Steuererklärungen treffen nicht nur Erwerbstätige, sondern auch Rentnerinnen und Rentner. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Senioren auch Steuern zahlen müssen. Wie hoch ihre Rente ausfallen darf, ohne dass sie Steuern zahlen müssen, lässt sich leicht ermitteln. Entscheidend ist vor allem der sogenannte Grundfreibetrag. Bis dahin sind Einkünfte steuerfrei. Wer diesen überschreitet, muss auf jeden Cent Steuern zahlen. Es gibt allerdings eine Personengruppe, die sich nicht um Steuererklärungen kümmern muss und diese somit vermeiden kann.
Rente und Steuern: Wer kann eine Steuererklärung vermeiden?
Von der Pflicht der Abgabe einer Steuererklärung sind manche Versicherte befreit, und zwar jene, die bestimmte steuermindernde Sachverhalte geltend machen können, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine mitteilt. Dazu zählen etwa Personen, die eine Beeinträchtigung haben und deswegen einen Grad der Behinderung (GdB) vorweisen können.
Wer einen GdB von 20 bewilligt bekommen hat, erhält einen zusätzlichen Freibetrag von 384 Euro pro Jahr. Bei einem Grad der Behinderung von 50 steigt der Freibetrag auf 1140 Euro. Hilflosen Menschen werden sogar 7400 Euro pro Jahr zusätzlich gewährt. Personen, die außerdem noch die Merkzeichen „aG“ für eine außergewöhnliche Gehbehinderung oder „TBI“ für Taubblindheit haben, wird die Steuerlast ab einem GdB von 80 nochmal um 4500 Euro reduziert. Auch hilflose Personen erhalten diese Steuererleichterungen. Wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfe mitteilt, kann der zusätzliche maximale Freibetrag durch einen Grad der Behinderung 11.900 Euro pro Jahr betragen.
Versicherte, die eine Beeinträchtigung haben, sollten sich bereits von Anfang an darum kümmern, dass diese berücksichtigt wird. „Wenn ein Pflegegrad beantragt wird, sollte zeitgleich immer ein Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung und der entsprechenden Merkzeichen gestellt werden“, sagte Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine, gegenüber ihre-vorsorge.de, einer Ratgeberseite der Deutschen Rentenversicherung. Nur so würden Steuerzahler den Behinderten-Pauschbetrag auch nutzen können. Der Antrag muss beim örtlichen Versorgungsamt gestellt werden.
Übrigens: Bislang wird nur ein Teil der Rente besteuert. Die Steuern, die auf die Rente erhoben werden, steigen allerdings jedes Jahr an. Seit 2015 sind die Steuern deutlich gestiegen. 2058 soll die Rente mit 100 Prozent besteuert werden. Mit ein paar Tipps können Rentnerinnen und Rentner zusätzlich noch mehr bei der Steuererklärung sparen.