Die heißen Sommermonate stehen bevor, schon jetzt wird es an manchen Arbeitsplätzen unangenehm warm. Die sommerlichen Temperaturen lassen das Thermometer steigen und die Konzentration sinken. Ganz zu schweigen vom persönlichen Wohlbefinden.

Was tun bei Hitze am Arbeitsplatz?

Generell sollten Arbeitsplätze eine Raumtemperatur von 26 Grad Celsius nicht überschreiten. So empfehlen es die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) der Arbeitsstättenverordnung. Nähere Werte sind abhängig von Arbeitsschwere und Körperhaltung. Für besonders schutzbedürftige Beschäftigte (Schwangere, ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankung o.ä.) gelten angepasste Schutzmaßnahmen.

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Überschreitet die Raumtemperatur trotz geeigneter Sonnenschutzmaßnahmen eine Temperatur von 26 Grad, ist der Arbeitgeber verpflichtet, zu weiteren Maßnahmen zu greifen.

Diese Konditionen müssen Arbeitgeber gewährleisten

Für Arbeitgeber gibt es betriebliche Gestaltungsspielräume, die durch Paragraph 618 im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB gerahmt sind. Demnach müssen Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so eingerichtet und unterhalten werden, dass die Beschäftigten gegen Gefahr für Leben und Gesundheit insofern geschützt sind, als es die Natur der jeweiligen Dienstleistung gestattet.

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Beispiele dafür sind heruntergelassene Jalousien, die Lüftung in den frühen Morgenstunden, Ventilatoren, die Nutzung von Gleitzeitregelungen oder eine Lockerung der Bekleidungsregeln. Prinzipiell gilt hier das TOP-Prinzip, welches besagt, dass technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen haben. Konkret heißt das: Erst Lüften, dann gegebenenfalls Dresscodes lockern.

Sollte der Arbeitgeber seine Pflicht, den Arbeitsplatz gemäß der Raumtemperatur anzupassen, nicht nachkommen, lohnt es sich, diesen vorerst darauf hinzuweisen. Auch die Dienstgebenden selbst sind schließlich oft von der Hitze betroffen. Eigenständig initiierte Maßnahmen, wie das Mitnehmen privater Ventilatoren, müssen vorher vom Arbeitgeber genehmigt werden. Im Notfall kann der Betriebsrat vermitteln.

Steigt das Thermometer noch weiter an, ändern sich auch die Rechte für Arbeitnehmer.

Gibt es ein Recht auf Hitzefrei?

Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es grundsätzlich nicht. Wird eine Raumtemperatur von 35 Grad überschritten, so ist lediglich der betroffene Raum in dieser Zeit nicht zum Arbeiten geeignet. Dementsprechend bedeutet das nicht, dass der Arbeitnehmer einfach nach Hause gehen kann. Das gilt als Arbeitsverweigerung und kann eine Abmahnung oder sogar die Kündigung zur Folge haben.

Wann wird Hitze gesundheitsschädlich?

In Räumen, in denen über 35 Grad herrschen, darf nur unter besonderen Konditionen (technische und organisatorische Maßnahmen sowie persönliche Schutzausrüstungen) gearbeitet werden. Welche alternativen Schutzmaßnahmen das sind und ob diese auch geeignet sind, muss nicht zwingend nachgewiesen werden. Lediglich im Rahmen der Mitwirkungspflicht nach § 22 ArbSchG besteht nach Aufforderung durch die zuständige Behörde eine Nachweispflicht.

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Wer aufgrund der Temperaturen am Arbeitsplatz unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leidet, sollte zum Arzt gehen. Dieser kann unter bestimmten Bedingungen eine Arbeitsunfähigkeit ausstellen.

So gelingt gutes Klima im Büro

Egal ob bei 20 oder 35 Grad, eine gute und offene Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und -geber sind vor allem in hitzigen Stunden essenziell. Nicht zu vergessen: Genügend Wasser trinken.