Friedrich Merz, der am 6. Mai 2025 als Kanzler vereidigt wurde, hat als CDU-Vorsitzender das Bürgergeld scharf kritisiert. Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD plant in ihrem Koalitionsvertrag zahlreiche Änderungen bei der Arbeitsmarktpolitik. Das betrifft auch Empfangende von Bürgergeld und anderen Sozialleistungen. Wann das Bürgergeld abgeschafft wird und was sich laut Koalitionsvertrag ändern soll, erfahren Sie hier.
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Wann wird das Bürgergeld abgeschafft?
Seit Januar 2023 löst das Bürgergeldgesetz des damaligen Arbeitsministers Hubertus Heil Hartz IV ab, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Zu den Menschen, die es beziehen, gehören viele Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner oder Menschen, die in ihrem Beruf nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ein kleiner Prozentsatz der Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger ist nach Einschätzung des Jobcenters arbeitsfähig, aber arbeitslos.
Merz erklärte auf der Pressekonferenz nach dem Ende der ersten Sondierungsgespräche mit der SPD, die neue Regierung wolle das Bürgergeld umbauen: „Wir werden das bisherige Bürgergeldsystem neu gestalten, hin zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende“, so der CDU-Chef und Bundeskanzler. In einem ähnlichen Wortlaut steht es auch im neuen Koalitionsvertrag, der auf der offiziellen Website koalitionsvertrag2025.de nachzulesen ist. Mit einer Abschaffung von einem Tag auf den nächsten ist also nicht zu rechnen. Bürgergeld-Empfangende müssen sich wohl nicht auf ein völlig neues System einstellen, sondern mit manchen Veränderungen und vor allem Verschärfungen rechnen. Ein Zeitplan ist bisher noch nicht bekannt. Das heißt, das Bürgergeld kommt erst einmal wie gewohnt weiter, bis die neue Bundesregierung das Bürgergeldgesetz ändert.
Übrigens: Jobcenter dürfen unter Umständen Essensgutscheine an Bürgergeld-Empfänger ausgeben. Wann das der Fall ist und wie die Gutscheine eingelöst werden können. Eine Aussage zum Bürgergeld sorgte bei der Talkshow „Markus Lanz“ für Aufsehen: Ein großer Teil der Jobcenter-Termine platze. Aber stimmt das? Im Faktencheck kann man es nachlesen.
Neue Grundsicherung statt Bürgergeld: Was ändert sich?
Im neuen Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde vor allem eine Verschärfung hervorgehoben, die sich auf Bürgergeld-Beziehende konzentriert, die arbeitslos aber „arbeitsfähig“ sind: „Sanktionen müssen schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden können.“ Bei wiederholter Arbeitsverweigerung ist laut Koalitionsvertrag sogar ein vollständiger Leistungsentzug vorgesehen – jedoch unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Diese Forderung umzusetzen, könnte tatsächlich schwierig werden. Denn bislang ist diese radikale Form der Sanktionierung gesetzlich ausgeschlossen und gilt als verfassungswidrig. Formuliert wird das durch ein Urteil am Bundesverfassungsgericht von 2019. Das lautete: Eine komplette Auslassung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Menschen in Deutschland ist nicht rechtens.
Im Koalitionsvertrag stehen weitere, oft noch vage Ziele für die neue Grundsicherung und die Arbeitsmarktpolitik allgemein:
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Arbeitslose Personen müssten sich „aktiv um Beschäftigung zu bemühen“. Die beschriebene „Mitwirkungspflicht“ kommt einer Art Bewerbungszwang gleich.
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Anpassungsmechanismus der Regelsätze sollen in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen.
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Bei hohen Kosten für Unterkunft, entfällt die Karenzzeit.
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Die Bezahlkarte soll deutschlandweit zum Einsatz kommt.
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Es soll stärker gegen „Sozialleistungsmissbrauch“ vorgegangen werden.
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Es soll stärker gegen illegale Arbeit vorgegangen werden.
Union und SPD möchten das Bürgergeld also reformieren, es umbenennen und eine Neue Grundsicherung einführen. Diese soll schärfere Sanktionen mitbringen – Experten sind jedoch skeptisch.