Endlich in den Ruhestand gehen - diesen Gedanken haben wohl ab einem bestimmten Punkt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aber auch das Gegenteil ist möglich. So gibt es einige ältere Menschen, die lieber noch weiterarbeiten und noch nicht in Rente gehen wollen, obwohl sie das Renteneintrittsalter erreicht hätten.
Wer nun kurz vor der Rente oder bereits im Rentenalter seinen Job verliert, hat ein Problem. Zwar besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenversicherung übernimmt zum Beispiel auch die Rentenbeiträge, trotzdem stellen sich wichtige Fragen zum Renteneintritt. Muss man ab einem bestimmten Alter in Rente gehen, auch wenn die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld noch nicht aufgebraucht ist? Und kann man auch nach Erreichen des Renteneintrittsalters überhaupt Arbeitslosengeld bekommen?
Arbeitslosengeld bis 67 Jahre: Kann man die Leistung auch im Rentenalter bekommen?
Arbeitslosengeld ist an bestimmte Voraussetzungen und Regeln geknüpft. So können Arbeitslose die Versicherungsleistung laut der Bundesagentur für Arbeit etwa nur erhalten, wenn sie die Anwartschaftszeiten erfüllt und sich arbeitslos gemeldet haben sowie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten können. Zwar ist das Arbeitslosengeld in der Regel höher als das Bürgergeld, trotzdem erhalten Betroffene nur rund 60 oder 67 Prozent ihres vorherigen Netto-Gehalts - und das auch nicht auf unbestimmte Zeit. Erst ab einem Alter von 58 Jahren kann Arbeitslosengeld laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für zwei Jahre - das ist die Höchstdauer - bezogen werden.
Wie sieht das nun aber aus, wenn die arbeitslose Person ihr Renteneintrittsalter bereits erreicht hat? Ist es noch möglich, Arbeitslosengeld zu bekommen? Die Antwort: Nein. Grundsätzlich gilt nämlich: „Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Möglichkeit mehr, Arbeitslosengeld zu beziehen“, erklärt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit auf Nachfrage.
Wann eine Person die besagte Regelaltersgrenze erreicht und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr hat, ist nicht auf ein bestimmtes Alter festgelegt, sondern hängt vom Geburtsjahrgang ab. Laut der Deutschen Rentenversicherung steigt die Altersgrenze für die Regelaltersrente bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre an. Bis 2023 wurde die Grenze - angefangen mit dem Jahrgang 1947 - von 65 Jahren jährlich um einen Monat angehoben. Seit 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in zwei-Monats-Schritten angehoben. Erst ab Jahrgang 1964 gilt dann also die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Arbeitslosengeld kurz vor dem Ruhestand: Muss man in Rente gehen?
Bei Personen, die nun kurz vor Erreichen ihres regulären Renteneintrittsalters den Job verlieren und Arbeitslosengeld bekommen, kann es sein, dass die Anspruchsdauer über die Regelaltersgrenze hinaus geht. Muss man in diesem Fall in Rente gehen?
Einen Zwang, in Rente zu gehen, gibt es laut der Bundesagentur für Arbeit nicht. Aber wie eine Sprecherin auf Nachfrage erklärt, besteht mit Erreichen des Renteneintrittsalters kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Dabei ist es unerheblich, ob Betroffenen aufgrund der Anspruchsdauer noch Zahlungen zustehen würden. Das ist auch in Paragraf 156 Absatz 1 SGB III festgehalten. Demnach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ein Anspruch auf Altersrente besteht.
Also: Grundsätzlich muss man zwar nicht in Rente gehen, wenn man das Renteneintrittsalter erreicht hat, aber es bleibt kaum eine andere Option - außer Betroffene finden einen neuen Job. Wie der Sozialverband Deutschland erklärt, besteht ab Erreichen der Altersgrenze nämlich weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Bürgergeld. Seniorinnen und Senioren, die ihren Job verloren haben, müssen demnach fast ihre Rente beantragen, um weiterhin ein Einkommen zu haben. Das gilt sowohl für Arbeitslose, die bereits Arbeitslosengeld bekommen haben, als auch für Personen, die im Rentenalter arbeitslos werden.