Ein kurzer Einkaufstrip über die Grenze nach Deutschland und wieder zurück in die Schweiz: Was in vielen grenznahen Orten wie Singen und Gottmadigen Alltag ist, birgt auch seine Tücken. Denn wer Lebensmittel günstig über die Grenze in die Schweiz bringen möchte, muss einiges beachten. Beispielsweise die neue Wertfreigrenze für Waren, die sich seit Januar 2025 um die Hälfte auf 150 Franken reduziert hat. Liegt der Einkaufswert darüber, fällt die Schweizer Mehrwertsteuer an.

Halten sich alle daran? Oder werden überschüssige Lebensmittel an der Grenze zurückgelassen oder im Supermarkt zurückgegeben? Was Supermärkte berichten und welche Regeln konkret an der Schweizer Grenze gelten.

Nur zwei Optionen für Grenzgänger

Mit der Senkung der Wertfreigrenze möchte die Schweiz den Einkaufstourismus im Ausland eindämmen und die eigene Wirtschaft stärken. Zuvor durften Schweizer in Deutschland eingekaufte Waren bis zu einem Wert von 300 Franken pro Person und Tag steuerfrei in die Schweiz einführen. Seit Anfang 2025 liegt diese Grenze nur noch bei 150 Franken. „Führen einreisende Personen Waren mit sich, deren Wert die Wertfreigrenze übersteigt, sind sie verpflichtet, diese anzumelden“, erklärt Simon Erny, Pressesprecher des Schweizer Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

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Sollte der Zoll bei einer Kontrolle feststellen, dass eine einreisende Person die Freigrenze überschreitet, gebe es nur zwei Optionen: „Die kontrollierten Personen bezahlen die fälligen Abgaben, oder sie verzichten auf die Einfuhr“, macht Erny deutlich. Überschüssige Ware einfach am Grenzübergang – etwa in Thayngen oder Ramsen – zurückzulassen, sei aber nicht möglich.

Wer nicht zahlen möchte, müsse sich anschließend selbst darum kümmern, wie es mit den Einkäufen weitergeht. Allenfalls bleibe nur die Rückgabe am Kaufort im Ausland oder die Vernichtung der Waren, wie Erny sagt.

So ist die Situation in den Supermärkten

Doch kommt es tatsächlich vor, dass Kunden versuchen, ihre Lebensmittel wieder im Supermarkt zurückzugeben, um die Mehrwertsteuer zu umgehen? Und haben solche Fälle seit der Senkung der Freigrenze im Januar 2025 zugenommen?

Eine Nachfrage bei verschiedenen Supermärkten in grenznahen Orten wie Gottmadingen, Rielasingen-Worblingen und Singen zeigt ein einheitliches Bild: Rückgaben wegen drohender Verzollung scheinen zumindest bislang kein Thema zu sein. „Laut unserer Kauffrau Carmelina Papa aus dem Rewe in Gottmadingen kommt es nicht vor, dass Kunden und Kundinnen ihre Waren aufgrund der Notwendigkeit, die Waren zu versteuern, zurückgeben“, sagt beispielsweise Rewe-Sprecherin Isabela Puselja.

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Die Schweizer Kunden seien sich der neu geltenden Wertfreigrenze bewusst. „Sie halten diese gezielt ein oder sie sind, aufgrund der größeren Produktauswahl in Deutschland, bereit, höhere Steuern auf ihren Einkauf zu zahlen“, so Puselja. Auch in den Filialen von Edeka Baur in Gottmadingen, Hilzingen oder Gailingen, sei das kein Thema. „Unsere Kunden aus der Schweiz waren über die Veränderung der Wertfreigrenzen sehr gut informiert und haben ihr Einkaufsverhalten entsprechend angepasst“, sagt Unternehmenssprecherin Alissa Usta.

Unterschiedliche Rückgaberechte

„Teilweise wird weniger eingekauft, um unter der neuen Wertgrenze zu bleiben oder der Einkauf wird auf mehrere Personen aufgeteilt“, ergänzt sie. „Sofern dieser Fall auftreten sollte, lehnen wir eine Rücknahme ab, da wir die frischen Lebensmittel nicht wieder in den Verkauf geben können und vernichten müssten“, erklärt die Sprecherin.

Auch beim Edeka Münchow in Rielasingen-Worblingen sagt eine Mitarbeiterin auf Nachfrage, dass die Menschen nur innerhalb der Freigrenze von 150 Franken einkaufen würden. Lidl möchte sich auf Nachfrage nicht zum Kundenverhalten äußern. Grundsätzlich gelte jedoch: „Lebensmittel können in unseren Filialen zeitlich unbegrenzt und ohne Vorlage des Kassenbons zurückgegeben werden“, sagt Pressesprecherin Lena Schulz.

Das gilt an der Grenze

Konkrete Zahlen darüber, ob es seit der Senkung der Wertfreigrenze häufiger zu Überschreitungen dieser kommt oder wie viele Reisende daraufhin auf die Einfuhr ihrer Einkäufe verzichten, liegen dem Zoll nicht vor, so der Pressesprecher Erny.

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Um Ärger und Überraschungen an der Grenze zu vermeiden, sollten folgende Regelungen bei der Einführung von Lebensmitteln beachtet werden: Die Freigrenze von 150 Franken kann nur einmal pro Tag und pro Person in Anspruch genommen werden. Übersteigt der Gesamtwert 150 Franken, so muss laut dem BAZG für den Gesamtwert der eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer (für Lebensmittel derzeit 2,6 Prozent) bezahlt werden.

Bei Waren, die nicht für den privaten Gebrauch oder nicht zum Verschenken bestimmt sind, werde die Wertfreigrenze generell nicht angewendet. Persönliche Gebrauchsgegenstände oder der Reiseproviant werden laut dem BAZG beim Grenzübertritt nicht zum Gesamtwert der Waren hinzugerechnet.