Lukas von Hoyer

Der Weg für die Neue Grundsicherung ist frei: Die Union hat sich bei der Grundsicherung in wesentlichen Punkten gegen die SPD durchgesetzt. „Das bisherige Bürgergeldsystem gestalten wir zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende um“, heißt es im Koalitionsvertrag vom 9. April. Das Bürgergeld steht damit etwas mehr als zwei Jahre nach seiner Einführung schon wieder vor dem Aus – und nicht nur der Name wird sich ändern. Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung müssen sich auf tiefgreifende Änderungen einstellen.

Neue Grundsicherung: Bewerbungspflicht und schärfere Sanktionen

Das Bürgergeld sorgte im Wahlkampf für kontroverse Diskussionen. Im Zentrum der Debatte standen mögliche Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger, die nicht arbeiten, obwohl sie die Möglichkeit dazu hätten. Nun ist klar, dass die Neue Grundsicherung deutlich schärfere Sanktionen und eine verstärkte Mitwirkungspflicht mit sich bringen wird.

„Jede arbeitslose Person hat sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen“, steht im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Das bedeutet einen Bewerbungszwang, an den sich die Empfängerinnen und Empfänger der Neuen Grundsicherung halten müssen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Jobcenter sollen sie bei der Jobsuche unterstützen. Jede Person soll zukünftig „ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung“ erhalten, heißt es in dem Papier.

Wer diese Hilfe ausschlägt, sich weigert, eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine unzureichende Mitwirkung zeigt, soll „schneller, einfacher und unbürokratischer“ sanktioniert werden, sind sich Union und SPD einig. Die Sanktionen sollen bis zum kompletten Leistungsentzug gehen, der Personen treffen soll, die wiederholt eine zumutbare Arbeit ablehnen. Allerdings wollen Union und SPD bei der Verschärfung der Sanktionen die „Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten“. Diese besagt, dass Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent unzulässig sind. Wie diese beiden Vorhaben der neuen Koalition zusammenpassen, wird sich dann in der Praxis zeigen.

Bürgergeld: Berechnung der Regelsätze soll sich ändern

Das Berechnungsverfahren der Regelsätze ändert sich ebenfalls, wie das Handelsblatt berichtet. Die Marschroute der Ampel war es, die aktuelle Inflation bei der Berechnung der Regelsätze stärker zu berücksichtigen. Innerhalb von zwei Jahren wurden die Leistungen dadurch um rund 25 Prozent erhöht. Union und SPD haben sich nun darauf geeinigt, die Anpassung der Regelsätze auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückzuführen.

Ebenfalls interessant für Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung ist der Plan der Unterhändler von Union und SPD, Ämtern den Zugriff auf alle wichtigen Daten zu ermöglichen. Es soll einen „vollständigen Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden“ geben, heißt es im Kooperationsvertrag, um Sozialleistungsmissbrauch zu verhindern.

Auch beim Schonvermögen werden große Änderungen auf Bürgergeld-Empfänger zukommen. Die bisher geltende Karenzzeit, in der Ersparnisse nicht angerechnet wurden, soll abgeschafft werden. Künftig wird das Schonvermögen laut Koalitionsvertrag an die sogenannte „Lebensleistung“ gekoppelt, also an frühere Erwerbstätigkeit und Beitragsjahre. Wer beispielsweise viele Jahre gearbeitet oder Kinder erzogen hat, soll dadurch mehr behalten dürfen als Personen ohne entsprechende Beitragsbiografie.