteckender und potenziell gefährlicher gilt. Deshalb will der Bundesrat nun weitere Corona-Einschränkungen lockern. Das kommt einer fast vollständigen Aufhebung der Maßnahmen gleich. Die Maskenpflicht fällt in weiten Bereichen, auch Clubs dürfen wieder öffnen. Was ab 26. Juni in der Schweiz gilt.
Was ist mit der Maskenpflicht?
Die Maskenpflicht entfällt draußen komplett. Sie galt bislang beispielsweise in Bahnhöfen oder an Haltestellen, in Freizeitparks und auf bewirteten Terrassen. Drinnen gilt allerdings weiter die Maskenpflicht, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, so etwa im Einzelhandel. Diese Regelung soll weiter gelten, so lange noch nicht ein Großteil der Bevölkerung geimpft ist.
Fällt die Maskenpflicht auch in Schulen?
Bislang galt die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen. Das soll jetzt nicht mehr nötig sein. Der Unterricht darf also wieder ohne Maske stattfinden. Die Regeln an den Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen bestimmen allerdings die Kantone.

Was gilt jetzt beim Restaurantbesuch?
Restaurants dürfen wieder beliebig viele Gäste an einem Tisch platzieren, drinnen wie draußen. Wer sich vom Tisch wegbewegt, muss in Innenräumen aber eine Maske tragen. Weiterhin gilt: Die Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen.
Draußen entfällt die bisherige Sitzpflicht, die einzelnen Gruppen sollen aber Abstand zueinander halten. Kontaktdaten müssen hier nicht mehr erhoben werden.
Sind Privatparties wieder möglich?
Ja, schon seit einigen Wochen. Im Familien- und Freundeskreis sind wie bisher höchstens 30 Personen drinnen oder 50 draußen möglich, ohne dass zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Maskentragen oder Abstandhalten nötig sind. Gleiches gilt für private Feiern in einem Restaurant.

Kann man in der Schweiz jetzt wirklich wieder in Clubs feiern gehen?
Ja. Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, allerdings nur für Besitzer eines Covid-Zertifikats. Auch die ursprünglich geplante Beschränkung auf 250 Personen entfällt. Eine Maskenpflicht soll es hier nicht geben. Auch Kontaktdaten müssen nicht erhoben werden.
Sind auch größere Veranstaltungen wieder möglich?
Großveranstaltungen mit mehr als 10.000 Teilnehmern, zu denen es nur Zutritt mit Covid-Zertifikat gibt, dürfen ab 26. Juni ohne jegliche Beschränkungen, was die Kapazität des Veranstaltungsorts und die Anzahl der Besucher betrifft, stattfinden. Auch Masken müssen nicht mehr getragen werden.

Gibt es auch Veranstaltungen, die man ohne Zertifikat besuchen kann?
Ja, zum Beispiel Kino, Theater oder das Fußballspiel mit Tribüne. Bis zu 1000 Besucher dürfen daran teilnehmen, wenn es feste Sitzplätze gibt, unabhängig davon, ob die Veranstaltung drinnen oder draußen stattfindet. Drinnen gilt weiter die Maskenpflicht, draußen nicht.
Gegessen und getrunken werden darf drinnen dabei allerdings nur im Bewirtungsbereich oder wenn die Kontaktdaten erhoben werden.
Draußen dürfen maximal 500 Menschen teilnehmen, wenn es keine Sitzplätze gibt. Bei Veranstaltungen in Innenräumen, etwa Hochzeiten, dürfen nur 250 Gäste teilnehmen.
Zudem dürfen nur zwei Drittel der räumlichen Kapazitäten ausgelastet sein, drinnen wie draußen. Tanzveranstaltungen ohne Covid-Zertifikat sind allerdings weiter untersagt.
Was ist mit der Homeoffice-Pflicht?
Diese fällt ebenfalls. Es gilt nun nur noch eine Empfehlung zum Homeoffice und „es sollen jetzt nicht alle gleichzeitig wieder ins Büro gehen“, sagt Berset. Am Arbeitsplatz entfällt zudem die generelle Maskenpflicht, allerdings müssen die Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Masken getragen werden, wo Abstand halten nicht möglich ist.
Findet der Unterricht an den Unis wieder normal statt?
Ja, auch hier gibt es keine Beschränkungen mehr, was Kapazitäten der Räume und Teilnehmerzahlen betrifft. Auch die Maskenpflicht entfällt.
Gibt es noch Einschränkungen beim Sport?
Nein. Es gibt keinerlei Einschränkungen mehr. Drinnen gilt lediglich, dass die die Kontaktdaten erfasst werden müssen. Die Maskenpflicht und Beschränkung auf bestimmte Teilnehmerzahlen und auch das Abstandhalten entfallen.
Was ist mit Freizeitbädern und Fitnessstudios?
Beides ist schon seit Längerem wieder möglich. Bereits seit Ende Mai dürfen auch Thermen und Wellnessebereiche wieder öffnen. Neu ist, dass die Maskenpflicht hier ebenso entfällt wie die Kapazitätsgrenzen. Weiter erhoben werden müssen die Kontaktdaten.

Gilt das auch für Chöre und Blasmusikvereine?
Ja, auch hier werden alle Beschränkungen aufgehoben. Es müssen aber die Kontaktdaten erhoben werden.
Wie lange gilt das Impfzertifikat?
Bislang war die Dauer der Gültigkeit auf sechs Monate festgelegt, was Geimpfte betrifft. Nun will der Bundesrat die Gültigkeit aber verlängern – auf zwölf Monate. Grundlage dafür sind Studien, die nahelegen, dass die Wirkung der Impfung länger anhält als bislang angenommen. Für Genesene gilt dagegen weiterhin die Gültigkeit des Zertifikats für sechs Monate, gerechnet ab dem Tag des positiven Tests. Für Getestete gilt: Beim PCR-Test ist das Zertifikat 72 Stunden ab Testung gültig, bei Schnelltests wird die Gültigkeit von 24 Stunden ab Testung auf 48 Stunden verlängert.
Muss ich in Quarantäne, wenn ich in die Schweiz einreisen will aus einem Risikogebiet?
Nein. Für Einreisen aus dem Schengen-Raum wird die Quarantänepflicht komplett aufgehoben. Sie gilt nur noch für Gebiete, in denen eine besorgniserregende Virusvariante zirkuliert. Hierbei gilt: Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne, solange die Impfstoffe in der Schweiz zugelassen sind.
Eine Testpflicht besteht aber für Einreisende, die mit dem Flugzeug einreisen und nicht geimpft und nicht genesen sind. Sie müssen einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und sich nach der Einreise dennoch in Quarantäne begeben.
Zudem müssen bei Einreisen mit dem Flugzeug weiter die Kontaktdaten erhoben werden.
Wie geht es in der Schweiz weiter mit den Lockerungen?
Die Schweiz hat einen Stufenplan erstellt, derzeit befindet sich das Land in der Stabilisierungsphase. Sie läuft so lange, bis alle geimpft sind, die das wollen. Die Normalisierungsphase soll Ende Juli folgen. Wenn ein Großteil der Bevölkerung geimpft ist, sollen auch die letzten Einschränkungen fallen.