Wer Bürgergeld bezieht, bekommt nicht nur monatlich das Geld aufs Konto überwiesen. Das Jobcenter übernimmt in der Regel auch die Miete. Allerdings kommt es darauf an, ob diese auch angemessen sind. Dafür hat jede Stadt gewisse Obergrenzen oder Richtwerte, die als angemessene Wohnkosten angesehen werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Bruttokaltmiete. Das sind die Kosten für die reine Miete sowie die Betriebskosten. Heizkosten sind darin nicht enthalten.
Und je nach Stadt unterscheiden sich die Höhen der angemessenen Mieten, die vom Jobcenter übernommen werden. Wie hoch die Miete tatsächlich sein darf, hängt jedoch vom individuellen Fall ab und sollte mit dem Jobcenter abgeklärt werden, noch bevor der Mietvertrag unterschrieben wird.
In diesem Artikel finden Sie die aktuellen Richtwerte und Obergrenzen der größten deutschen Städte (gemessen an der Einwohnerzahl).
Bürgergeld: Mietobergrenzen in Berlin
Die Hauptstadt liegt an der Spitze der Einwohnerzahlen: Dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zufolge lebten Mitte 2024 rund 3,89 Millionen Menschen in Berlin. Das Jobcenter Berlin-Mitte gibt auf seiner Website Auskunft über die Richtwerte der "AV Wohnen" bei der Bruttokaltmiete für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger. Stand ist Oktober 2023 - die Werte, so berichtet das Portal buergergeld.org, seien auch für das Jahr 2025 gültig.
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Bei einer Person beträgt der Richtwert 449,00 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 494,00 Euro.
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Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 543,40 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 598,00 Euro.
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Bei drei Personen beträgt der Richtwert 668,80 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 736,00 Euro.
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Bei vier Personen beträgt der Richtwert 772,40 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 828,00 Euro.
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Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 903,72 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 994,50 Euro.
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Für jede weitere Person gibt es zusätzlich 106,32 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 117,00 Euro.
Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmen, bei denen Zuschläge auf diese Richtwerte gerechnet werden. Beispielsweise dann, wenn ansonsten Wohnungslosigkeit droht. Auskunft über die Kostenübernahme erhalten Betroffene beim jeweilig zuständigen Jobcenter.
Bürgergeld: Mietobergrenzen in Hamburg
Mit rund 1,89 Millionen Menschen ist Hamburg die zweitgrößte Stadt Deutschlands. Auf der offiziellen Website der Hansestadt informiert das Sozialamt darüber, wie hoch die angemessenen Mieten für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger sind (Stand 20. März 2024):
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Bei einer Person beträgt der Richtwert 573,00 Euro.
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Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 693,60 Euro.
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Bei drei Personen beträgt der Richtwert 813,00 Euro.
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Bei vier Personen beträgt der Richtwert 980,10 Euro.
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Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 1.361,85 Euro.
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Bei sechs Personen beträgt der Richtwert 1.545,60 Euro.
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Für jede weitere Person gibt es zusätzlich 193,20 Euro.
Zudem weist die Stadt Hamburg darauf hin, dass sich die Grenze auch durch Zuschläge erhöhen kann. Diese hängen jedoch vom jeweiligen Stadtteil oder der jeweiligen Lebenssituation ab.
Bürgergeld: Mietobergrenzen in München
München ist die drittgrößte Stadt des Landes – aber auch die teuerste. Deshalb übernimmt das Jobcenter hier vergleichsweise sehr hohe Kosten für die Miete bei leistungsberechtigten Sozialhilfeempfängern. Diese sind ebenfalls auf der offiziellen Website der Stadt München einsehbar. Seit Januar 2025 gilt:
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Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 890 Euro.
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Bei zwei Personen mit einer Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.092 Euro.
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Bei drei Personen mit einer Wohnungsgröße von 75 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.286 Euro.
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Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 90 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.569 Euro.
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Bei fünf Personen mit einer Wohnungsgröße von 105 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.939 Euro.
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Bei sechs Personen mit einer Wohnungsgröße von 120 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 2.188 Euro.
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Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter sowie 310,00 Euro gewährt.
Bürgergeld: Mietobergrenzen in Köln
Auch in Köln übernimmt das Jobcenter die Miete für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger. Auf der Website des Jobcenters Köln können die Angemessenheitsgrenzen sowie mögliche Zuschläge eingesehen werden. Für 2025 gilt:
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Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 677 Euro.
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Bei zwei Personen mit einer Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 820 Euro.
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Bei drei Personen mit einer Wohnungsgröße von 80 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 976 Euro.
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Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 95 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.139 Euro.
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Bei fünf Personen mit einer Wohnungsgröße von 110 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.302 Euro.
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Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter sowie 164 Euro gewährt.
Bürgergeld: Mietobergrenzen in Frankfurt am Main
Zum 1. Januar 2024 wurden auch in Frankfurt am Main die Mietobergrenzen angepasst. Diese sind auf der Website des Jobcenter Frankfurt öffentlich einsehbar. Folgende Angemessenheitsgrenzen gelten bei der Miete in Frankfurt am Main:
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Bei einer Person beträgt die Angemessenheitsgrenze 786 Euro.
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Bei zwei Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 903 Euro.
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Bei drei Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 1078 Euro.
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Bei vier Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 1219 Euro.
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Bei fünf Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 1360 Euro.
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Bei sechs Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 1501 Euro.
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Bei sieben Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 1641 Euro.
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Bei acht Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 1782 Euro.
