In der Regel gilt, wer krank ist, gehört ins Bett. Wer dann doch an der frischen Luft spazieren geht, wird von einem schlechten Gewissen geplagt. Aber darf man während der Krankschreibung körperlicher Bewegung nachkommen oder sogar in den gebuchten Urlaub fahren? Die Antworten auf all diese Fragen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Darf ich in den Urlaub fahren, wenn ich krankgeschrieben bin?

Pauschal gibt es auf diese Frage keine eindeutige Antwort – es kommt auf die Erkrankung an. Solange es die Genesung nicht verhindert, darf der Arbeitgeber den Urlaub nicht verbieten. Es gilt: Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann (BAG, Urteil vom 2. 3.2006 - 2 AZR 53/05).

Bei Atemwegserkrankungen gilt beispielsweise ein Kururlaub am Meer als heilsam. Laut Gesetz schließen sich Urlaub und Arbeitsunfähigkeit de facto aus, da während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht verbraucht wird.

Ein Flugreisender steht vor den Check-In-Schaltern in Terminal 1 am Airport Hamburg.
Ein Flugreisender steht vor den Check-In-Schaltern in Terminal 1 am Airport Hamburg. | Bild: Marcus Brandt/dpa

Es bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass eine bereits gebuchte Reise abgesagt werden muss. In solchen Fällen ist es ratsam, frühzeitig mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu treten und die Situation zu besprechen, um Missverstände zu vermeiden. Es empfiehlt sich außerdem, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.

Damit können Sie sich bestätigen lassen, dass der Urlaub die Genesung nicht negativ beeinflusst. Sollte dies aber der Fall sein, droht Ihnen im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung. Das verdeutlicht ein Urteil des BAG aus dem Jahr 2006.

Hier fuhr ein Mann, der aufgrund einer Hirnhautentzündung und einer damit einhergehenden Konzentrationsschwäche krankgeschrieben war, in den Skiurlaub und brach sich das Bein. Darauf wurde er von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt.

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Können sich Arbeitnehmer im Urlaub krankschreiben lassen?

Was passiert, wenn Arbeitnehmer kerngesund in den Urlaub fliegen, sich dann mit einem Virus anstecken oder eine Lebensmittelvergiftung zuziehen? Wer im Urlaub krank und damit arbeitsunfähig wird, darf diese Tage zu Krankheitstagen machen.

Vorausgesetzt ein Arzt vor Ort kann die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Zudem müssen Sie umgehend Ihren Vorgesetzten über Ihre Erkrankung informieren.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch Krankschreibung oder “Gelber Schein„ genannt, liegt auf einem Tisch.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch Krankschreibung oder “Gelber Schein„ genannt, liegt auf einem Tisch. | Bild: Patrick Pleul/dpa

Nach Regelung des Paragrafen 9 BUrlG haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass Ihnen die Urlaubstage gutgeschrieben und nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.

Darf mein Vorgesetzter zu krankgeschriebenen Mitarbeitern Kontakt aufnehmen?

Erst einmal gilt, wer krank ist, der sollte sich ausruhen. Daher müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie sich in der Lage fühlen, Telefonanrufe anzunehmen oder E-Mails zu beantworten. Der Kontaktaufnehmende sollte die Privatsphäre des Arbeitnehmers respektieren und sich auf arbeitsbezogene Themen konzentrieren.

Wenn ein Arbeitgeber wichtige Informationen wie Passwörter erfragt, sollte der Mitarbeiter diese zur Verfügung stellen. Falls dies nicht geschieht, könnte es die betrieblichen Abläufe stören und potenziell zu Schäden für das Unternehmen führen.

Einkaufen gehen trotz Krankschreibung

Wer durch die Erkrankung nicht bettlägerig ist, kann ohne Weiteres einen Spaziergang an die frische Luft wagen. Ebenso stellt ein Einkauf im Supermarkt oder in die Apotheke kein Problem dar. Was aber, wenn sich die Freundin im Café treffen möchte oder der Partner zum gemeinsamen Shoppen einlädt?

Eine Kassiererin gibt einer Kundin Wechselgeld an der Kasse eines Supermarktes.
Eine Kassiererin gibt einer Kundin Wechselgeld an der Kasse eines Supermarktes. | Bild: Julian Stratenschulte/dpa

Durch die Fußgängerzone spazieren sieht schließlich mehr nach Vergnügen als nach Krankheit aus. Hier kommt es ebenfalls auf die Erkrankung an. Wer beispielsweise einen ausgerenkten Wirbel hat, sollte lieber nicht mit schweren Einkaufstüten seinem Chef in die Arme laufen.

Dies schürt Misstrauen an der Erkrankung. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie jedoch verdächtigen, muss er dies erst einmal nachweisen, bevor er arbeitsrechtliche Schritte einleiten kann.

Vor Ende der Krankschreibung gesund?

Sie sind fünf Tage krankgeschrieben, aber fühlen sich nach drei Tagen wieder fit? Es ist kein Problem, früher an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Eine Krankschreibung bedeutet kein Arbeitsverbot, sondern sagt lediglich aus, dass der Angestellte krank und vorübergehend arbeitsunfähig ist.

„Der Arzt gibt in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur eine Prognose ab, wie lange sein Patient arbeitsunfähig ist“, erklärt Rechtsanwalt Volker Werxhausen in einem Interview mit der Wirtschaftswoche. Die Entscheidung, ob er wieder arbeiten kann, liegt bei dem Beschäftigten.

Er sollte dies nur mit dem Arbeitgeber im Vorhinein absprechen. Schließlich muss der Arbeitgeber einer Fürsorgepflicht gegenüber seiner Arbeitnehmer nachkommen.

Sollte sich herausstellen, dass der Angestellte seinen Aufgaben krankheitsbedingt nicht nachkommen kann, oder die Gefahr besteht, dass er den Rest der Belegschaft anstecken könnte, kann der Arbeitgeber den Kranken auch wieder nach Hause schicken.

Wer übrigens in der krankgeschriebenen Zeit, schwarz in einem anderen Betrieb arbeitet, demjenigen droht die fristlose Kündigung. Welche Job Bürgergeldempfänger annehmen müssen, können Sie hier nachlesen.

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