Die Bundesregierung will die Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger, die einen Job ablehnen, im nächsten Jahr deutlich verschärfen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant, denjenigen die Regelleistung bis zu zwei Monate lang komplett zu streichen, die jegliches Arbeitsangebot ablehnen, wie die „Bild“-Zeitung (Freitagsausgabe) berichtete. Lediglich die Wohnkosten soll demnach der Staat weiterhin übernehmen, damit die Betroffenen nicht obdachlos werden. Aus Union und FDP kam Zustimmung zu den Plänen.
„Es kann nicht sein, dass eine kleine Minderheit das ganze System in Verruf bringt“, sagte Heil der Zeitung. Er betonte, dass die „überwältigende Mehrheit“ der Leistungsbezieher konstruktiv mitarbeite. „Wer aber nicht mitzieht und sich allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen“, sagte der Minister. „Die Sanktionsmöglichkeiten gegen Totalverweigerer werden wir daher verschärfen.“
Aktuell dürfen die Jobcenter nur Sanktionen bis maximal 30 Prozent verhängen. Diese Grenze ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das damals geltende Sanktionen als verfassungswidrig eingestuft hatte.
Die 100-Prozent-Sanktion für Totalverweigerer hält das Arbeitsministerium dem Bericht zufolge trotzdem für verfassungskonform. Nach Informationen der Zeitung argumentiert das Ministerium regierungsintern mit einer Sonderregelung, wonach eine vollständige Streichung zulässig sei, wenn sich ein Leistungsempfänger willentlich und ohne wichtigen Grund weigere, ein konkret bestehendes Angebot einer zumutbaren Arbeit anzunehmen. Diese Regelung werde jetzt genutzt.
Sozialpolitiker von FDP und CDU begrüßen den Vorstoß Heils. Dieser „geht in die richtige Richtung“, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Carl-Julius Kronenberg dem in Berlin erscheinenden „Tagesspiegel“ (Freitagsausgabe). „Es ist der Solidargemeinschaft der Steuerzahler nicht zuzumuten, dass sich andere auf ihre Kosten ausruhen“, fügte er hinzu. Für die Akzeptanz des Sozialstaats müsse sich Arbeit und Leistung lohnen. „Der Abstand zwischen Löhnen und Bürgergeld muss spürbar sein und die richtigen Anreize setzen.“
Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Stracke (CSU), sagte den Funke-Zeitungen (Freitagsausgabe): „Wir warnen als CDU/CSU seit langem davor, dass zu lasche Bürgergeld-Sanktionen zu weniger Vermittlung in Arbeit führen.“ Solidarität sei keine Einbahnstraße. „Wer sich aus Bequemlichkeit jedem Job-Angebot verweigert, darf nicht darauf zählen, dass ihn die Solidargemeinschaft dabei auch noch finanziell unterstützt“, betonte Stracke.
Der CDU-Sozialpolitiker Stefan Nacke sagte dem „Tagesspiegel“: „Die Solidarleistung des Bürgergeldes darf keine Einbahnstraße sein.“ Sofern es nicht möglich sei, dass Menschen selbst für sich sorgten, erwarte die Gesellschaft zurecht Mitwirkung bei Vermittlungs- und Weiterbildungsangeboten. „Im Empfinden der Bürger waren klare Sanktionen immer schon selbstverständliche Voraussetzungen für den Zusammenhang von Fördern und Fordern“, so Nacke. (AFP)