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Bei neun Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 1923 Euro.
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Bei zehn Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 2063 Euro.
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Für jede weitere Person steigt die Angemessenheitsgrenze um 158 Euro.
Bürgergeld: Mietobergrenzen in Stuttgart
Die Kesselstadt Stuttgart hat ebenfalls entsprechende Obergrenzen für die Miete erstellt. Dabei gibt es auch eine ungefähre Quadratmeterzahl zur Orientierung. Diese werden auf der Website der Stadt Stuttgart veröffentlicht.
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Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 45 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 566,00 Euro.
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Bei zwei Personen mit einer Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 670,00 Euro.
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Bei drei Personen mit einer Wohnungsgröße von 75 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 780,00 Euro.
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Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 90 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 923,00 Euro.
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Bei fünf Personen mit einer Wohnungsgröße von 105 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.045,00 Euro.
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Bei sechs Personen mit einer Wohnungsgröße von 120 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.300,00 Euro.
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Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter sowie 162,50 Euro gewährt.
Bürgergeld: Mietobergrenzen in Düsseldorf
Mit rund 653 Tausend Einwohnern (Stand 2023) ist Düsseldorf auf Platz sieben der größten Städte in Deutschland. Auf der offiziellen Website der Stadt sind die Mietrichtwerte für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger dargestellt (Stand: November 2024).
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Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 546,00 Euro.
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Bei zwei Personen mit einer Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 632,00 Euro.
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Bei drei Personen mit einer Wohnungsgröße von 80 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 776,00 Euro.
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Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 95 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.003,00 Euro.
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Bei fünf Personen mit einer Wohnungsgröße von 110 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.317,00 Euro.
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Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter sowie 180,00 Euro gewährt.
Bürgergeld: Mietobergrenzen in Leipzig
In Leipzig sind die Mietrichtwerte nicht ganz so hoch, wie im Rest des Landes. Allerdings sind auch die Durchschnittsmieten in der sächsischen Stadt geringer als im Vergleich zu anderen Großstädten. Auf der Website der Stadt Leipzig sind folgende Richtwerte für die Bruttokaltmiete für Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen angegeben:
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Bei einer Person beträgt der Richtwert 345,79 Euro.
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Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 450,00 Euro.
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Bei drei Personen beträgt der Richtwert 586,63 Euro.
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Bei vier Personen beträgt der Richtwert 671,44 Euro.
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Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 753,54 Euro.
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Für jede weitere Person gibt es zusätzlich 79,33 Euro.
Übrigens: Wer Bürgergeld beziehen will und einen Minijob hat, muss bestimmte Regeln beachten. Dafür gibt es die sogenannten Hinzuverdienstgrenzen.
Bürgergeld: Mietobergrenzen in Dortmund
Auf Platz 9 der größten Städte Deutschlands liegt Dortmund. Das Jobcenter Dortmund gibt auf seiner Website Auskunft über die Angemessenheitsgrenzen bei der Miete. Außerdem gibt es dort auch einen Mietpreisrechner. Das sind die Richtwerte für die Mieten für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger:
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Bei einer Person beträgt der Richtwert 570,00 Euro.
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Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 690,00 Euro.
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Bei drei Personen beträgt der Richtwert 820,00 Euro.
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Bei vier Personen beträgt der Richtwert 1040,00 Euro.
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Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 1230,00 Euro.
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Bei sechs Personen beträgt der Richtwert 1310,00 Euro.
Bürgergeld: Mietobergrenzen in Essen
Mit Essen auf Platz zehn ist Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit den meisten Großstädten in der bundesweiten Top 10. Und auch diese Stadt hat zum 1. September 2024 die Obergrenzen erhöht. Für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger informiert die Stadt auf ihrer Website, wie hoch die Miete in etwa ausfallen darf:
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Bei einer Person beträgt der Richtwert 471,50 Euro.
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Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 613 Euro.
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Bei drei Personen beträgt der Richtwert 754,50 Euro.
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Bei vier Personen beträgt der Richtwert 896 Euro.
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Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 1.037 Euro.
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Bei sechs Personen beträgt der Richtwert 1.131,50 Euro.
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Bei sieben Personen beträgt der Richtwert 1.225,50 Euro.
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Bei acht Personen beträgt der Richtwert 1.320 Euro.
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Bei neun Personen beträgt der Richtwert 1.414,50 Euro.
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Bei zehn Personen beträgt der Richtwert 1.508,50 Euro.
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Für jede weitere Person gibt es zusätzlich 94 Euro.
Bürgergeld: Mietobergrenzen in Konstanz
Konstanz gehört zwar nicht zu den größten Städten Deutschlands – doch mit rund 85 Tausend Einwohnern ist es die größte Stadt am Bodensee. Auf der Website gibt das Jobcenter Auskunft, wie hoch die Mietobergrenzen in Konstanz und den umliegenden Orten sind. Für die Stadt Konstanz gelten folgende Mietobergrenzen (Stand Juni 2024):
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Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 45 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 533,00 Euro.
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Bei zwei Personen mit einer Wohnungsgröße von 60 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 654,00 Euro.
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Bei drei Personen mit einer Wohnungsgröße von 75 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 786,00 Euro.
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Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 90 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 921,00 Euro.
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Bei fünf Personen mit einer Wohnungsgröße von 105 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.066,00 Euro.
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Bei sechs Personen mit einer Wohnungsgröße von 120 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.220,00 Euro.
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Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter sowie 154,00 Euro gewährt.